Dr. habil. Fabian Hoose (Sozialwissenschaftler und Geschäftsführer der Gemeinsamen Arbeitsstelle Ruhr-Universität Bochum/IG Metall) und Dr. rer pol. Sabrina Glanz (Sozialwissenschaftlerin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Gemeinsamen Arbeitsstelle RUB/IGM)

Einleitung

Arbeit, die über digitale Plattformen im Internet vermittelt wird, hat in den vergangenen Jahren nicht nur quantitativ an Gewicht gewonnen, sondern auch zentrale Debatten über Arbeitsverhältnisse, Erwerbsformen und soziale Sicherungssysteme neu angeregt. Eine genauere Betrachtung der Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie offenbart dabei ein komplexes Geflecht von Prozessen, die zur De-Standardisierung von Arbeit beitragen. Unter Plattformarbeit wird dabei die Vermittlung von Angebot und Nachfrage nach bezahlter Arbeit über Online-Plattformen verstanden. Die meisten Plattformbeschäftigten erbringen diese Leistungen auf solo-selbstständiger Basis. Die Tätigkeiten innerhalb der Plattformökonomie sind dabei äußerst vielfältig und umfassen ein breites Spektrum an Aufgabenfeldern. Besonders die ortsunabhängigen Online-Arbeitsformen zeichnen sich durch eine Beschäftigungsstruktur aus, die formal als (Solo-)Selbstständigkeit ausgestaltet ist, jedoch gleichzeitig durch eine organisatorische und vertragliche Entgrenzung gekennzeichnet ist. Diese Form der Arbeit ist zudem räumlich von betrieblichen Zusammenhängen abgekoppelt und kann damit zu einer sozialen Isolation der Beschäftigten führen (Schor/Vallas 2023).

Da Plattformarbeit nicht an betriebliche Strukturen gebunden ist, können die zentralen Säulen des deutschen Erwerbssystems – das duale System der Arbeitsbeziehungen und die Sozialversicherungen – ihre Wirkung in diesem Bereich nicht entfalten (Beckmann/Hoose 2022). Dadurch entstehen kollektive Problemlagen wie niedrige Vergütungen, fehlende soziale Absicherung sowie intransparente Steuerungsmechanismen und Machtungleichgewichte zugunsten der Plattformbetreiber. Diese Herausforderungen treffen auf eine stark fragmentierte und individualisierte Beschäftigungsstruktur der Plattformarbeitenden.

Häufig stellt Plattformarbeit für die Plattformbeschäftigten lediglich eine Nebenbeschäftigung dar. Nichtsdestotrotz, auch weil das Einkommen aus Plattformarbeit dennoch gerade für vulnerable Arbeitsmarktgruppen essenziell ist und ihr in den nächsten Jahren ein starkes Wachstumspotential zugesagt wird (Mandl 2021), darf diese kein regulierungsfreier Raum sein (Hoose et al. 2022).

Nachdem die Plattformökonomie aufgrund ihrer Arbeitsbedingungen jahrelang in der Diskussion – und vor allem in der Kritik – stand und über Regulierungsnotwendigkeit gerungen wurde, wurde am 11.11.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit (Richtlinie (EU) 2024/2831 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit 2024) veröffentlicht. Die europäischen Nationalstaaten sind somit seit Dezember 2024 aufgefordert, die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen. Wie eine solche Umsetzung in Deutschland konkret aussehen soll, ist im September 2026 noch nicht öffentlich bekannt.

Die Entwicklungen in der Plattformarbeit können als prototypisches Beispiel für eine Individualisierung und Fragmentierung der Arbeitswelt verstanden werden. Damit stehen sie in einem Spannungsverhältnis zu einer auf Solidarität, Kooperation und kollektiver Interessenvertretung beruhenden Gestaltung von Arbeit. Für die Demokratie und Arbeitswelt sind solidarische Arbeitsformen zentral, da sie Mitbestimmung, soziale Gerechtigkeit und kollektive Verantwortung stärken. In diesem Sinne stellt die Arbeitswelt einen zentralen Ort gesellschaftlicher Teilhabe dar. Gleichzeitig ermöglichen solidarische Arbeitsformen die Verteidigung demokratischer Prinzipien gegen aktuelle Herausforderungen wie Prekarisierung oder algorithmische Steuerung und schaffen Raum für emanzipatorische Praktiken. Vor diesem Hintergrund geht der vorliegende Artikel der Frage nach, wie sich die Fragmentierung von Arbeit in der Plattformökonomie auf die Entstehung oder Schwächung kooperativer und solidarischer Arbeitsformen auswirkt und welche Rolle die Plattformrichtlinie in diesem Kontext spielt. Dabei werden die Thesen verfolgt, dass Fragmentierung zum einen Isolation begünstigt, zum anderen aber auch neue Formen der Selbstorganisation hervorbringen kann.

Zunächst wird näher auf den Begriff der Fragmentierung im Kontext von Arbeit eingegangen und Verbindungen zur Plattformökonomie hergestellt. Anschließend werden Entwicklungen kooperativer und solidarischer Arbeitsformen im Rahmen der Plattformökonomie beleuchtet. Mit Daten, die im Rahmen des Forschungsprojekts „Plattformökonomie und soziale Sicherung“[1] erhoben wurden, wird die Frage mit Stimmen von Stakeholdern, insbesondere von Gewerkschaften, sowie auch von Plattformarbeitenden empirisch in den Blick genommen.

Die Plattformökonomie als Treiber von Fragmentierung und Formen der Solidarität

Fragmentierung zeichnet sich in der Plattformökonomie auf mehreren Ebenen ab. Statt auf festen Arbeitsverträgen basiert Plattformarbeit auf kurzfristigen, projektbasierten oder auf Abruf erbrachten Leistungen, so genannten Gigs. Gerade im Bereich von Clickwork oder Lieferdiensten zeichnet sich die Arbeit mit ihren kleinen, standardisierten Mikrotasks durch zersplitterte Arbeitsprozesse und fehlende Anerkennung als „echte“ Arbeit aus. Wie bereits einleitend angemerkt, ist auch das Beschäftigungsverhältnis durch die fehlende betriebliche Bindung fragmentiert (Schor/Vallas 2023). Bedingt durch die (Solo-)Selbstständigkeit bleibt der Zugang zu betrieblichem Sozialschutz sowie zu betrieblicher Interessenvertretung verwehrt.

Die atomisierten Arbeitsformen (Hoose/Beckmann 2024) führen zu fehlendem Austausch mit Kolleg*innen sowie fehlender gewerkschaftlicher Anbindung. Auch die geografische und organisatorische Streuung der Plattformarbeitenden erschweren soziale Einbindung und kollektives Handeln (z. B. Streiks, Tarifverhandlungen). Durch Bewertungssysteme, die die individuelle Leistung belohnen, wird auf Plattformen eher Konkurrenz statt Kooperation gefördert, wodurch kollektives Handeln geschwächt wird (ebd.). Schließlich zeichnet sich die Arbeit durch ungleiche Verteilung von Macht und eine fehlende Regulierung aus. Während Plattformbetreiber etwa durch algorithmische Steuerung von Löhnen, Arbeitszeiten oder Bewertungen die Arbeitsbedingungen dominieren, fehlt es an einem kollektiven Gegengewicht.

Aufgrund dieser z.T. problematischen Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit haben sich in den letzten Jahren auch die Gewerkschaften zunehmend dem Thema angenommen. Bei ver.di wurde Plattformarbeit etwa als Teil der Selbstständigenberatung etabliert (Haipeter/Hoose 2019). Mit der Initiative „Fair Crowd Work“ bietet die IG Metall Informationen zu verschiedenen Plattformen an. Dieser ging der im Jahr 2015 von einigen Plattformen in Deutschland unterzeichnete Code of Conduct „Grundsätze für bezahltes Crowdsourcing/Crowdworking“ voraus, um ihren überwiegend schlechten Ruf zu verbessern. Gemeinsam mit der IG Metall haben die unterzeichnenden Unternehmen zudem im Jahr 2017 eine Ombudsstelle für Einzelbeschwerden von Plattformbeschäftigten eingerichtet (Heiland 2022).

