Prof. Dr. i.R. AndrĂ€ Wolter (Professor fĂŒr Hochschulforschung an der Humboldt-UniversitĂ€t zu Berlin)
1. Einleitung
Folgt man Darstellungen zur Geschichte der Gewerkschaften oder HandbĂŒchern zur gesellschaftlichen Bedeutung der Gewerkschaften (exemplarisch Schröder 2014), dann spielt Bildungspolitik als gewerkschaftliches Handlungsfeld entweder ĂŒberhaupt keine Rolle oder taucht allenfalls am Rande auf. Das ĂŒberrascht selbst fĂŒr die Berufsbildungspolitik, die ja immerhin eine geradezu zentrale Aufgabe fĂŒr den Deutschen Gewerkschaftsbund und alle Einzelgewerkschaften ist. TatsĂ€chlich hat der DGB bereits im Jahre 1972 ein bildungspolitisches Programm vorgelegt, das weit ĂŒber den engeren Bereich der Berufsbildungspolitik hinausgeht und vom vorschulischen Bereich bis zur Weiterbildung alle Sektoren des Erziehungs- und Bildungssystems umfasst. Und auch die Bundeskongresse des DGB haben sich immer wieder mit bildungspolitischen Themen befasst â zuletzt auf dem 21. (2018) und 22. Bundeskongress (2022). In den bildungspolitischen Verlautbarungen des DGB haben neben den anderen Sektoren des Bildungssystems auch die Hochschule und die Hochschulpolitik ihren Platz gefunden. Der folgende Beitrag gibt einen Ăberblick ĂŒber die Entwicklung der hochschulpolitischen Vorstellungen des DGB, beginnend mit den Forderungen zur Bildungspolitik aus dem Jahr 1972, deren Fortschreibung aus dem Jahr 1982 bis zum nunmehr eigenstĂ€ndigen hochschulpolitischen Programm, das der DGB unter dem Titel âFĂŒr eine demokratische und soziale Hochschuleâ im Jahr 2012 vorgelegt hat. Dabei soll versucht werden, die hochschulpolitischen Ziele des DGB in den jeweiligen zeitgenössischen Kontext der Hochschulentwicklung in Deutschland einzuordnen.
2. Forderungen des DGB zur Bildungspolitik (1972)
[1] Wie bereits erwĂ€hnt, deckt dieses Manifest den gesamten Bildungsbereich ab und geht speziell auf Hochschulen bereits in dem Abschnitt III zur Struktur des Bildungswesens ein. Hier wird gefordert, das âNebeneinanderâ von UniversitĂ€ten, PĂ€dagogischen Hochschulen und Fachhochschulen durch âeine stufenweise Zusammenfassung in integrierte Gesamthochschulenâ (DGB 1972, S. 11) zu beenden, wie dem gesamten Konzept die Vorstellung eines integrierten Bildungssystems zugrunde liegt. Die bildungspolitischen Forderungen von 1972 in ihrer Gesamtheit stehen fĂŒr ein umfassendes, systemisches bildungspolitisches Reformbestreben der Gewerkschaften mit teilweise durchaus visionĂ€ren Elementen, das die gesellschafts-politische Umbruchsituation zu Beginn der 1970er Jahre deutlich spiegelt (vgl. dazu den Beitrag von Bernd Kassebaum). Dies schlieĂt auch die hochschulpolitischen Forderungen ein. Bemerkenswert ist, dass in dem berufsbildungspolitischen Abschnitt IV der Begriff des TertiĂ€ren Bereichs, zu dieser Zeit eher eng als Synonym fĂŒr den Hochschulbereich verstanden, bereits weiter definiert wird und âalle BerufsbildungsgĂ€nge, die unmittelbar auf dem SekundarabschluĂ II aufbauenâ (DGB 1972, S. 28) umfassen soll. Damit werden insbesondere die Fachschulen in diesen Sektor einbezogen. In Deutschland hat sich diese Einordnung erst Jahrzehnte spĂ€ter in Folge der Rezeption der OECD-Definition von Bildungsstufen (ISCED) durchgesetzt, wonach ein Abschluss im TertiĂ€rbereich nicht mit einem Hochschulabschluss identisch ist, sondern auch Fortbildungs- und FachschulabschlĂŒsse (ISCED 65) zu den tertiĂ€ren AbschlĂŒssen (ISCED 6) gezĂ€hlt werden.
Speziell den Hochschulen gewidmet sind die Abschnitte âForderungen des DGB zur Hochschulreformâ und die âLeitsĂ€tze des DGB zur Studienreformâ. Beide Textteile sind ergĂ€nzend in den Jahren 1973 und 1978 als BeschlĂŒsse des DGB-Bundesvorstandes verabschiedet worden. Gleich am Beginn wird, in einer realistischen Wahrnehmung des hochschulpolitischen KrĂ€ftefeldes, auf die Gefahr hingewiesen, dass âdie kaum begonnene Hochschulreform zu scheitern drohtâ, da âkonservative KrĂ€fteâ sich intensiv bemĂŒhen, Reformen zu verhindern oder rĂŒckgĂ€ngig zu machen (DGB 1972, S. 39). Im GroĂen und Ganzen stimmen die Forderungen des DGB mit jenen hochschulpolitischen Strömungen am Ende der 1960er bzw. Anfang der 1970er Jahre ĂŒberein, die in dieser Zeit Konzepte einer grundlegenden Hochschulreform entwarfen, z.B. in der Bundesassistentenkonferenz (BAK), studentischen Vereinigungen oder unter den politischen Parteien. Viele Anregungen gingen insbesondere vom Kreuznacher Hochschulkonzept der BAK (1968) und nachfolgenden Schriften der BAK aus.
