Valikom und Valikom Transfer: Eine kritische Würdigung aus gewerkschaftlicher Sicht

Dr. Roman Jaich (ver.di Bundesverwaltung und Mitglied der Redaktionsgruppe von DENK-doch-MAL)

Einführung

Grundannahme der Gewerkschaften ist, dass berufsfachlich organisierte Arbeitsmärkte zentral für die Wirtschaft sind. Beruflichkeit wirkt dabei in unterschiedlichen Teilsystemen. Sie schafft bei allen beteiligten Akteur*innen eine Orientierung. Sie führt zu beruflicher Identität, zeichnet Entwicklungspfade auf oder liefert eine Beschreibung der Arena für die Tarifpolitik. Voraussetzung dafür ist eine hochwertige und von allen Akteur*innen akzeptierte berufliche Bildung. Allerdings gelingt es nicht allen Menschen nach Abschluss der allgemeinbildenden Phase einen Bildungsweg einzuschlagen, der zu einem Berufs- oder Studienabschluss führt. Hier sind Verfahren notwendig, die entweder das spätere Nachholen eines Berufsabschlusses ermöglichen, Verfahren die im Erwerbsverlauf erworbenen Fähigkeiten sichtbar zu machen oder eine Kombination aus beiden.

Auch vor dem Hintergrund der Stärkung der Durchlässigkeit der dualen Berufsausbildung kommt der Anerkennung von im Erwerbsprozess erworbenen Kompetenzen, den non-formal und informell erworbenen Kompetenzen, der Beschäftigten ohne beruflichen Abschluss eine wichtige Rolle zu. Von daher stehen die Gewerkschaften dem Thema Validierung offen gegenüber. Voraussetzung sind für ver.di transparente und verbindliche Verfahren. Deshalb müssen aus gewerkschaftlicher Sicht bei einem nationalen Validierungssystem zum einen diese Kompetenzen erfasst, anschlussfähig und aussagekräftig dokumentiert sowie zum anderen in geregelten Verfahren festgestellt und zertifiziert werden. Wichtig ist aber, dass keine Parallelstrukturen zu bestehenden Berufsbildungs- und Hochschulsystemen aufgebaut werden. Wenn Validierung eine positive Wirkung für die Beschäftigten erzielen soll, muss sie Teil des jeweiligen Bildungssystems werden und dieses ergänzen. Dies zu organisieren ist eine der großen Herausforderungen.

Erfahrungen aus Valikom

Vom Bundesministerium für Bildung und Forschung wurde das Pilotprojekt Valikom von Ende 2015 bis 2018 gefördert. Mit dem Pilotprojekt Valikom wurde das Ziel verfolgt, ein standardisiertes Verfahren zur Identifizierung, Dokumentierung, Bewertung und Zertifizierung beruflich relevanter Kompetenzen zu entwickeln und zu erproben. Das Projekt wurde aufgrund praktischer Erwägungen ausschließlich auf die Validierung von Kompetenzen bezogen, bei denen das duale Berufsbildungssystem nach BBiG und HwO als Referenzrahmen dienen konnte. Andere für ver.di wichtige Berufe außerhalb des dualen Berufsbildungssystems wie z.B. die Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufe wurden entsprechend ausgeklammert. Nichtdestotrotz wurde die grundsätzliche Stoßrichtung des Vorhabens von allen Gewerkschaften grundsätzlich begrüßt; dies auch, da die Ansiedelung der Verantwortlichkeit für die Durchführung des Bewertungs- und Zertifizierungsverfahrens bei zuständigen Stellen nach Berufsbildungsgesetz und die Konzeptionierung des Nachweises der erworbenen Kompetenzen entlang der Referenzstandards von anerkannten Aus- und Fortbildungsberufen erfolgte.

Richtig ist aus gewerkschaftlicher Sicht auch gewesen, dass keine Verengung auf Zielgruppen, z.B. Geringqualifizierte, erfolgte. Perspektivisch geht es darum, allen Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, ihre non-formal und informell erworbenen (beruflichen) Kompetenzen validieren zu lassen.

Insgesamt hat sich im Projektablauf gezeigt, dass die entwickelten und erprobten Verfahren in der Realität durchaus umsetzbar sind. Allerdings ist auch deutlich geworden, dass der Aufwand für den Validierungsprozess durchaus gewichtig sein kann.

Valikom ist so angelegt, dass mit dem Validierungsverfahren keine Gleichwertigkeit mit der Kompetenzfeststellung einer Berufsabschlussprüfung beansprucht werden kann. In dem Verfahren wird festgestellt, ob Beschäftigte in konkreten Handlungssituationen in der Lage sind, Anforderungen an berufliche Tätigkeiten zu erfüllen. Eine Gleichwertigkeit mit der umfassenden und letztlich in der Berufsabschlussprüfung festgestellten beruflichen Handlungsfähigkeit lässt sich aus unserer Sicht nicht feststellen. Daraus ergibt sich für uns, dass Validierungsverfahren keine Alternative zur Externenzulassung zur Abschlussprüfung dar, sondern möglicherweise ein geeigneter Nachweis für die Voraussetzungen zur Externenzulassung.

Dennoch sind aus gewerkschaftlicher Sicht die Valikom-Verfahren noch nicht ausgereift und hinterlassen zu viele offene Fragen zu zentralen Aspekten, die für die Weiterentwicklung der Valikom-Verfahren zu klären sind. Zu nennen sind z.B. die Rolle der Kammerberater*innen ebenso wie die Funktion der „Berufsexperten“, d.h. Bewerter/innen auf der der anderen Seite, die nach klaren Kriterien analog § 40 BBiG ausgewählt und berufen werden sollten; die Frage ob die Altersuntergrenze von 25 Jahren ausreicht; die institutionelle Trennung zwischen Validierung und Angebot von Weiterbildungsmaßnahmen oder schließlich die Frage, ob Validierungsangebote zwingend von Kammern erfolgen müssen oder ob nicht auch private Anbieter hier zum Zuge kommen können.

Bewertung von Valikom Transfer

Mit dem derzeit noch laufenden Nachfolgeprojekt Valikom Transfer verfolgt das BMBF das Ziel, weitere Kammern einzubeziehen und die Grundlage für eine gesetzliche Regelung der Validierung zu schaffen. Um zu einer sinnvollen gesetzlichen Grundlage für zukünftige Validierungsverfahren zu kommen, müssen mindestens die folgenden Punkte berücksichtigt werden:

  • Die Fokussierung des Nachfolgeprojektes allein auf eine Ausweitung der einbezogenen Kammern erscheint aus gewerkschaftlicher Sicht zu eng. Ein Nachfolgeprojekt käme insbesondere aus Sicht von ver.di auch die Aufgabe zu, Validierungsverfahren auch außerhalb des Bereiches BBiG/HwO zu erproben.
  • Hinzu kommt, dass es aus gewerkschaftlicher Sicht wichtig ist, die Erprobung von Validierungsverfahren nicht allein im Hinblick auf Ausbildungsberufe durchzuführen, sondern auch mit Blick auf Aufstiegsfortbildungen.
  • Auch wenn wir uns für eine institutionelle Trennung von Validierungsangeboten und Weiterbildungsangeboten aussprechen, sollten Validierungsverfahren verbunden sein mit Beratungsstrukturen für eine mögliche Nachqualifizierung sowie deren finanzielle Absicherung.
  • Schließlich ist eine stärkere Einbeziehung der Sozialpartner wichtig, wenn es um die systematische Einpassung von Validierung in das System der Berufsbildung geht.

Aus gewerkschaftlicher Sicht kann daher das Projekt Valikom Transfer nicht eins zu eins für eine Verrechtlichung von Validierungsverfahren herangezogen werden.

Schlussfolgerungen

So wichtig sie sind, um Durchlässigkeit zu erhöhen oder auch die Partizipation von Geringqualifizierten am Arbeitsmarkt zu verbessern, weisen Validierungsverfahren immer eine Schwachstelle auf, die es heißt im Blick zu behalten. Validierungsverfahren können, wenn keine entsprechenden ‚Vorkehrungen getroffen werden, zu einer Erosion der dualen Berufsausbildung führen. In dem Maße, wie validierte Kompetenzen von Beschäftigten zertifiziert werden und diese Zertifikate arbeitsmarktverwertbar werden, handelt es sich genau genommen um Teilqualifikationen. Wird diese Sichtweise zu Ende gedacht, tut sich ein Parallelsystem neben der dualen Berufsausbildung auf, in dem Validierungsverfahren mit der Ausstellung eines Zertifikats verbunden sind, in welchem informell erworbene Kompetenzen arbeitsmarktverwertbar dokumentiert sind. Eine solche Zertifizierung von Teilqualifikationen ist problematisch, da sie nur kurzfristig oder eingeschränkt auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sind und Teilhabe oder die Sicherung des Lebensunterhaltes nur bedingt langfristig ermöglichen. Ziel muss sein, Beschäftigte ohne berufliche Abschlüsse zu einem Berufsabschluss zu verhelfen. Entsprechend müssen Validierungsverfahren entweder auf beruflichen Abschlüssen abzielen oder sie stellen individuelle Hinweise für die Beschäftigten dar, wie ihre momentanen Fertigkeiten eingeschätzt werden und ob eine Anschlussqualifizierung hilfreich ist, die zu einem Abschluss führt.

Autor

  • Dr. Roman Jaich, Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann, danach Erwerb der Hochschulreife und Studium an der Universität Kassel im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften mit volkswirtschaftlicher Ausrichtung. Im Anschluss an das Studium wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Kassel im Fachgebiet Wirtschaftsrecht von Prof. Bernhard Nagel. Mitarbeit an verschiedenen Forschungsprojekten, z.B. zur „Konstituierung Europäischer Betriebsräte“ und zur „Finanzierung von Bildung in Deutschland“. Arbeitsschwerpunkte: Ökonomische Analyse des Rechts, Ökonomische Analyse des Arbeitsrechts, Mitbestimmungsforschung und Bildungsökonomie. Promotion zum Thema „Globalisierung und Partizipation“. Mitarbeiter in der Geschäftsstelle der Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens“. ver.di Bundesverwaltung und Mitglied der Redaktionsgruppe von DENK-doch-MAL.

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