Mit der „YouTubers Union“ initiierten Content Creator*innen auf der Social Media Plattform YouTube 2018 eine Protestaktion, um die Arbeitsbedingungen von Youtuber*innen zu verbessern (Niebler 2020). Die Initiative führte zur Gründung des Vereins FairTube e.V., der 2020 gemeinsam mit der IG Metall ins Leben gerufen wurde (Hoose/Haipeter 2021,169f.). International machte etwa die „Turker Nation“ von sich reden – ein Forum für Plattformbeschäftigte auf Amazon Mechanical Turk, um sich auszutauschen, zu vernetzen und gegenseitig zu unterstützen.

Obwohl es also gewerkschaftliche und außergewerkschaftliche Initiativen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie gab und gibt und auch die Politik den Handlungsbedarf anmahnte, unterliegt Plattformarbeit in Deutschland bislang noch keiner gesonderten Regulierung. Die 2024 veröffentlichte EU-Plattformrichtlinie verlangt nun bis Ende 2026 eine solche Regulierung in nationalem Recht. Damit liegt eine staatliche Verantwortung vor, Regelungen zur sozialen Absicherung, zur Einhaltung von Mindeststandards und zur Transparenz der algorithmischen Steuerung von Plattformbeschäftigten zu erarbeiten.

Welche Hoffnung haben Gewerkschaften?

Die Plattformrichtlinie wurde vom Deutschen Gewerkschaftsbund sowie den Mitgliedsgewerkschaften, die sich bereits stärker mit dem Thema Plattformarbeit beschäftigt haben (insbesondere ver.di, IG Metall und NGG) positiv aufgenommen. Problematisiert werden das von den Plattformunternehmen praktizierte „Geschäftsmodell prekäre Arbeit“ (ver.di 2024) sowie die Gefahr eines „online-basierten Parallelarbeitsmarkts“ (IG Metall 2023) bei ausbleibender Regulierung, welcher sich auch über die Plattformarbeit hinaus negativ auf Arbeitnehmende auswirken könnte. Der „wichtige Meilenstein“ (NGG 2024) der Plattformrichtlinie wird insbesondere in der Möglichkeit gesehen, Scheinselbstständigkeit aufzudecken und zu verhindern, wodurch Plattformunternehmen bislang durch die Nutzung rechtlicher Grauzonen einseitig z. B. davon profitieren können, dass sie Kostenvorteile durch ausbleibende Sozialabgaben für Arbeitnehmer*innen nutzten.

In den Interviews im Rahmen des Projekts „Plattformökonomie und soziale Sicherung (PlaSoSi)“ verweisen die Gewerkschaften insbesondere auf Probleme, die sich aufgrund der algorithmischen Entscheidungssysteme ergeben: „Es gibt schon auf jeden Fall Probleme, die die gemeinsam haben, also vor allem, dass das alles so von Algorithmen gesteuert wird und eine von unseren größten Forderungen ist Transparenz von Benutzung der Algorithmen für Kategorisierungen sowie Rankings von Plattformarbeitern.“ (Gewerkschaft 1: 26) Regulierung und Transparenzpflichten hinsichtlich des algorithmischen Managements werden daher als notwendig erachtet. Um Schlupflöcher und eine Schwächung der Wirksamkeit der Richtlinie zu verhindern, halten es die Gewerkschaften dabei für essenziell, von differenzierten Regulierungsniveaus aufgrund der Vielfalt von Plattformen abzusehen, wie es etwa von Arbeitgeber- oder Selbstständigenverbänden gefordert wird. Während sich beispielsweise Gewerkschaften und Sozialversicherungsträger für eine obligatorische Altersvorsorge aussprechen und ein Opt-Out – also eine Widerspruchsmöglichkeit – ablehnen, sehen Arbeitgeber- und Selbstständigenverbände sowie Wirtschaftsverbände ein Opt-Out oder gar eine Wahlfreiheit als unbedingt notwendig an.

Die Gewerkschaften sehen die Richtlinie darüber hinaus als Möglichkeit, neben der Regulierung von Plattformarbeit auch über den Umgang mit neuen Formen von Arbeit und gewandelter Selbstständigkeit ins Gespräch zu kommen. „Das Thema Plattformarbeit ist für uns ein Hebel. Es gibt [bezogen auf neue Formen von Arbeit] viele, viele Themen, die in den letzten Jahren liegengeblieben sind. Jetzt […] wird vieles sozusagen mit dem Begriff Digitalisierung, Plattform wieder neu aufgegriffen, was eigentlich alte Themen sind, wo wir sagen, insofern spielt für uns der Begriff eine große Rolle, weil Themen wiederkommen und wir sagen können, ja, jetzt lasst uns dann doch tatsächlich diese Situation nutzen, etwas auf dem Markt oder im sozialen Bereich zu regulieren.“ (Gewerkschaft 2: 14) Somit stellt die Richtlinie aus Perspektive der Gewerkschaften auch eine Chance dar, Selbstständige und ihre soziale Absicherung zu stärken.

Laut einer aktuellen, von der European Trade Union Confederation (ETUC) herausgegebenen Handreichung bietet die Plattformrichtlinie starke rechtliche Werkzeuge, um die Machtverhältnisse in der Plattformökonomie zu verschieben. Etwa durch die Einrichtung von Kommunikationskanälen und der Schaffung von Transparenz über Daten. Diese erweiterten Mitbestimmungs- und Informationsrechte schaffen eine solide Grundlage, um die gewerkschaftliche Teilhabe und Tarifabdeckung in der Plattformökonomie deutlich zu erhöhen und somit die Rechte von Plattformbeschäftigten zu stärken (Wray 2026). Auf Grundlage der Plattformrichtlinie können die Gewerkschaften darüber hinaus aktiv werden, um algorithmische Machtmissbräuche aufzudecken oder um bei gesetzlicher Vermutung eines Beschäftigungsverhältnisses ein administratives oder gerichtliche Verfahren auszulösen (ebd.).

Perspektive der Plattformbeschäftigten

Trotz der Heterogenität von Plattformtätigkeiten zeigt sich in der vorliegenden Forschung wie auch in anderen Studien, dass Plattformarbeitende vor allem durch folgende Merkmale gekennzeichnet sind: Sie sind überwiegend männlich, eher jung, gut gebildet und verfügen über ein höheres Einkommen (Beckmann et al. 2024; Urzi Brancati et al. 2020; Piasna et al. 2022). Dabei zeigt sich unter den Plattformbeschäftigten jedoch eine ausgeprägte soziodemografische Struktur der wirtschaftlichen Prekarität. Insbesondere eine hohe Qualifikation senkt auch auf dem Plattformarbeitsmarkt das Risiko wirtschaftlicher Prekarität (Glanz et al. 2026). Gründe dafür könnten in der erforderlichen fachlichen Spezialisierung und „Gig-Kompetenz“ (Sutherland et al. 2020) liegen. Außerdem können Akademiker*innen auf dem konventionellen Arbeitsmarkt höhere Einkünfte erzielen und sind aufgrund der geringeren Abhängigkeit vom Plattformeinkommen in der Lage, schlecht bezahlte Aufträge abzulehnen (Schor et al. 2020).

Aus den Interviews mit den Plattformselbstständigen wird das Spannungsfeld zwischen individueller Autonomie und kollektiver Solidarität deutlich. Liegt ein Grund in der Aufnahme der Plattformarbeit in der mit dieser Art der Beschäftigung einhergehenden Freiheit und Flexibilität, so sind sie sich der zum Teil prekären Beschäftigungssituation durchaus bewusst und wünschen sich dahingehend mehr Sicherheit. Dieses Ergebnis unterstreichen auch die Ergebnisse der Online-Befragung: Der Großteil der Befragten (87,9%) spricht sich für freiwillige Beiträge zur Sozialversicherung aus, lediglich 12 Prozent wünschen sich verpflichtende Beiträge im Rahmen der Plattformarbeit. Ebenso wollen 86 Prozent ihre Plattformtätigkeit(en) auf selbstständiger Basis ausführen, nur 14 Prozent bevorzugen einen Arbeitsvertrag im Rahmen ihrer Plattformarbeit.

Abbildung 1 Präferenzen der Plattformselbstständigen

Quelle: Online-Survey im Projekt PlaSoSi; n=719; Fragen: „Was meinen Sie – sollte die soziale Absicherung für alle Plattformarbeitenden…“ (…freiwillig bleiben/…Pflicht werden); „Wenn Sie es sich aussuchen könnten: Würden Sie Plattformarbeit lieber weiterhin als selbstständige Tätigkeit ausüben oder hätten Sie lieber einen festen Arbeitsvertrag mit der Plattform, für die Sie arbeiten?“ (weiterhin selbstständig/ lieber Arbeitsvertrag) „Würden Sie sich einen Zusammenschluss (z.B. einen Verband oder eine Initiative) wünschen, der sich für die Interessen von Plattformarbeitenden einsetzt (z.B. die Arbeitsbedingungen)?“ (ja/nein/weiß nicht).

In Bezug auf kollektive Zusammenschlüsse zur Artikulation ihrer Interessen zeigen die Ergebnisse der Online-Befragung, dass sich immerhin 41 Prozent der Plattformselbstständigen einen solchen Zusammenschluss wünschen, während 25 Prozent unentschlossen sind und 35 Prozent den Wunsch nicht haben. Dabei zeigt sich zudem, dass der Wunsch nach einem Zusammenschluss vor allem von denjenigen Befragten geäußert wird, für die Plattformarbeit eine Haupttätigkeit darstellt, die durch Plattformarbeit einen essenziellen Anteil ihres Erwerbseinkommens verdienen und Plattformarbeit auch einen wesentlichen Teil ihrer Arbeitszeit einnimmt.

Aus den qualitativen Interviews ergibt sich jedoch überwiegend kein Bedarf an kollektiver Interessenvertretung, der teilweise sogar bis zur Ablehnung einer Beteiligung etablierter Gewerkschaften reicht. Ein Content Creator mit langer Gewerkschaftsmitgliedschaft in seinem früheren Beruf berichtet etwa im Kontext seiner aktuellen Plattformarbeit, dass er sich nicht mehr repräsentiert fühlte:

„Die denken gar nicht an mich als ein potenzielles Gewerkschaftsmitglied. In dem Augenblick […] bin ich für die irgendwie: YouTube und ist böse. Die beuten irgendwie Urheberrechte aus, und jeder, der da unterwegs ist, ist auch halbseiden, und dann bin ich dann da ausgetreten“ (CC02, Abs. 59)

Trotz der Offenheit einiger Plattformarbeitenden für kollektive Zusammenschlüsse zur Interessenvertretung, werden sie durch die Präferenz für individuelle Freiheiten und die teilweise kritische Haltung gegenüber gewerkschaftlicher Beteiligung jedoch erschwert. Zu ähnlichen Ergebnissen kommen auch Vandaele et al. (2024), die in ihrer Studie eine positive Einstellung gegenüber Gewerkschaften bei gleichzeitig geringer Beitrittsabsicht feststellen.

Fazit und Ausblick

Plattformarbeit erfolgt losgelöst von betrieblichen Strukturen, weshalb die zentralen Säulen des Erwerbssystems nicht greifen und sich zudem eine fragmentierte und individualisierte Beschäftigungsstruktur der Plattformarbeitenden herausbildet (Beckmann/Hoose 2022). Die sich daraus ergebenden kollektiven Problemlagen für Plattformbeschäftigte, wie niedrige Vergütungen, fehlende soziale Absicherung und Machtungleichheiten machen eine kollektive Interessenvertretung notwendig, welche durch die strukturellen Gegebenheiten jedoch erheblich erschwert ist.

Dennoch kristallisierten sich auf den Plattformarbeitsmärkten in den letzten Jahren Initiativen und kollektive Regulierungserfolge heraus (Duggan et al. 2020; Hoose/Haipeter 2021), die sich jedoch hinsichtlich ihrer Akteurskonstellationen (bottom-up und top-down) und Institutionalisierungsgrade (formell und informell) unterscheiden. Die 2024 veröffentlichte Plattformrichtlinie stellt schließlich einen Meilenstein in der Regulierung von Plattformarbeit dar, der dazu beitragen kann, die Machtasymmetrien zwischen Plattformarbeitenden und Plattformunternehmen zu verringern und die Rechte der Arbeitenden zu stärken.

Obwohl die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht bis Ende des Jahres 2026 ansteht, sind Stand September 2026 noch keine Regulierungsvorhaben bekannt. Radikale Veränderungen, etwa im Sinne fester Kriterienkataloge zur Statusfeststellung, erscheinen daher eher unwahrscheinlich. Vielmehr ist anzunehmen, dass sich die Regelungen eher in bekanntem Rahmen bewegen werden. Für die Wirksamkeit dieser Regelungen ist es auf nationaler Ebene jedoch erforderlich, institutionelle Reformen anzustoßen, um diese in der Plattformarbeit typischen hybriden Erwerbsformen besser in die bestehenden Systeme der Regulierung von Arbeit zu integrieren. Dies ließe sich etwa durch flexiblere Sozialversicherungssysteme erreichen, die sowohl abhängige als auch selbstständige Erwerbsformen abdecken. Auch könnten branchenspezifische Tarifverträge für die Plattformökonomie dazu beitragen, faire Arbeitsbedingungen zu schaffen (Hoose/Glanz 2024).

Für Gewerkschaften, betriebliche Interessenvertretungen und andere Akteure der Interessenvertretung bedeutet die Zunahme an Plattformbeschäftigten, dass sie ihre traditionellen Ansätze, die auf festen betrieblichen Strukturen und hierarchischen Organisationsmodellen basieren, an die spezifischen Anforderungen der Plattformökonomie anpassen müssen. Gefragt sind innovative und flexible Lösungen, die die Individualität der Plattformarbeit berücksichtigen und gleichzeitig kollektive Interessen fördern.

Eine vielversprechende Strategie ist die Entwicklung digitaler Plattformen, die Plattformarbeitende vernetzen, Wissensaustausch fördern und kollektives Handeln ermöglichen. Diese Plattformen könnten als virtuelle Gewerkschaften der Zukunft agieren und dabei helfen, die Fragmentierung der Plattformökonomie zu überwinden. Gleichzeitig könnten sie Raum für niedrigschwellige Unterstützungsangebote wie Rechtsberatung, Weiterbildungen oder gemeinschaftliche Versicherungsmodelle schaffen.

Ein weiteres Modell sind hybride Organisationsformen, die traditionelle Gewerkschaftsstrukturen mit dezentralen Peer-to-Peer-Ansätzen verbinden. Diese Initiativen könnten lokal verankert Herausforderungen in bestimmten Branchen oder auf spezifischen Plattformen angehen – und gleichzeitig globale Solidarnetzwerke aufbauen, um der transnationalen Dimension der Plattformökonomie gerecht zu werden (Hoose/Glanz 2024). Angesichts der vielfältigen Veränderungen und Herausforderungen, die mit den gegenwärtigen Transformationsprozessen einhergehen, konkurriert das Thema Plattformarbeit jedoch auch innerhalb der Gewerkschaften mit anderen drängenden Handlungsfeldern um Aufmerksamkeit und Ressourcen.

Dennoch veranschaulicht der Blick auf die Plattformökonomie eindrucksvoll, wie tiefgreifend sich Arbeit und Erwerbsformen im digitalen Zeitalter wandeln. Um kooperative und solidarische Arbeitsformen zu erhalten und zu fördern, muss sich von traditionellen Modellen gelöst und neuen, innovativen Ansätze gewidmet werden. Wird jedoch nichts unternommen, ist eine Ausweitung und Verfestigung mitbestimmungsfreier Zonen zu erwarten, die mit einer Zunahme von Erwerbsbiografien aus Arbeitsverhältnissen mit ungünstigen Bedingungen für Arbeitnehmende einhergeht.

[1] Das Projekt wurde im Rahmen des FIS-Fördernetzwerks des BMAS gefördert. Ein zusammenfassender Abschlussbericht des Projekts erschien Anfang 2025 (Hoose et al. 2025) und kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://duepublico2.uni-due.de/servlets/MCRFileNodeServlet/duepublico_derivate_00082483/IAQ-Forschung_2025_02.pdf.

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Autoren

  • Fabian Hoose ist Sozialwissenschaftler und Geschäftsführer der Gemeinsamen Arbeitsstelle Ruhr-Universität Bochum/IG Metall. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der Arbeitssoziologie, insbesondere bei Plattformarbeit, Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt.

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  • Sabrina Glanz ist Sozialwissenschaftlerin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Gemeinsamen Arbeitsstelle RUB/IGM und forscht zu den Themen Wandel von Arbeit, sozial-ökologische Transformation und soziale Ungleichheit.

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