Einige leitende bildungspolitische Ideen, die gewissermaĂen dem reformerischen âZeitgeistâ entsprachen, haben in die Forderungen des DGB Eingang gefunden:
- die Vorstellung eines einheitlichen, horizontal gestuften Bildungssystems aus Gesamtschulen und Gesamthochschulen,
- die Idee einer gleichberechtigten Mitbestimmung aller in der Hochschule vertretenen Mitglieder (GruppenuniversitÀt mit DrittelparitÀt) bei einer einheitlichen Personalstruktur,
- die Zielsetzung, Strukturen und ĂbergĂ€nge chancengerecht und durchlĂ€ssig zu gestalten und soziale Selektionsprozesse zu vermeiden,
- und dabei insbesondere die historisch etablierte Segmentierung zwischen allgemeiner, akademischer und beruflicher Bildung abzubauen,
- die Vorstellung, Bildungsinstitutionen mit der Gesellschaft und ihren sich permanent verĂ€ndernden Anforderungen zu vernetzen und das ĂŒberlieferte VerstĂ€ndnis der UniversitĂ€t als eine weitgehend selbstreferentielle Einrichtung (âElfenbeinturmâ) zu ĂŒberwinden.[2]
Die damaligen hochschulpolitischen Forderungen sind in zahlreiche Einzelpunkte untergliedert. In den folgenden AusfĂŒhrungen sollen die wichtigsten der damals vom DGB formulierten hochschulpolitischen Forderungen in drei Abschnitten zusammengefasst und in ihren historischen Kontext eingeordnet werden.
2.1 Bereich Studium â Lehre â Forschung
Hier werden unter anderem folgende Forderungen erhoben (DGB 1972, S. 40 ff.):
- die generelle EinfĂŒhrung integrierter Gesamthochschulen; neue Hochschulen sollen nur noch als Gesamthochschulen errichtet werden und die schon vorhandenen Hochschulen sollen âbis spĂ€testens 1980â in Gesamthochschulen integriert werden;
- die Einrichtung privater Hochschulen wird âentschieden abgelehntâ;
- die gesetzliche Regelung der Aufgaben der Hochschulen und des âZusammenwirkens von Staat und Gesamthochschulenâ;
- die Beseitigung des Numerus clausus durch Schaffung neuer StudienplÀtze;
- die Ăffnung der integrierten Gesamthochschule fĂŒr alle Arbeitnehmer â âdie berufliche Ausbildung muss gleichberechtigt neben die schulische Ausbildung treten ⊠Berufliche Erfahrungen sind anzurechnenâ[3];
- StudiengĂ€nge sollen so gestaltet werden, dass sie allen Studierenden unter Vermeidung frĂŒhzeitiger Festlegungen stufenweise unterschiedliche berufsqualifizierende AbschlĂŒsse ermöglichen und die Trennung zwischen âzu theoretischem Studium an den bisherigen UniversitĂ€ten und von zu unkritisch auf die derzeitige Berufspraxis ausgerichtetem Fachhochschulstudium aufhebenâ;
- Einrichtung weiterbildender Angebote wie ein Kontaktstudium als PrÀsenz- oder Fernstudium;[4]
- ein Rechtsanspruch auf öffentliche Bildungsförderung[5].
Wie bereits gesagt, befanden sich diese Forderungen ĂŒber weite Strecken in Ăbereinstimmungen mit den Vorstellungen anderer hochschulpolitischer Akteure zu einer grundlegenden Hochschulreform. Sie standen allerdings auch in einem scharfen Kontrast zu anderen einflussreichen Akteuren insbesondere auf Seiten der Hochschulen, der Professoren/Professorinnen (man denke an den 1970 gegrĂŒndeten Bund Freiheit der Wissenschaft) und unter den konservativen politischen Parteien. Bereits in diesem Abschnitt zeigt sich ein durchgĂ€ngiges Grundmuster des gesamten hochschulpolitischen Teils der bildungspolitischen Forderungen des DGB. Diese lassen sich unterschiedlichen zeitlichen Schichten zuordnen und bilden insgesamt eine Mixtur zu unterschiedlichen Momenten realisierter und nicht-realisierter Forderungen. Einiges ist durchaus verwirklicht worden. Ăber einige Forderungen ist die Zeit hinweggegangen, weil sich das deutsche Hochschulsystem in eine gĂ€nzlich andere Richtung entwickelt hat. Andere Forderungen sind heute noch aktuell. Und einige Forderungen erweisen sich durchaus als visionĂ€r. Insgesamt zeichnen sich die hochschulpolitischen Forderungen durch einen latenten Reformoptimismus aus, der spĂ€testens nach dem Regierungswechsel von 1982 ins Stocken geriet.
Gesamthochschulen: Zwar hat noch das (erste) Hochschulrahmengesetz aus dem Jahr 1976 im § 5 die Forderung nach einer Umwandlung des deutschen Hochschulsystems in Gesamthochschulen aufgegriffen, fast wortidentisch mit der DGB-Formulierung. Dazu ist es jedoch nicht gekommen; spĂ€testens in den 1980er Jahren hat dieses Konzept angesichts des Widerstandes der UniversitĂ€ten und des Regierungswechsels im Jahr 1982 an Bedeutung verloren. Lediglich in Hessen â hier bereits 1971 mit der GrĂŒndung der UniversitĂ€t Kassel â und in Nordrhein-Westfalen wurden einige integrierte Gesamthochschulen eingerichtet, die auch den Namen Gesamthochschule trugen, sowie einige sog. kooperative Gesamthochschulen in Bayern. SpĂ€ter gaben alle Gesamthochschulen diese Bezeichnung auf und fĂŒhrten nur noch den Titel UniversitĂ€t. Die weitere institutionelle Entwicklung von UniversitĂ€ten und Fachhochschulen verlief unabhĂ€ngig voneinander. Gemessen an ihrem StudienanfĂ€ngeranteil nahm die Bedeutung der Fachhochschulen seit den 1970er Jahren langsam zu, sie entwickelten sich zum zweiten Standbein des deutschen Hochschulsystems. So stieg ihr Anteil an allen StudienanfĂ€ngern und -anfĂ€ngerinnen von 26,2 % (1975) auf 46,6 % (2021) an.[6]
Private Hochschulen: Neben der Forderung nach Einrichtung von Gesamthochschulen ist auch die Ablehnung privater Hochschulen wirkungslos geblieben. Vielmehr setzte in Deutschland nach 1990 eine wahre GrĂŒndungswelle privater Einrichtungen ein. Ohne die kirchlichen Hochschulen hat die Zahl privater Hochschulen von 25 (1995) auf 111 (2020) zugenommen, an denen 13,7 % aller StudienanfĂ€nger/-innen immatrikuliert sind. Allerdings ist inzwischen auch ein geregeltes Verfahren der Akkreditierung privater Hochschulen etabliert worden. Besonders aktiv sind die privaten Hochschulen ausgerechnet im Bereich der weiterbildenden StudiengĂ€nge und bei der Ăffnung der Hochschulen fĂŒr BerufstĂ€tige, zum Teil aktiver als die öffentlichen Hochschulen (dazu spĂ€ter mehr). Damit erfĂŒllen ironischerweise gerade sie einige der damaligen hochschulpolitischen Forderungen des DGB.
Gesetzliche Regelungen: Wie vom DGB gefordert, wurden die Aufgaben der Hochschulen, die Strukturen des Hochschulsystems, des wissenschaftlichen Personals, der Hochschulzugang, die Grundstrukturen der akademischen Selbstverwaltung und zahlreiche weitere GegenstĂ€nde seit 1976 im Hochschulrahmengesetz (HRG) und in den nachfolgenden Hochschulgesetzen der LĂ€nder gesetzlich geregelt. Das HRG wurde seitdem etliche Male novelliert, bis mit der Föderalismusreform 2005/6 die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes aus dem Grundgesetz gestrichen wurde. Seitdem verfĂŒgt der Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung nur noch ĂŒber sehr begrenzte Regelungskompetenzen â u.a. bei der Hochschulzulassung und den HochschulabschlĂŒssen â, und die hochschulrechtliche Steuerung ist ganz ĂŒberwiegend den LĂ€ndern ĂŒbertragen. Zwar wird immer wieder von verschiedenen Seiten eine verfassungsrechtliche StĂ€rkung der bildungspolitischen Kompetenzen des Bundes ins Spiel gebracht. Doch gibt es zur Zeit wenig Aussicht, dies angesichts der Interessen der LĂ€nder am Erhalt ihrer wenigen mehr oder weniger exklusiven ZustĂ€ndigkeiten zu realisieren.
Numerus clausus: Eine Ă€hnlich wechselvolle Geschichte hat der Numerus clausus (NC) erlebt. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1972 und dem nachfolgenden Staatsvertrag der LĂ€nder wurde die zentrale Vergabe von StudienplĂ€tzen (mit ZulassungsbeschrĂ€nkungen) bei nachweisbaren KapazitĂ€tsengpĂ€ssen und einheitlichen Auswahlkriterien grundsĂ€tzlich fĂŒr zulĂ€ssig erklĂ€rt. Trotz des Ăffnungsbeschlusses der Bundesregierung 1977/78, der den zentralen NC auf wenige StudiengĂ€nge (u.a. in der Medizin) begrenzen sollte, weiteten sich ZulassungsbeschrĂ€nkungen in den folgenden Jahrzehnten vor allem auf lokaler Ebene weiter aus, wurden aber teilweise auch wieder zurĂŒckgenommen. Im Jahr 2022 waren bei den grundstĂ€ndigen StudiengĂ€ngen 59 % aller StudiengĂ€nge nicht zulassungsbeschrĂ€nkt â mit betrĂ€chtlichen Unterschieden zwischen den Fachrichtungen. Bei den weiterfĂŒhrenden StudiengĂ€ngen (Master) sind ebenfalls 60 % frei von ZulassungsbeschrĂ€nkungen. Das weit verbreitete Bild eines nahezu geschlossenen Hochschulsystems trifft mithin trotz des hohen Anteils an NC-StudiengĂ€ngen nicht zu. Insgesamt haben sich die Betreuungsrelationen an den Hochschulen, insbesondere an den UniversitĂ€ten, angesichts der seit den 1970er Jahren massiv angestiegenen StudienanfĂ€ngerzahlen auch durch den Hochschulpakt in den Jahren nach 2005 nur Ă€uĂerst geringfĂŒgig verbessert. Im VerhĂ€ltnis zu den AnfĂ€ngerzahlen hat weniger das hauptberufliche wissenschaftliche Personal als die Zahl der Lehrbeauftragten  zugenommen (GWK o.J., S. 10 f.) â und besonders drastisch das in der Regel nicht lehraktive Drittmittelpersonal.
Struktur der StudiengĂ€nge: Anders als vom DGB damals intendiert ist die Entwicklung auch bei der Forderung verlaufen, StudiengĂ€nge so zu gestalten, dass sie stufenweise zu unterschiedlichen berufsqualifizierenden AbschlĂŒssen fĂŒhren und eine Trennung zwischen âzu theoretischem Studium an den bisherigen UniversitĂ€ten und von zu unkritisch auf die derzeitige Berufspraxis ausgerichtetem Fachhochschulstudium aufhebenâ (DGB 1972, S. 41). TatsĂ€chlich ist die ParallelitĂ€t zwischen primĂ€r wissenschaftszentriertem UniversitĂ€tsstudium und primĂ€r berufspraktisch orientierten Studium an Fachhochschulen in den folgenden Jahrzehnten eher festgeschrieben worden. Der Praxisbezug ist geradezu zum Markenzeichen der Fachhochschulen geworden, nicht zuletzt auch unter ihrer neuen Bezeichnung als Hochschulen fĂŒr angewandte Wissenschaften (zur Entwicklung der Fachhochschulen vgl. Pahl 2018). Im ĂŒbrigen zeigen Studierendenbefragungen, so der Konstanzer Studierendensurvey (zuletzt Georg u.a. 2017), bei verschiedenen Indikatoren tendenziell nach wie vor ein stĂ€rker theoretisch-wissenschaftliches Interesse bei UniversitĂ€ts- und eine stĂ€rker praxisbezogene Motivation bei Fachhochschulstudierenden.
Mit dem Bologna-Prozess seit der Jahrtausendwende sind an den Fachhochschulen wie an den UniversitĂ€ten konsekutive StudiengĂ€nge eingefĂŒhrt worden, die zu gestuften AbschlĂŒssen fĂŒhren (Bachelor, Master). Auch haben sich die Studiengangcurricula ein StĂŒck weit angenĂ€hert, das Studium an UniversitĂ€ten ist in den meisten StudiengĂ€ngen durch Praxisanteile angereichert worden und das an Fachhochschulen tendenziell âtheoretisiertâ worden. Das spiegelt sich in den EinschĂ€tzungen der Studierenden zur ForschungsnĂ€he und zum Praxisbezug der Studienangebote an beiden Hochschultypen, auch wenn hier die institutionellen Charakteristika immer noch durchscheinen (Georg u.a. 2017, S. 33). Ob diese Strukturmerkmale nun den DGB-Forderungen von 1973 entsprechen oder der DGB damals einen ganz anderen Studienaufbau vor Augen hatte, sei hier dahingestellt. Eine tendenzielle Konvergenz hat sich auch in den formalen Studienvoraussetzungen ergeben. Inzwischen kommen beinahe zwei Drittel der StudienanfĂ€nger/-innen an Fachhochschulen mit einem Abitur zum Studium, obgleich dieser Hochschultyp ursprĂŒnglich mal als berufsbezogener Weg ĂŒber eine institutionsspezifische Studienberechtigung (Fachhochschulreife) konzipiert war.
VerhĂ€ltnis Fachhochschulen â UniversitĂ€ten: Mit dem Schlagwort âgleichwertig aber nicht gleichartigâ haben die Fachhochschulen lange Zeit ihren Anspruch auf eine gleichrangige Stellung im Hochschulsystem, aber alternativer, eben praxisbezogener Gestaltung des Studiums erhoben. Insgesamt hat sich eine deutliche Konvergenz zwischen UniversitĂ€ten und Fachhochschulen vollzogen. Sie zeigt sich bereits in der Aufwertung der AbschlĂŒsse bzw. Grade â am Beispiel der Ingenieurwissenschaften vom graduierten Ingenieur zum Diplom-Ingenieur (FH) zum Bachelor und Master (ohne Zusatz). Seit der Bologna-Reform sind die AbschlĂŒsse von UniversitĂ€ten und Fachhochschulen formal gleichwertig, verbunden mit einer höheren DurchlĂ€ssigkeit bei der Zulassung von FH-Bachelors zu universitĂ€ren MasterstudiengĂ€ngen.
Eine gewisse AnnĂ€herung seit den 1990er Jahren hat sich zusĂ€tzlich durch die VerstĂ€rkung des anwendungsbezogenen Forschungsauftrages der Fachhochschulen ergeben. DarĂŒber hinaus scheint sich gegenwĂ€rtig eines der traditionellen wichtigsten Distinktionsmerkmale zwischen beiden Hochschultypen, das Promotionsrecht der UniversitĂ€ten, tendenziell aufzulösen. Denn an den Fachhochschulen wird gegenwĂ€rtig schrittweise das Promotionsrecht in unterschiedlichen Formen (Pilotprojekte, in Promotionszentren/-kollegs, in kooperativer Form oder als eigenstĂ€ndiges Recht in forschungsstarken Fachbereichen) eingefĂŒhrt. Statt der ursprĂŒnglich vom DGB geforderten ZusammenfĂŒgung in Integrierten Gesamthochschulen könnten sich zukĂŒnftig die unterschiedlichen Strukturmerkmale von UniversitĂ€ten und Fachhochschulen weiter annĂ€hern und damit die Zwei-Typen-Struktur des deutschen Hochschulsystems langsam de facto auflösen, auch wenn beide Typen nominell weiterbestehen. Damit wĂŒrden sich, wie sich heute bereits abzeichnet, neue Formen der vertikalen und horizontalen Differenzierung in deutschen Hochschulsystem ausformen. Ob nach englischem Vorbild â dort wurden die Polytechnics 1992 in UniversitĂ€ten ĂŒberfĂŒhrt â Fachhochschulen irgendwann in UniversitĂ€ten aufgehen, ist eine offene Frage.[7]
2.2 Bereich Personalstruktur â Mitbestimmung â Organisation
Dieser Abschnitt enthÀlt unter anderem folgende Forderungen (DGB 1972, S. 42 ff.):
- eine Neuordnung der Personalstruktur durch Differenzierung zwischen drei Gruppen: Arbeitnehmer mit und ohne Lehraufgaben sowie Studierende;
- Zusammenfassung aller Arbeitnehmer mit Lehraufgaben zu einem âeinheitlichen Lehrkörperâ, fĂŒr den âgleichrangige Hochschullehrerstellenâ einzurichten sind;
- in allen Kollegialorganen der Hochschulen fĂŒr alle drei Gruppen âgleiche Mitbestimmungsrechte in allen Fragen ⊠im VerhĂ€ltnis 1:1:1â durch entsprechende gesetzliche Regelungen.
Personalstruktur: Diese Forderungen spiegeln zwar in gewisser Weise den von der Studenten- und Assistentenbewegung Ende der 1960er Jahre beeinflussten âZeitgeistâ, konnten aber in dieser Form nirgends durchgesetzt werden. Weder wurde durch die Bundesgesetzgebung mit dem Hochschulrahmengesetz oder mit den LĂ€nderhochschulgesetzen ein einheitlicher Lehrkörper mit gleichrangigen Hochschullehrerstellen geschaffen, noch hat sich eine Differenzierung in die drei Gruppen Arbeitnehmer mit und ohne Lehraufgaben und Studierende durchgesetzt. Die deutsche Hochschulverfassung weist bis heute eine Vier-Gruppen-Struktur auf â Professoren/Professorinnen, wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen, Studierende, das unter wechselnden Bezeichnungen zusammengefasste nicht-wissenschaftliche Personal (auch Verwaltungs-, Bibliotheks-, technisches und sonstiges Personal oder neuerdings wissenschaftsunterstĂŒtzendes Personal genannt[8]). Eine Personalstrukturreform im Sinne der Forderungen des DGB bleibt ein Desiderat, sie ist heute hochschulpolitisch nicht sehr realistisch.
Mitbestimmung: Allerdings hat sich mit der Hochschulgesetzgebung der 1970er Jahre zumindest der Abschied von der historisch tradierten Professoren-(Ordinarien-)universitĂ€t vollzogen, in der die anderen drei Gruppen keine bedeutsame Stellung in der Hochschulverfassung etwas in Form von Mitbestimmungsrechten innehatten. Die interne Struktur (Personalkategorien, BeschĂ€ftigungsbedingungen, Beteiligungsrechte) sowohl der Professorengruppe als auch der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen hat sich in der Regel mit jedem neuen Hochschulgesetz wieder geĂ€ndert; erhalten geblieben ist bis heute die grundsĂ€tzliche Aufspaltung in zwei Klassen. Auch die um 1970 herum von vielen hochschulpolitischen Akteuren, so auch vom DGB vertretene Vorstellung, die Beteiligungsrechte in der akademischen Selbstverwaltung nach dem Modell der DrittelparitĂ€t zu regeln, ist spĂ€testens mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum NiedersĂ€chsischen Vorschaltgesetz aus dem Jahre 1973 beendet worden. An ihre Stelle trat ein im einzelnen zwischen den LĂ€ndern unterschiedlich geregeltes, nach Gruppen und RegelungsgegenstĂ€nden differenziertes Konzept der Organisation der akademischen Selbstverwaltung (GruppenuniversitĂ€t). Auch der in den âLeitsĂ€tzen zur Studienreformâ fĂŒr die Gewerkschaften erhobene âAnspruch auf umfassende Mitbestimmung in allen Fragen der Hochschulenâ (DGB 1972, S. 45) wurde nirgends umgesetzt und schrumpfte im wesentlichen auf die Personalvertretungsrechte an Hochschulen und stark begrenzte Gremienmitwirkung.
2.3 Die âLeitsĂ€tze zur Studienreformâ
Hier wurde unter anderem gefordert (DGB 1972, S. 45 ff.): Â Â
- die Einrichtung von Studienreformkommissionen unter Beteiligung der Gewerkschaften als âFachvertreter der Berufspraxisâ;
- eine Ăffnung des Hochschulzugangs, der âgrundsĂ€tzlich allen offenstehenâ muss: âQualifikationen, die in der beruflichen Ausbildung, in der Berufspraxis und in der Weiterbildung erworben wurden, mĂŒssen ebenso zum Hochschulstudium berechtigen wie das Abiturâ;
- die Integration aller AusbildungsgÀnge des TertiÀren Bereichs in die Gesamthochschulen;
- eine darlehensfreie Studienförderung;
- ein VerstĂ€ndnis von Hochschulausbildung als Berufsausbildung, die Studierende fĂŒr berufliche TĂ€tigkeiten qualifizieren soll unter Einschluss des gesellschaftlichen Kontextes beruflichen Handelns; alle StudiengĂ€nge sollen berufspraktische Phasen bzw. Anteile enthalten;
- eine Mindeststudiendauer von vier Jahren und die Organisation des Studiums in âLerneinheitenâ, die unterschiedlich kombiniert werden können und zu verschiedenen, aber gleichwertigen AbschlĂŒssen fĂŒhren;
- die Etablierung von Weiterbildung als âStudium neben dem Berufâ.
Hinsichtlich der LeitsÀtze zur Studienreform fÀllt die Bilanz wieder differenziert aus. Einige der hier formulierten Forderungen wurden erst nach Jahrzehnten angegangen und zudem nur partiell umgesetzt.
Studienreform: Wie bereits im vorherigen Abschnitt dargestellt, ist es nicht zu einer Integration aller AusbildungsgĂ€nge des TertiĂ€ren Bereichs in Gesamthochschulen gekommen, wohl aber zu einer tendenziellen, wenn auch (noch) unvollstĂ€ndigen Konvergenz zwischen Fachhochschul- und UniversitĂ€tsstudiengĂ€ngen. Studienreformen sind eine ânever ending storyâ in der deutschen Hochschulentwicklung. Aber Studienreformkommissionen auf nationaler bzw. LĂ€nderebene im Sinne der DGB-LeitsĂ€tze und trotz eines anhaltenden Engagements der Gewerkschaften hat es seit den 1970er Jahren fĂŒr lange Zeit mit einigen Ausnahmen nicht mehr gegeben. Ausnahmen betreffen einzelne FĂ€cher, oft ReformstudiengĂ€nge, oder die Zeit nach der nach der Wiedervereinigung. Innovative AnsĂ€tze blieben oft wirkungslos. Erst mit dem Bologna-Prozess und der etwa zeitgleichen EinfĂŒhrung des neuen Steuerungsmodells (Ăberblick bei Wolter 2007, 20212) erhielten die auch schon vorher intensiv diskutierten Themen Studien- bzw. LehrqualitĂ€t, Studiengangevaluation und Akkreditierung einen neuen Impuls, der zu einer breiten Studiengangsreform und (zumindest fĂŒr deutsche Hochschulen) neuen Verfahren der QualitĂ€tssicherung fĂŒhrte. Zumindest in Akkreditierungsverfahren ist eine Mitwirkung der Gewerkschaften als Vertreter der Berufspraxis vorgesehen, so im Akkreditierungsrat. Von einer nachhaltigen und wirksamen Beteiligung der Gewerkschaften an Studienreformvorhaben kann jedoch kaum die Rede sein, weil sich die hochschulinternen Prozesse weitgehend ohne ihre Mitwirkung vollziehen.
Die Forderung nach einer Mindeststudiendauer von vier Jahren und nach einer Organisation des Studiums in âLerneinheitenâ, die unterschiedlich kombiniert werden können und zu verschiedenen, aber gleichwertigen AbschlĂŒssen fĂŒhren, entspricht ebenfalls hochschulpolitischen Konzepten, die um 1970 herum viel diskutiert wurden (u.a. in der Variante Hochschule/Studium im Baukastensystem). Bis zu den Studienreformen in der Folge des Bologna-Prozesses bleib jedoch der Dualismus von mindestens vierjĂ€hrigem UniversitĂ€ts- und dreijĂ€hrigem Fachhochschulstudium mit hierarchisch gestuften, verschiedenwertigen AbschlĂŒssen (siehe dazu 2.1) erhalten. Der Bologna-Prozess fĂŒhrte dann dazu, dass sich die (formal vorgegebenen) Studienzeiten umkehrten: WĂ€hrend das Bachelorstudium an UniversitĂ€ten in der Regel auf drei Jahre angelegt werden sollte, waren es an Fachhochschulen (u.a. wegen der Praxissemester) vier Jahre. Allerdings bleibt bislang das alte Problem der Diskrepanz zwischen vorgesehenen und tatsĂ€chlichen Studienzeiten, das schon Anlass fĂŒr Studienreformempfehlungen in den 1960er Jahren war, ungelöst.
Die neue Studienorganisation fĂŒhrte zu gestuften AbschlĂŒssen (BA und MA), diese sind jetzt auf beiden Ebenen zwischen UniversitĂ€ten und Fachhochschulen formal gleichwertig. Einige UniversitĂ€ten oder Fachbereiche zeigen sich jedoch hinsichtlich der Gleichwertigkeit der AbschlĂŒsse noch defensiv (z.B. beim Zugang zum Master oder zur Promotion). Mit der Modularisierung des Studiums ist die Forderung nach einem Studium in Lerneinheiten zumindest ein StĂŒck weit erfĂŒllt worden; allerdings bleibt ihre freie Kombinierbarkeit begrenzt, die Curricula sind zum Teil extrem verdichtet worden. Die Forderung, alle StudiengĂ€nge sollen berufspraktische Anteile bzw. Phasen enthalten, war im Bereich der Fachhochschulen schon immer erfĂŒllt. An den UniversitĂ€ten ist das von Studiengang zu Studiengang in unterschiedlichem Umfang umgesetzt worden.
Studium als Berufsausbildung: Die Forderung des DGB, Hochschulausbildung als â wissenschaftsbasierte â Berufsausbildung zu verstehen, welche die Studierende fĂŒr berufliche TĂ€tigkeiten qualifizieren soll, war im Jahr 1973 visionĂ€r â und ist es gegenwĂ€rtig teilweise immer noch. Auch hier lassen sich im akademischen Auftrag zwischen Fachhochschulen und UniversitĂ€ten Differenzen finden. Das Studium an Fachhochschulen verstand sich immer als praxisnah und berufsbezogen, und dies wurde mit Praxissemestern oder vergleichbaren Formen des Praxisbezuges realisiert. Die UniversitĂ€ten dagegen tun sich bis die Gegenwart hinein immer noch schwer mit dieser Herausforderung. Formal gelten die StudienabschlĂŒsse als berufsqualifizierend; aber selbst in den professionellen StudiengĂ€ngen (Lehrerausbildung, Jura, Medizin u.a.) bleibt das Theorie-Praxis-VerhĂ€ltnis trotz zahlreicher Optimierungen ein virulentes Problem. Viele UniversitĂ€ten und Lehrende sehen ein wissenschaftliches Studium nicht primĂ€r als eine Berufsausbildung an.
UniversitĂ€ten leben immer noch ein StĂŒck weit von der seit der neuhumanistischen Hochschulreform zu Beginn des 19. Jahrhunderts gepflegten historischen Konstruktion eines Gegensatzes zwischen Wissenschafts- und Berufsorientierung. Danach sind sie primĂ€r einer abstrakten Idee akademischer Persönlichkeitsbildung durch eine âbildende Begegnung mit Wissenschaftâ verpflichtet, die in der forschungsbasierten Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses ihr eigentliches Ziel findet. Der Bologna-Prozess mit dem Postulat der berufsqualifizierenden Funktion von HochschulabschlĂŒssen erinnert die UniversitĂ€ten nachdrĂŒcklich daran, nicht nur wissenschaftlichen Nachwuchs auszubildenden, sondern die Mehrzahl der Studierenden fĂŒr eine BeschĂ€ftigung auĂerhalb der Hochschulen zu qualifizieren. Allerdings umgeht die plakative Forderung, Studium als Berufsausbildung zu verstehen, die schwierige Frage, wie ein Studium so organisiert werden kann, dass es der doppelten Logik von Wissenschaftlichkeit einerseits und Berufsvorbereitung andererseits gerecht wird. Das bleibt auch in den LeitsĂ€tzen zur Studienreform offen.
Ăffnung des Hochschulzugangs und Anerkennung der beruflichen Bildung: In den 1970er und 1980er Jahren zeichnete sich bei diesem Thema wenig Bewegung ab. Von einzelnen LĂ€ndern abgesehen, kam die Ăffnung des Hochschulzugangs fĂŒr BerufstĂ€tige (ohne herkömmliche schulische Studienberechtigung) nicht voran, und schon gar nicht kann davon die Rede sein (wie in den Forderungen des DGB, siehe dazu 2.1), dass âdie berufliche Ausbildung ⊠gleichberechtigt neben die schulische Ausbildung tretenâ muss (DGB 1972, S. 41) und âQualifikationen, die in der beruflichen Ausbildung, in der Berufspraxis und in der Weiterbildung erworben wurden, ⊠ebenso zum Hochschulstudium berechtigen wie das Abiturâ (DGB 1972, S. 46). Angesichts einer rĂŒcklĂ€ufigen Ausbildungsnachfrage insbesondere in der betrieblichen Berufsausbildung verstĂ€rkte sich zwar um 1990 herum der berufsbildungspolitische Diskurs ĂŒber die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung; die Ăffnung des Hochschulzugangs galt als eine MaĂnahme zur Aufwertung der beruflichen Bildung. Aber weder auf der Ebene der Kultusministerkonferenz noch auf der Ebene einzelner LĂ€nder wurde zu diesem Zeitpunkt eine weitergehende Neuregelung des Hochschulzugangs fĂŒr BerufstĂ€tige (ohne schulische Hochschulreife) eingeleitet. Mit der Ausweitung des Ăbergangssektors seit Mitte der 1990er Jahre erlosch das Interesse an einer Ăffnung des Hochschulzugangs fĂŒr einige Jahre wieder.
Erst nach der Jahrtausendwende zeichnete sich schrittweise mehr Bewegung in diesem Handlungsfeld ab, ohne dass schon von einer generellen Gleichstellung von allgemeiner schulischer (= gymnasialer) und beruflicher Bildung die Rede sein kann. HauptgrĂŒnde fĂŒr die neue Dynamik waren
- erstens auf der Ebene der europÀischen Bildungspolitik der hochschul-politische Bologna- bzw. der berufsbildungspolitische Kopenhagen-/Helsinki-Prozess, welche die DurchlÀssigkeit von der beruflichen zur hochschulischen Bildung unterstrichen,
- zweitens die sich zu Beginn der 2000er Jahre entzĂŒndende arbeitsmarktpolitische Debatte ĂŒber einen FachkrĂ€ftemangel unter den akademischen Berufen,
- drittens der sich verstĂ€rkende Diskurs ĂŒber die Gleichwertigkeit allgemeiner und beruflicher Bildung
- sowie viertens schlieĂlich die hochschulpolitische DiversitĂ€tsforderung, die neben anderen Gruppen auch die beruflich Qualifizierten einschlieĂt.
ZunĂ€chst wurde mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2002 die stufenweise Anrechnung von auĂerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und FĂ€higkeiten, primĂ€r beruflichen Kompetenzen, auf HochschulstudiengĂ€nge eingeleitet, die mit einem KMK-Beschluss aus dem Jahr 2008 prĂ€zisiert wurde. Inzwischen sind solche Anrechnungsverfahren in den Hochschulgesetzen der LĂ€nder vorgesehen, und es ist an den deutschen Hochschulen in Deutschland eine Vielfalt solcher Verfahren entwickelt und implementiert worden (Hanft u.a. 2014; Lenz/Schmitt 2016; MĂŒskens 2017). Jedoch kann angesichts einer hĂ€ufig noch zurĂŒckhaltenden Haltung an den Hochschulen von einer flĂ€chendeckenden Realisierung noch nicht gesprochen werden. Dennoch ist damit der DGB-Forderung nach Anrechnung beruflicher Erfahrungen (siehe dazu 2.1.) gut drei Jahrzehnte spĂ€ter ein StĂŒck weit Rechnung getragen worden. Dabei ist allerdings zu berĂŒcksichtigen, dass anrechenbare berufliche Leistungen in Deutschland keine Zugangsberechtigung zum Hochschulstudium vermitteln, sondern lediglich einen Anspruch auf Anrechnung auf die Studienanforderungen unter der PrĂ€misse, dass eine formale Studienberechtigung vorliegt.
Mit verschiedenen MaĂnahmen und Programmen ist in den letzten zwei Jahrzehnten im Kontext der Debatte ĂŒber eine gröĂere DurchlĂ€ssigkeit zwischen Berufs- und Hochschulbildung versucht worden, die Hochschulen stĂ€rker fĂŒr beruflich Qualifizierte (ohne schulische Hochschulreife) zu öffnen (zum Folgenden vgl. Wolter 2022b). Der Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) zum âHochschulzugang fĂŒr beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigungâ aus dem Jahr 2009 eröffnete BerufstĂ€tigen, die nicht ĂŒber eine schulische Studienberechtigung verfĂŒgen, formale Erleichterungen bei der Studienaufnahme. Solche Zugangswege hat es in einigen BundeslĂ€ndern auch schon vorher in zahlreichen Varianten gegeben. Der KMK-Beschluss sollte einen einheitlichen bundesweiten Rahmen vorgeben. Er war in den folgenden Jahren ein wichtiger Impuls fĂŒr die LĂ€nder, den Hochschulzugang fĂŒr diese Zielgruppe zu öffnen, und löste frĂŒhere Regelungen ab, die sehr restriktiv und statistisch wenig bedeutsam waren. Doch so wie es vor diesem Beschluss unterschiedliche Regelungen in den LĂ€ndern gab, ist die lĂ€nderspezifische Rechtslage auch danach in vielen Details noch uneinheitlich. In einigen LĂ€ndern finden sich auch weitergehende Regelungen.
Die wichtigste Neuerung des KMK-Beschlusses ist, dass Inhabern beruflicher FortbildungsabschlĂŒsse die allgemeine Hochschulreife zuerkannt wird. Damit wird ein Fortbildungsabschluss dem Abitur praktisch gleichgestellt. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung. DarĂŒber hinaus definiert der KMK-Beschluss die Bedingungen, unter denen beruflich Qualifizierte ohne Fortbildungsabschluss einen fachbezogenen Zugang zu Hochschule erhalten, aber immer noch sehr eng. Sie mĂŒssen eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mehrjĂ€hrige BerufstĂ€tigkeit sowie eine bestandene AufnahmeprĂŒfung (Eignungsfeststellungsverfahren) oder ein Probestudium nachweisen. Zudem ist der Zugang an die AffinitĂ€t zwischen Berufsausbildung und Studiengang gebunden. âAffinâ heiĂt, eine Bewerberin oder ein Bewerber kann sich nur fĂŒr StudienfĂ€cher bewerben, die einen fachlichen Bezug zur Berufsausbildung aufweisen. Diese Regelung ĂŒbersieht, dass die fachliche Schneidung des deutschen Berufsbildungssystems und des Studienangebots deutscher Hochschulen keineswegs kongruent ist. Es gibt zahlreiche Ausbildungsberufe, die keinen StudienfĂ€chern entsprechen, und umgekehrt zahlreiche StudienfĂ€cher, die keinen Ausbildungsberuf kennen. Von daher wirkt sich die AffinitĂ€tsregelung restriktiv aus.
Der Anteil der StudienanfĂ€nger/-innen mit beruflicher Qualifikation (ohne schulisch erworbe-ne Studienberechtigung) an allen StudienanfĂ€ngern (ohne internationale Studierende) ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen, liegt aber immer noch auf einem niedrigen Niveau. Er betrug im Rahmen der damals geltenden Zulassungsvoraussetzungen 0,4 % (1993) und ist bis 2008 auf 1,1 % angewachsen. Nach 2008 erfolgte ein Anstieg auf 3,9 % (2020), wobei sich in den letzten Jahren eine Art SĂ€ttigungseffekt zeigt. In diesem Anstieg schlagen sich auch die in den letzten Jahren durchgefĂŒhrten ĂffnungsmaĂnahmen nieder, wobei es zum Teil groĂe Unterschiede zwischen den BundeslĂ€ndern, Hochschulen und StudienfĂ€chern gibt. Die Struktur des Hochschulzugangs in Deutschland, insbesondere an den UniversitĂ€ten, zeigt aber immer noch eindeutig die Dominanz des Abiturs als âKönigswegâ. Gut 93 % der deutschen StudienanfĂ€nger/-innen im Bereich der UniversitĂ€ten verfĂŒgen ĂŒber das Abitur aus der regulĂ€ren gymnasialen Oberstufe oder dem Zweiten Bildungsweg (vgl. Kerst/Wolter 2022).
Die institutionelle Zusammensetzung der Studierenden aus dem Beruf weicht vom Gesamtprofil der Studierenden allerdings deutlich ab. Unter den StudienanfĂ€ngern und -anfĂ€ngerinnen dieses Zugangsweges haben sich im Jahr 2016 allein 14 % an der FernUniversitĂ€t Hagen eingeschrieben, unter allen StudienanfĂ€ngern jedoch nur ein Prozent. Paradoxerweise haben sich gerade die vom DGB 1973 abgelehnten privaten Hochschulen als Vorreiter fĂŒr die Ăffnung des Hochschulzugangs fĂŒr BerufstĂ€tige (ohne Abitur) erwiesen, trotz ihrer der GebĂŒhrenpflichtigkeit. Beinahe ein Drittel (31 %) hat ein Studium an privaten Hochschulen aufgenommen, darunter 13 % an privaten Fernhochschulen. Unter allen StudienanfĂ€ngern betrĂ€gt der Anteil der privaten Hochschulen jedoch nur 14 %. Der Anteil der Fachhochschulen liegt mit 37 % leicht ĂŒber dem Anteil der Fachhochschulen an allen StudienanfĂ€ngern (33 %), wĂ€hrend der Anteil der UniversitĂ€ten mit 19 % sehr deutlich unter ihrem Anteil insgesamt (57 %) bleibt. Viele UniversitĂ€ten erweisen sich gegenĂŒber beruflich Qualifizierten ohne Abitur nach wie vor als ziemlich sperrig, wĂ€hrend die privaten Hochschulen hier offenbar ein GeschĂ€ftsmodell etabliert haben.
Studium neben dem Beruf: Ăhnlich wie beim Hochschulzugang hat sich hier in den 1970er und 1980er Jahren zumindest im Bereich des PrĂ€senzstudiums zunĂ€chst wenig verĂ€ndert. Eine wesentliche Neuerung ist die GrĂŒndung der FernUniversitĂ€t Hagen im Jahr 1974 gewesen, die sich bis heute zur gröĂten deutschen Hochschule entwickelt hat und ein Studium neben dem Beruf in der Variante des Fernstudiums anbietet. Ein Entwicklungssprung zeichnet sich in diesem Sektor erst seit den 1990er Jahren mit der zunehmenden DiversitĂ€t der Hochschulen ab. Neben die staatliche FernUniversitĂ€t sind inzwischen mehrere private FernuniversitĂ€ten getreten. Im Jahr 2022 wurden an allen Hochschulen im Bachelorbereich 4,8 % der Bachelor- und 4,6 % der MasterstudiengĂ€nge als FernstudiengĂ€nge angeboten â mit deutlichen Unterschieden zwischen den Hochschultypen: An den UniversitĂ€ten waren es bei den BachelorstudiengĂ€ngen nur 0,3 %, an den Fachhochschulen dagegen 10,7 %, an den privaten Fachhochschulen sogar 33,8 %.
Beim Fernstudium ist die DGB-Forderung von 1973 mithin in einem langen Entwicklungsprozess ein StĂŒck weit realisiert worden. Ăhnlich sieht es bei den berufsbegleitenden StudiengĂ€ngen insgesamt aus. 7,6 % aller BachelorstudiengĂ€nge werden berufsbegleitend angeboten, im Masterbereich sogar 11,5 %. An den UniversitĂ€ten insgesamt sind es jedoch nur 0,5 %, an den Fachhochschulen 17.0 %, an den privaten Fachhochschulen dagegen sogar mehr als die HĂ€lfte (51,2 %). Auch hier ist diese Entwicklung wesentlich den privaten Hochschulen zu verdanken, deren Studienangebote kostenpflichtig sind. Auch im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung, schon in den 1970er Jahren ein zentrales Feld gewerkschaftlicher Hochschulpolitik (Kuhlmann/Leittretter/Lenk/Otulakowski 1982) ist der eigentliche Entwicklungssprung erst in den letzten zwei Jahrzehnten vollzogen worden. FĂŒr die Zeit vor 1990 bescheinigte ihr Ulrich Teichler (1990, S. 10) noch eine âAschenputtel-Existenzâ.
Seitdem ist die Zahl weiterbildende StudiengĂ€nge bzw. der in der Weiterbildung engagierten Hochschulen stark angewachsen, und wissenschaftliche Weiterbildung hat sich zu einem inzwischen hochgradig ausdifferenzierten Spektrum entwickelt (Ăberblick bei JĂŒtte/Rohs 2020). Sie kann in ganz unterschiedlichen Formaten angeboten werden, nicht nur als abschlussorientierte StudiengĂ€nge, sondern auch in zahlreichen Formen unterhalb dieser Ebene. Ihren Kern bilden aber Masterprogramme. Bei gut 1.000 der 10.000 angebotenen MasterstudiengĂ€ngen handelt es sich um weiterbildendende Programme. Im Feld eines Studiums neben dem Beruf hat es also, den DGB-Forderungen entsprechend, seit den 1970er Jahren eine deutliche Expansion gegeben, wenn auch zunĂ€chst nur sehr langsam und mit einem deutlichen zeitlichen Verzug.
Studienförderung: Der vom DGB geforderte Rechtsanspruch auf öffentliche Bildungsförderung (2.1), zumindest als Förderung von Studierenden aus einkommensschwĂ€cheren Familien, und eine darlehensfreie Studienförderung (2.3) wurden mit dem Ăbergang von dem privaten Honnefer Modell zum öffentlichen Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sogar schon im Jahr 1971 realisiert. Hinsichtlich der Darlehensfreiheit hat das BAföG jedoch eine wechselvolle Entwicklung durchlaufen. Wurde das BAföG zunĂ€chst als Vollzuschuss gewