Editorial

Dr. Roman Jaich (ver.di Bundesverwaltung und Mitglied der Redaktionsgruppe von DENK-doch-MAL) und Mario Patuzzi (Leiter des Referats für Grundsatzfragen der beruflichen Aus- und Weiterbildung beim DGB Bundesvorstand)

Von Anfang an war der Europäische Qualifikationsrahmen und in seinem Gefolge der Deutsche Qualifikationsrahmen heftig umstritten. Auch innerhalb der Gewerkschaften reichten die Positionen von vorsichtigem Optimismus einerseits bis zu einer kritisch ablehnenden Position (vgl. den Beitrag von Nehls in dieser Ausgabe). Der wissenschaftliche Beraterkreis der Gewerkschaften ver.di und IG Metall hat in seinen Berufs-Bildungs-Perspektiven 2008 dem EQR sowie dem DQR umfassend Raum zur Verfügung gestellt.[1] Auf S. 49 wird formuliert: „Festzuhalten ist, dass der EQR lediglich ein Übersetzungsinstrument, also einen Formalrahmen darstellt, ein DQR dagegen aber als ein Reforminstrument des Berufsbildungssystems angelegt werden kann. Gerade für unser trennscharf segmentiertes Bildungssystem zeigt der DQR auch Potential, die Durchlässigkeit zwischen dualen und vollschulischen sowie zwischen Aus- und Weiterbildung zu erhöhen.“ Die Erfahrungen zeigen, dass diese Potentiale nicht genutzt wurden, wie auch in den einzelnen Beiträgen ausgeführt. Einen Rechtsrahmen gibt es für den DQR bisher nicht, ein solcher ist auch nicht in Sicht. Dies hat auch zu einigen Wunderlichkeiten geführt.

  • Im Rahmen der Verhandlungen zum Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche in 2019 wurde vereinbart, dass eine höhere Tarifstufe an eine Qualifizierung der Kollege*innen gebunden ist, die sich auf dem Niveau der Stufe 6 des DQR befindet. Damit sollte deutlich gemacht werden, dass sich die Mühe der Aufstiegsfortbildung zukünftig noch mehr lohnt, weil sie sich im Gehalt niederschlägt. Die Verhandlungen, diesen Tarifvertrag für Allgemeinverbindlichkeit zu erklären drohten zu scheitern. Grund hierfür war das Wort DQR im Tarifvertrag. Die Allgemeinverbindlichkeit wurde schließlich erreicht, indem der Begriff DQR gestrichen wurde und stattdessen alle Abschlüsse aufgelistet wurden, die einen Anspruch auf den höheren Mindestlohn bewirken.
  • Die Systematik der Aufstiegsfortbildungen, wie sie mit dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) geschaffen wurde, ist inspiriert vom DQR, wird aber an keiner Stelle im Gesetzestext erwähnt. Im ersten Referentenentwurf zu diesem Gesetz vom 18.12.2018 wurde der DQR immerhin in der Begründung an mehreren Stellen explizit erwähnt. Beispielsweise wird auf S. 39 formuliert: „Die drei Stufen entsprechen zugleich den Kriterien des DQR für ein Einstufen auf den Niveaus 5 („Geprüfter/te Berufsspezialist/in für …“), 6 („Berufsbachelor in …“; gleichwertig einem akademischen Bachelorabschluss) und 7 („Berufsmaster in …“; gleichwertig einem akademischen Masterabschluss).“ Dieser Bezug zum DQR fehlt in dem folgenden Referentenentwurf. Der DQR wird an keiner Stelle mehr erwähnt, auch wenn er, wie das Zitat belegt durchaus, faktisch zur Erzielung von Gleichwertigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung genutzt wird.

Bisher ist der DQR formal lediglich ein Instrument zur Herstellung von Vergleichbarkeit unterschiedlicher Qualifikationen auf dem deutschen und europäischen Arbeitsmarkt. Aus der Zuordnung von Qualifikationen zu den einzelnen Stufen ergeben sich bisher keine direkten Konsequenzen für den einzelnen Arbeitnehmer oder die einzelne Arbeitnehmerin, indirekt, wie gezeigt allerdings schon.

Welche Hintergründe der Entwicklung des DQR zugrunde lagen, welche Erwartungen damit verbunden waren, welche alternativen Lesarten es zur Entwicklung gibt und welche weitere Entwicklung sich auf europäischer Ebene andeutet, wollen wir in dieser Ausgabe mit den folgenden Beiträgen beleuchten:

Im ersten Beitrag wird die Situation am Anfang, also zu der Zeit als der Europäische Qualifikationsrahmen auch die Diskussion in Deutschland erreichte noch einmal in den Blick zu nehmen. Hermann Nehls vom DGB Bundesvorstand erinnert sich in seinem Beitrag wie „alles anfing“. Nach einer Beschreibung der zentralen Punkte der damaligen Diskussionen sieht er weiterhin Chancen non-formales und informelles Lernen in das nationale Qualifikationssystem einzubinden. Das war auch damals die Begründung dafür, dass sich die Gewerkschaften auf das neoliberale Teufelszeug aus Europa eingelassen hatten.

Mario Patuzzi vom DGB Bundesvorstand berichtet über die Erwartungen und Hoffnungen, welche die Gewerkschaften mit dem DQR verbunden haben und beschreibt, was davon aus Gewerkschaftssicht noch übrig ist. Er weist vor allem auf die Grenzen eines DQR hin, wenn er formuliert: „Weder ermöglicht er die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen noch ist er ein Validierungsinstrument. Für alle diese Herausforderungen benötigen wir weitere Instrumente.“

Dr. Sandra Bohlinger von der Universität Dresen setzt sich in ihrem Beitrag „Qualifikationsrahmen als Lehrstück politsicher Mimikry“ ebenfalls mit der Entstehungsgeschichte von EQR, NQR und DQR auseinander. In einer organisationstheoretischen Betrachtung kommt sie wie andere auch zu dem Ergebnis, dass der DQR „… keine rechtlichen Konsequenzen für alle jene hat, die auf mehr Durchlässigkeit, Mobilität, Gleichwertigkeit etc. gehofft haben, …“ aber immerhin zu dem halbwegs tröstlichen Schluss, dass der DQR dazu beitragen kann, nationalen Organisationen des Bildungssystems das Überleben zu sichern.

Nach dem DQR ist vor ESCO und Europass. Nachdem der EQR und damit verbunden der DQR nicht zu der Auflösung der Berufsbildung beigetragen hat, aber auch wenig in Bewegung gesetzt hat hinsichtlich der Vergleichbarkeit von Berufsabschlüssen in Europa könnte frei nach der formulierten These ESCO als ein weiterer Versuch der Europäischen Kommission angesehen werden, die (Berufs-)Bildungspolitiken der Mitgliedstaaten in den Griff zu bekommen. ESCO, das große Leitprojekt in der EU-Bildungspolitik könnte große Auswirkungen auch für die nationalstaatliche Autonomie haben. Denn es schafft nicht nur (konzeptionelle und technische) Standards, die eine normative Kraft des Faktischen entfalten. Es ist auch ein konkreter Service, der direkt aus Brüssel gesteuert und gestaltet wird. Und das ist neu! Dr. Knut Diekmann vom DIHK erläutert und beschreibt, was mit ESCO auf Deutschland zukommt.

[1] Wissenschaftlicher Beraterkreis der Gewerkschaften IG Metall und ver.di (2008): Berufs-Bildungs-Perspektiven 2008. Solidarität und gemeinsame Verantwortung. Bildungspolitik zwischen falschem Zentralismus und falschem Föderalismus, Frankfurt/M.

Autoren

  • Dr. Roman Jaich, Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann, danach Erwerb der Hochschulreife und Studium an der Universität Kassel im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften mit volkswirtschaftlicher Ausrichtung. Im Anschluss an das Studium wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Kassel im Fachgebiet Wirtschaftsrecht von Prof. Bernhard Nagel. Mitarbeit an verschiedenen Forschungsprojekten, z.B. zur „Konstituierung Europäischer Betriebsräte“ und zur „Finanzierung von Bildung in Deutschland“. Arbeitsschwerpunkte: Ökonomische Analyse des Rechts, Ökonomische Analyse des Arbeitsrechts, Mitbestimmungsforschung und Bildungsökonomie. Promotion zum Thema „Globalisierung und Partizipation“. Mitarbeiter in der Geschäftsstelle der Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens“. ver.di Bundesverwaltung und Mitglied der Redaktionsgruppe von DENK-doch-MAL.

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  • Mario Patuzzi studierte u.a. Politikwissenschaften, Soziologie und Neuere und Neueste Geschichte und schloss noch mit dem Abschluss „Magister Artium“ ab. Zudem ist er non-formal zertifizierter Sozialbetriebswirt. Seit 2004 arbeitet er als Gewerkschaftssekretär, zuerst als Jugendsekretär in Augsburg für Schwaben und Oberbayern, dann als Bezirksjugendsekretär der DGB-Jugend Bayern in München. Dort begegneten ihm viele spannende Aufgaben, Tätigkeiten und Erfahrungen, vor allem aber seit 2008 insbesondere die Berufliche Bildung. Seit 2013 der Gewerkschaftsjugend entwachsen, widmete er sich kurzzeitig den breiten Themenfeldern der bayerischen Bildungs-, Forschungs- und Technologiepolitik beim DGB Bayern. 2014 kam der Wechsel nach Berlin als Referatsleiter für Grundsatzfragen der Berufsbildung / Weiterbildung mit einem schwer abzugrenzenden und hin und wieder auch ausufernden Portfolio. Als Beispiele seien nur wenige Stichworte genannt: BBiG, AZAV, Cedefop, DQR, Validierung, NWS u.v.m.

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