Gerd Dielmann (Dipl.-Pädagoge; Krankenpfleger; ehem. Bereichsleiter Berufspolitik im Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft), Paul Grieser (Gewerkschaftssekretär im Bereich Berufspolitik/Jugend im Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft) und Melanie Wehrheim (Bereichsleiterin Berufspolitik/Jugend im Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft)

Gute Bedingungen in der Ausbildung sind entscheidend für den Ausbildungserfolg und die Fachkräftesicherung. Zugleich sind sie eine zentrale Voraussetzung für die Entwicklung eines eigenen Berufsverständnisses. Doch wie ist die Ausbildungsqualität in den Pflegeberufen? 2024 hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zum fünften Mal Auszubildende und Studierende nach dem Pflegeberufegesetz befragt, wie sie die Qualität ihrer Berufsausbildung wahrnehmen und bewerten.

An der Befragung haben insgesamt über 2.200 Auszubildende und Studierende teilgenommen. Aufgrund dieser hohen Beteiligung und der sich daraus ergebenden großen Grundgesamtheit ist die Befragung in hohem Maße aussagekräftig und statistisch belastbar. Das gilt insbesondere für die Auszubildenden in der beruflichen Ausbildung nach Pflegeberufegesetz, die das Gros der Befragten stellen (n=2.002). Für die Studierenden in der hochschulischen Pflegeausbildung nach Pflegeberufegesetz können Trendaussagen getroffen werden. Im Vergleich zum aktuellen Report erfasste die vorherige Befragung des Ausbildungsreports Pflegeberufe 2021 noch größtenteils Auszubildende, die nach den alten Rechtsgrundlagen ausgebildet wurden. Ein hoher Anteil der Auszubildenden nach Pflegeberufegesetz war im ersten Ausbildungsjahr (ver.di 2022).

Der Ausbildungsreport Pflegeberufe 2024 gibt damit auch erste Hinweise darauf, ob die mit dem Start der neuen Ausbildungen nach Pflegeberufegesetz 2020 angestrebten Ziele erreicht werden. Ziel der Ausbildungsreform war es „die Pflegeberufe zukunftsgerecht weiterzuentwickeln, attraktiver zu machen und inhaltliche Qualitätsverbesserungen vorzunehmen“ (BT-Drs. 18/7823, S. 1). Die drei Pflegefachberufe der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wurden dafür auf eine einheitliche Rechts- und Finanzierungsgrundlage gestellt und zu einem Ausbildungsberuf zusammengeführt. Daneben bestehen – zumindest bisher – die spezialisierten Berufsabschlüsse in der Altenpflege und Kinderkrankenpflege als Wahloption weiter.

Bei den befragten Studierenden ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber die primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung mit Wirkung zum 01.01.2024 als „duales Studium“ weiterentwickelt hat. Für die praktische Hochschulausbildung gelten seither die Grundsätze des Arbeitsrechts (u.a. Ausbildungsvertrag, Ausbildungsvergütung, Schutzbestimmungen). Die betriebliche Verantwortung für die praktische Ausbildung wurde gestärkt und die Vorgaben für die Praxisanleitung an die berufliche Ausbildung angeglichen.

Im Folgenden stellen wir einige wichtige Ergebnisse des Ausbildungsreports Pflegeberufe 2024 vor und ziehen auf dieser Grundlage Schlussfolgerungen, welche Maßnahmen es für eine gute Pflegeausbildung braucht.

Zufriedenheit mit der Ausbildung

Ob Auszubildende und Studierende mit ihrer Ausbildung bzw. ihrem Studium zufrieden sind, hat großen Einfluss darauf, ob sie nach ihrem Abschluss und auch langfristig im Beruf verbleiben. In der Frage nach der Zufriedenheit mit der Ausbildung insgesamt spiegeln sich viele Einzelaspekte der Befragung, sodass die Antworten eine Art Gesamtbild für die Sicht der Befragten ergeben. Zugleich sind die Befragungsergebnisse ein wichtiger Indikator, wie die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes bisher gelungen ist.

Wie bereits in den vergangenen Jahren schneiden die Pflegeberufe im Vergleich zu den Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in puncto Zufriedenheit schlechter ab. Nur gut ein Drittel (34,1 Prozent) der befragten Auszubildenden aus Krankenhäusern, stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen ist demnach mit ihrer Ausbildung »zufrieden« oder »sehr zufrieden« – weniger als in früheren Befragungen und nur halb so viele wie in anderen Berufen. Bei den Ausbildungen nach BBiG gaben insgesamt 71,6 Prozent der befragten Auszubildenden an, mit ihrer Ausbildung »sehr zufrieden« (20,6 Prozent) oder »zufrieden« (51 Prozent) zu sein (DGB-Jugend 2025: S. 52 ff.). Bei den befragten Studierenden nach Pflegeberufegesetz sind es weniger als die Hälfte (47,3 Prozent) (ver.di 2025: S. 48 ff.).

Der Ausbildungsreport Pflegeberufe 2024 zeigt allerdings auch: Eine gute Ausbildung ist trotz strukturell schwieriger Rahmenbedingungen möglich. Darauf lassen die in der Befragung nachgewiesenen großen Unterschiede bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben schließen. Dabei werden Einrichtungen mit Betriebs- oder Personalräten bzw. Mitarbeitervertretungen in Fragen der Ausbildungsqualität häufig besser bewertet als Einrichtungen ohne betriebliche Interessenvertretung (ebd.: S. 6).

Gute Ausgangslage, aber hohe Abbruchquote

Die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ist mit Abstand der größte Ausbildungsberuf in Deutschland. Im Jahr 2024 wurden 59.394 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen (StBA 2025: 21241-01); 2025 waren es nach den vorläufigen Zahlen rund 64.300 (StBA 2026). Ende 2024 befanden sich insgesamt 146.685 Personen in einer Pflegeausbildung, in etwa so viele wie im Vorjahr (StBA 2025: 21241-16). Mit rund 158.000 Auszubildenden wurde 2025 – zumindest nach den vorläufigen Ergebnissen – der bisher höchste Wert erreicht (StBA 2026). Zum Vergleich: Im Jahr 2019, dem letzten Jahr, in dem noch Ausbildungen nach den alten Rechtsgrundlagen begonnen werden konnten, befanden sich am Stichtag (31.12.2019) insgesamt 150.192 Personen in einer Ausbildung zu einem Pflegefachberuf, davon 74.760 in der Altenpflege, 67.137 in der allgemeinen Krankenpflege und 8.295 in der Kinderkrankenpflege (StBA 2021: Tab. 2.9). Die Zahl der Studierenden blieb hinter den Erwartungen zurück. Ende 2024 befanden sich rund 1.233 Studierende in einer hochschulischen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz, davon 744 Studienanfänger*innen (StBA 2025: 21241-52, 21241-31). Nach den vorläufigen Zahlen waren es 2025 rund 1.800 Studierende und rund 800 Studienanfänger*innen (StBA 2026).

Nach wie vor entscheiden sich junge Menschen aus einer hohen intrinsischen Motivation für eine Pflegeausbildung: »Mit Menschen arbeiten/helfen« und »Interesse am Beruf« sind die am häufigsten genannten Gründe für die Wahl eines Pflegeberufs (ver.di 2025: S. 15). Diese intrinsische Motivation kann sich maßgeblich auf die Herausbildung einer Identifikation mit dem Beruf sowie der Bildung eines Berufsverständnisses und -ethos auswirken. Insbesondere vor diesem Hintergrund ist die weiterhin hohe Anzahl von Auszubildenden, die die Ausbildung nicht erfolgreich beenden, bedenklich: Von den 63.183 Auszubildenden, die im Jahr 2024 ihre Ausbildung beendet haben, konnten nur 37.419 diese erfolgreich abschließen – weniger als 60 Prozent (ebd.: 21241-22). Lag die Abbruchquote der Ausbildungsjahrgänge 2016 bis 2019 noch zwischen etwa 20 Prozent in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (Altenpflege: 28,51 Prozent) und knapp 32 Prozent in der allgemeinen Krankenpflege (Dielmann 2021), so stellt die aktuelle Quote von 40 Prozent keineswegs ein einmalig abweichendes Ergebnis dar. Vielmehr scheint sich eine Tendenz abzuzeichnen: Bereits 2023 konnten nur 60,58 Prozent der Auszubildenden die Ausbildung erfolgreich mit Bestehen der Prüfung beenden (ebd.). Es bleibt zu wünschen, dass die sich abzeichnende Erhöhung der Ausbildungszahlen in 2025 auch in einer höheren Zahl erfolgreicher Abschlüsse niederschlägt.

Wenngleich die Gründe für das vorzeitige Ende der Ausbildung vielfältig sein dürften, ist davon auszugehen, dass die Ausbildungsbedingungen eine wichtige Rolle spielen.

Hohe Belastungen bereits in Ausbildung und im Studium

Pflegearbeit ist weiterhin hoch belastend – aufgrund fehlenden Personals und zu wenig Zeit für gute Pflege. Die Ausbildungsbedingungen leiden weiterhin unter diesen hohen Arbeitsbelastungen. Als wichtigste Belastungsfaktoren werden „Arbeiten unter Zeitdruck“, „Probleme mit der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf“, und „Arbeiten im Schichtdienst“ genannt. Auszubildende in der beruflichen Ausbildung nennen auch „fehlende Anleitung“ an prominenter Stelle (ver.di 2025: S. 45 ff.). Hinzu kommen Lernanforderungen mit individueller Unter- oder Überforderung. Der Zusammenhang zwischen Belastung und Unzufriedenheit ist sowohl bei Auszubildenden als auch Studierenden deutlich: Auszubildende, die »immer« eine starke Belastung durch die Ausbildung empfinden, sind zu 58,9 Prozent »eher unzufrieden« oder »sehr unzufrieden« und nur zu knapp einem Zehntel (9,9 Prozent) »zufrieden« und »sehr zufrieden«. Bei den Studierenden sieht es nicht besser aus: Studierende, die »immer« eine starke Belastung wahrnehmen, sind zu 58,3 Prozent »eher unzufrieden« oder »sehr unzufrieden« und nur zu 8,3 Prozent »zufrieden« und »sehr zufrieden« (ver.di 2025: S. 9).

Abbildung 1: Belastungsfaktoren in der Ausbildung und im Studium (ver.di 2025: S. 47.)

Unplanmäßige Versetzungen

Bereits seit Jahren klagen Auszubildende darüber, dass sie während der Praxiseinsätze zumeist wegen Personalmangels auf andere Stationen oder in andere Fachgebiete versetzt werden, was dem vertraglich vereinbarten Ausbildungsplan widerspricht. In der Erhebung von 2021 waren 55,6 Prozent davon betroffen (ver.di 2022: S. 35). Wie sich zeigt, hat sich die Situation seither nicht gebessert. Drei Viertel der Auszubildenden erleben das Phänomen: 21,4 Prozent werden »häufig« und 53 Prozent »selten« versetzt. Lediglich ein Viertel (25,5 Prozent) bleibt davon verschont. Den Studierenden ergeht es etwas besser: 17 Prozent werden »häufig«, 44 Prozent »selten« und 39 Prozent »nie« unplanmäßig versetzt. Als Gründe für unplanmäßige Versetzungen geben die befragten Auszubildenden (80,2 Prozent) und Studierenden (74,4 Prozent) insgesamt vor allem »personelle Engpässe« an. Im dritten Ausbildungsjahr kommt es im Vergleich zum ersten Ausbildungsjahr häufiger zu unplanmäßigen Versetzungen (25 Prozent zu 16,9 Prozent) – ebenso insbesondere aufgrund personeller Engpässe (ver.di 2025: S. 27).

Abbildung 2: Gründe für unplanmäßige Versetzung (Auszubildende und Studierende), (ver.di 2025: S. 27.)

Überstunden

Über 80 Prozent der Auszubildenden und Studierenden leisten Überstunden. In etwa der Hälfte aller Fälle beider Befragtengruppen (49,1 Prozent) werden sie mit Freizeit ausgeglichen und in 12,9 Prozent werden sie ausgezahlt. Bei über einem Drittel der Auszubildenden (37,5 Prozent) werden sie gesetzeswidrig gar nicht ausgeglichen (ver.di 2025: S. 28 f.). Auszubildende im dritten Ausbildungsjahr werden häufiger zu unbezahlten Überstunden herangezogen (40,5 Prozent zu 34,8 Prozent), die auch nicht durch Freizeit ausgeglichen werden (ebd.: S. 48). 44,2 Prozent der Studierenden erhalten keinen Überstundenausgleich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Status als Studierende mit gesetzlich geregeltem Ausbildungsvertrag noch nicht für alle Befragten Geltung hatte. Als Hauptgründe für Überstunden werden bei beiden Befragtengruppen »Personalmangel« (60,8 Prozent) und hohe »Arbeitsbelastung« (44,3 Prozent) genannt (ebd.: S. 7 und 29 f.).

Abbildung 3: Gründe für Überstunden (Auszubildende und Studierende), (ver.di 2025: S. 29.)

 Fehlende oder unzureichende Praxisanleitung

Neben unplanmäßigen Versetzungen oder Überstunden tragen fehlende oder unzureichende Praxisanleitung zur Unzufriedenheit vieler Auszubildender und Studierender bei. Die Zufriedenheit mit der Ausbildung bzw. dem Studium und der Ausbildungserfolg hängen maßgeblich von einer engen und guten Begleitung sowie Unterstützung durch die Praxisanleiter*innen ab. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestumfang an geplanter und strukturierter Praxisanleitung im Umfang von mindestens zehn Prozent der vorgesehenen Ausbildungsstunden je Praxiseinsatz wurde mit dem Pflegeberufegesetz verbindlich eingeführt und gilt seit 1. Januar 2024 auch für die hochschulische Pflegeausbildung. Dennoch wird diese Vorgabe vielfach nicht eingehalten oder nicht in der gebotenen Qualität umgesetzt. Oft müssen sich die Auszubildenden und Studierenden sogar selbst darum kümmern, dass Praxisanleitung stattfindet.

Nur bei etwa einem Drittel (34,4 Prozent) der befragten Auszubildenden wird die gesetzlich vorgeschriebene Praxisanleitung eingehalten. Bei der Mehrheit (52,6 Prozent) geschieht dies nur »auf dem Papier« und bei 5,9 Prozent wird der Mindestumfang generell »nicht eingehalten« (ver.di 2025: S. 31). Dass der Mindestumfang mehrheitlich nur »auf dem Papier« und nicht in der Realität eingehalten wird, verweist auf einen eigenwilligen Umgang der Ausbildungsträger und Pflegeschulen damit, was unter einer »geplanten und strukturierten« Praxisanleitung verstanden wird. Offenbar werden andere Ereignisse, wie Praxisbesprechungen, praktische Unterrichtsveranstaltungen oder Gespräche mit Auszubildenden, fälschlicherweise als Praxisanleitung dokumentiert.

Steht den Praxisanleiter* innen genügend Zeit für die Praxisanleitung zur Verfügung, sind die Auszubildenden und Studierenden zufriedener und das Belastungsempfinden ist deutlich geringer (ebd.: S. 45 f.). Doch genau hier liegt das zentrale Problem – es fehlt weiterhin an ausreichender Zeit für strukturierte Anleitung. Dem Anleitungspersonal steht aus Sicht der Befragten zumeist (52,1 Prozent) nicht genügend Zeit zur Verfügung, oft müssen sich die Auszubildenden (39,2 Prozent) und Studierenden (43,0 Prozent) selbst darum kümmern, dass sie angeleitet werden. Dass genügend Zeit für geplante Anleitung zur Verfügung stehe, bestätigen nur 9,7 Prozent der Auszubildenden und 8,6 Prozent der Studierenden (ver.di 2025: S. 32 ff.). Für die Praxisanleitung der Auszubildenden im dritten Ausbildungsjahr steht weniger Zeit zur Verfügung (39,9 Prozent zu 55,3 Prozent), die Qualität der Anleitung wird als schlechter eingestuft (ebd.: S. 48). 88 Prozent der Auszubildenden und 91,4 Prozent der Studierenden haben den Eindruck, dass trotz gesetzlicher Vorgaben nicht genügend hierfür qualifizierte Praxisanleiter* innen vorhanden sind (ebd.: S. 33 f.).

Abbildungen 4 und 5: Praxisanleiter*innen haben genügend Zeit (Auszubildende und Studierende), (ver.di 2025: S. 32 und 34.)

 

Auszubildende öfter allein unterwegs

Besonders gering ist die Zufriedenheit mit der Ausbildung bei Auszubildenden, die einen Vertiefungseinsatz in der ambulanten Akut- und Langzeitpflege absolvieren. 11,2 Prozent aller Auszubildenden haben 2024 einen Ausbildungsvertrag mit einem ambulanten Pflegedienst (StBA 2025: 21241-08). Unter allen befragten Auszubildenden haben 7,4 Prozent einen Vertiefungseinsatz in der ambulanten Akut- und Langzeitpflege vereinbart. In der ambulanten Pflege werden die Belastungen als hoch empfunden. Zum einen müssen häusliche Pflegeeinsätze häufig allein durchgeführt werden, zum anderen ist die Zahl der unplanmäßigen Versetzungen hier besonders hoch. Der vorgeschriebene Mindestumfang an geplanter und strukturierter Praxisanleitung von zehn Prozent je Einsatz wird nur bei etwa einem Viertel (26,7 Prozent) der Fälle sicher erfüllt. Lediglich 38,6 Prozent der befragten Auszubildenden mussten im Zuge praktischer Einsätze »nie« allein zu pflegebedürftigen Menschen zur häuslichen Pflege fahren. Mindestens »einmal pro Einsatz« waren 29,5 Prozent alleine unterwegs, 11,6 Prozent »an jedem Einsatztag« und 20,3 Prozent hatten zum Zeitpunkt der Befragung noch »keinen Einsatz« in der ambulanten Pflege. Die rechtliche Anforderung, wonach Auszubildende grundsätzlich immer unter Anleitung und Aufsicht von Pflegefachpersonen ausgebildet werden müssen (OVG NRW, 06.02.2023 – 13 B 1123/22; Dielmann (2025) PflBG § 7 Rn. 10 ff., § 27 Rn. 6), wird offensichtlich nicht eingehalten. Auch in der stationären Langzeitpflege werden Auszubildende öfter allein gelassen. Nur etwa jede*r vierte (26,3 Prozent) war »nie« allein im Wohnbereich einer stationären Pflegeeinrichtung eingesetzt: »Einmal pro Einsatz« waren es 10,8 Prozent, »mehr als einmal pro Einsatz« 36,3 Prozent und »an jedem Einsatztag« 12,9 Prozent, die zumindest zeitweise alleine ihren Dienst leisten mussten. Noch »keinen Einsatz« in der Langzeitpflege hatten zum Befragungszeitpunkt 13,7 Prozent der Auszubildenden absolviert. Demnach berichteten 60 Prozent der Auszubildenden von Zeiten, in denen sie ohne Unterstützung durch ausgebildetes Pflegepersonal in einem Wohnbereich ihren Dienst leisteten (ver.di 2025: S. 37 f.).

Fachliche Qualität der praktischen Ausbildung

Die praktische Ausbildung bildet den Kern der Berufsausbildung mit dem Ziel der Berufsfähigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Einschätzung der Auszubildenden bzw. Studierenden zur fachlichen Qualität der praktischen Ausbildung kann als Gesamteinschätzung der Ausbildungsqualität in diesem Bereich interpretiert werden. Sie vereint in der Bewertung die Umsetzung gesetzlich vorgegebener Standards mit strukturellen und fachlichen Gegebenheiten der Betriebe.

Etwa die Hälfte der Auszubildenden bewertet die fachliche Qualität der praktischen Ausbildung mit »sehr gut« (12,1 Prozent) bzw. »gut« (37,8 Prozent). 8,2 Prozent der Auszubildenden und 5,0 Prozent der Studierenden finden die fachliche Qualität ihrer praktischen Ausbildung »mangelhaft«. Bei den Studierenden sind es 40 Prozent, die ein »gutes« Zeugnis ausstellen und 11 Prozent, die ein »sehr gut« vergeben (ver.di 2025: S. 38 f.).

Theoretische Ausbildung – Unterrichtsausfall zunehmend ein Problem

Der theoretischen Ausbildung kommt eine hohe Bedeutung bei der Kompetenzentwicklung und theoretischen Fundierung des Wissens zu. 18,4 Prozent der Auszubildenden, aber nur 11,0 Prozent der Studierenden beklagen, dass Unterricht »häufig« ausfällt. »Manchmal« geschieht das an Pflegeschulen in 41,2 Prozent und an Hochschulen in 31,9 Prozent der Nennungen. 32,1 Prozent der Auszubildenden und 45,1 Prozent der Studierenden beklagen Unterrichtsausfall »selten«, 8,3 Prozent bzw. 12,1 Prozent »nie«. Für die Mehrheit der Auszubildenden (59,6 Prozent) und Studierenden (53,9 Prozent) stellt Unterrichtsausfall ein relevantes Problem dar. Nur in einem Fünftel (20,3 Prozent) der Fälle wird ausgefallener Unterricht nachgeholt. Ein Viertel (26,1 Prozent) der Auszubildenden und etwa ein Drittel (34,4 Prozent) der Studierenden muss sich den versäumten Stoff selbst aneignen. Häufig genutzte Kompensationsmittel, besonders bei den Auszubildenden (54,8 Prozent), sind (digitale) Lernaufträge und Hausaufgaben. Bei den Studierenden sollen sie zu 37,8 Prozent ausgefallene Lehrveranstaltungen ersetzen (ver.di 2025: S. 8 und 39 ff.).

Abbildungen 6 und 7: Unterrichtsausfall (Auszubildende und Studierende), (ver.di 2025: S. 40 f.)

Die fachliche Qualität des Unterrichts bzw. der Lehrveranstaltungen an sich wird jedoch mehrheitlich als gut bewertet, wobei die Hochschulen in der Bewertung durch die Studierenden noch etwas besser abschneiden. Jedoch vergeben immer noch mehr als ein Fünftel der Auszubildenden und knapp 15 Prozent der Studierenden nur ausreichende und mangelhafte Noten (ebd.: S. 41 f.).

Aus Sicht der Auszubildenden und noch etwas stärker der Studierenden hat die Praxisbegleitung eine hohe Bedeutung, allerdings sind die Rückmeldungen zu ihrer Durchführung recht durchwachsen. Bei Auszubildenden werden »Benotungen« als Gegenstand der Praxisbegleitung am häufigsten genannt, mehr als persönliche und fachliche Beratung, während bei Studierenden die »persönliche Beratung« im Vordergrund steht. In der Praxisbegleitung sollte die Unterstützung der Auszubildenden in ihren Lernprozessen und die Verbesserung der Kooperation mit den betrieblichen Ausbildungsverantwortlichen Vorrang vor weiteren Prüfungen und Beurteilungen haben (ebd.: S. 42 ff.).

Ausblick und Schlussfolgerungen

Eine attraktive Ausbildung ist eine zentrale Stellschraube gegen den Fachkräftemangel. Wenn Auszubildende und Studierende mit ihrer Ausbildung bzw. ihrem Studium zufrieden sind, ist dies ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Nachwuchses in den Pflegeberufen. Der Ausbildungsreport Pflegeberufe 2024 gibt tiefe Einblicke in die Sicht von Auszubilden und Studierenden nach dem Pflegeberufegesetz. Sie sind die Expert*innen in eigener Sache. Die zentrale Erkenntnis: Auch nach dem Start der neuen Pflegeausbildung im Jahr 2020 gibt es offenbar weiterhin viel »Luft nach oben«. Das legt die geringe Zufriedenheit von Auszubildenden und Studierenden mit ihrer Ausbildung bzw. ihrem Studium nahe. Nach wie vor entscheiden sich Auszubildende und Studierende aus einer hohen intrinsischen Motivation für den Pflegeberuf. Im Verlaufe der Ausbildung bzw. des Studiums gewinnen die Ausbildungsbedingungen an Bedeutung, wie Berichte aus der Praxis, die geringe Zufriedenheit und auch die hohe Abbruchsquote vermuten lassen. Die Ausbildungsträger und Pflege- bzw. Hochschulen sind daher gefordert, die gesetzlichen Vorgaben flächendeckend konsequent anzuwenden und für das höchstmögliche Maß an Ausbildungsqualität zu sorgen. Denn der Report zeigt auch: Eine gute Ausbildung ist möglich – trotz der strukturell schwierigen Rahmenbedingungen.

Die Ergebnisse des Ausbildungsreports Pflegeberufe erlauben Schlussfolgerungen zu ziehen, welche Maßnahmen es auf politischer und betrieblicher Ebene für eine gute und erfolgreiche Pflegeausbildung braucht. Und sie geben erste Hinweise darauf, wie die Bilanz der neuen Pflegeausbildung bisher ausfällt.

Gemessen an der eingangs zitierten Zielsetzung, die mit dem Pflegeberufegesetz verbunden war, lassen sich durchaus bessere Regelungen zur Qualität der Ausbildung feststellen. Sie betreffen vor allem die konkreten Vorgaben zur Praxisanleitung, die jedoch bei weitem noch nicht durchgängig eingehalten werden, und die höheren Anforderungen an die Qualifikation der Lehrkräfte. Aufgrund der hohen Bedeutung der Praxisanleitung für die Zufriedenheit mit der Ausbildung bzw. dem Studium und dem Ausbildungserfolg ist es geboten, die geplante und strukturierte Anleitung zu stärken und die situative Anleitung in alltäglichen Lernsituationen zu gewährleisten. Praxisanleiter*innen müssen insbesondere mehr Zeit erhalten, um ihre Aufgaben umfänglich erledigen zu können. Ebenso sind unverzüglich wirksame Maßnahmen notwendig, um eine ausreichende Zahl an fachlich und pädagogisch qualifizierten Lehrkräften an den Pflegeschulen zu haben, um dem hohen Unterrichtsausfall entgegenzuwirken.

Für die angestrebte Attraktivitätssteigerung braucht es bessere Bedingungen vor allem im Arbeitsumfeld der Ausbildung und hier insbesondere bei der Ausstattung mit Pflegefachpersonal. Mehr Pflegefachpersonen sind eine entscheidende Voraussetzung, um die Attraktivität der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen zu steigern und damit mehr Fachkräfte zu gewinnen. Zudem stärkt dies auch die Berufseinmündung und verbessert die Bindung der Pflegefachpersonen an die ausbildenden Einrichtungen. Bedarfsgerechte, verbindliche Personalvorgaben und deren konsequente Umsetzung in allen Bereichen der Pflege bleiben der Schlüssel für spürbare Verbesserungen auch in der Ausbildung. Zugleich ist im Pflegeberufegesetz auch ein angemessenes Verhältnis von Fachkräften zu Auszubildenden festzulegen, um die Ausbildungsqualität zu sichern. Im Sinne der erfolgten Rechtsprechung bedeutet dies: Ausbildende Einrichtungen müssen über mindestens zwei Pflegefachpersonen auf jede*n Auszubildende*n verfügen. Und die Ausbildung muss über die gesamte Ausbildungszeit konsequent im Vordergrund stehen.

Die Befragungsergebnisse der stationären Pflegeeinrichtungen und insbesondere in den ambulanten Diensten zeigen, dass es keinesfalls selbstverständlich ist, dass Ausbildung immer unter Anleitung und Aufsicht erfolgt. Dies müsste im Pflegeberufegesetz klargestellt werden. In diesem Rahmen können Auszubildende durchaus, insbesondere im dritten Ausbildungsjahr, zunehmend Aufgaben selbständig übernehmen – allerdings weiterhin unter Aufsicht einer Pflegefachperson.

Ob es sich bei der Reform um eine „zukunftsgerechte Weiterentwicklung“ der Pflegeausbildung handelt, wird sich erst noch erweisen müssen. Besorgniserregend sind die hohen Abbruchquoten und die in den ersten drei Jahren nicht voll ausgeschöpften Ausbildungskapazitäten, auch wenn es hier im Jahr 2023 eine leichte Verbesserung gegeben hat (BIBB 2025: S. 17). Die weitere Entwicklung bleibt daher abzuwarten. Die Langzeitpflege erlebt derzeit einen verstärkten Wechsel der Absolvent*innen in die Krankenhäuser (ebd.: S. 21) und aus dem Bereich der Kinderkrankenpflege wird über unzureichend qualifizierte Generalist*innen geklagt (Rechtsdepesche 2026). Für die Zielerreichung sind Nachbesserungen des Pflegeberufegesetzes und attraktive Arbeitsbedingungen unerlässlich. Es braucht weitere wirkungsvolle Maßnahmen, die den Teufelskreis aus Personalmangel, Überlastung und Berufsflucht durchbrechen – für eine gute Pflege, zufriedene Auszubildende, Studierende und Beschäftigte.

Die Langzeitpflege erlebt derzeit einen verstärkten Wechsel der Absolvent*innen in die Kranken-häuser (ebd.: S. 21) und aus dem Bereich der Kinderkrankenpflege wird über unzureichend qualifizierte Generalist*innen geklagt (Rechtsdepesche 2026). Für die Zielerreichung sind Nachbesserungen des Pflegeberufegesetzes und attraktive Arbeitsbedingungen unerlässlich. Es braucht weitere wirkungsvolle Maßnahmen, die den Teufelskreis aus Personalmangel, Überlastung und Berufsflucht durchbrechen – für eine gute Pflege, zufriedene Auszubildende, Studierende und Beschäftigte.

DGB-Bundesvorstand, Abteilung Jugend und Jugendpolitik (2025). Ausbildungsreport 2025. Layout 1, Zugriff am 11.02.2026.

Dielmann, Gerd (2021): Fachkräftemangel ist hausgemacht. In: Dr. med. Mabuse Nr. 251, 46. Jahrgang, Mai/Juni 2021, S. 20 – 21, Frankfurt am Main.

Dielmann, G. (2025). Pflegeberufegesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Kommentar für die Praxis. 3. aktualisierte Auflage, Mabuse-Verlag. Frankfurt am Main.

Müller, Normann; Caspers, Anne (2025): Monitoring zur Umsetzung der Pflegeausbildungen. Ergebnisse der zweiten Erhebungswelle 2024 aus dem BIBB-Pflegepanel. Bonn.

Rechtsdepesche (2026) (online 23.02.2026): Petition: Keine Generalistik für die Kinderkrankenpflege? https://www.rechtsdepesche.de/petition-keine-generalistik-fuer-die-kinderkrankenpflege, Zugriff 09.03.2026

Statistisches Bundesamt (2021), Fachserie 11 Reihe 2, Berufliche Schulen, Schuljahr 2019/20, Tabelle 2.9. Erschienen am 21.10.2020, korrigiert am 12.03.2021 (Tabelle 2.9 und Tabelle 4.4).

Statistisches Bundesamt (2025). Statistischer Bericht. Statistik nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung 2024, erschienen am 25. Juli 2025. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Berufliche-Bildung/Publikationen/Downloads-Berufliche-Bildung/statistischer-bericht-pflegeberufe-ausbildungsfinanzierung-vo-5212401247005.xlsx?__blob=publicationFile&v=2, Zugriff am 11.02.2026.

Statistisches Bundesamt (2026): Ausbildung in der Pflege: 8 % mehr neue Auszubildende im Jahr 2025. Pressemitteilung Nr. 090 vom 18. März 2026, Ausbildung in der Pflege: 8 % mehr neue Auszubildende im Jahr 2025 – Statistisches Bundesamt, Zugriff: 18.03.2026.

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (2022). Ausbildungsreport Pflegeberufe 2021. Pflegeausbildung gefragt, aber belastend | Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft, Zugriff am 12.09.2025.

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (2025). Ausbildungsreport Pflegeberufe 2024. Pflegeberufe | ver.di, Zugriff am 11.02.2026.

Autoren

  • Dipl.-Pädagoge; Krankenpfleger; ehem. Bereichsleiter Berufspolitik im Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Bundesverwaltung in Berlin. Im Ruhestand weiter als Autor und Sachverständiger in Fragen der Berufsbildung der Gesundheitsberufe und in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit tätig.

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  • Arbeitet in der ver.di-Bundesverwaltung als Gewerkschaftssekretär im Bereich Berufspolitik/Jugend im Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft.

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  • Melanie Wehrheim arbeitet in der ver.di-Bundesverwaltung als Bereichsleiterin Berufspolitik/Jugend im Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft.

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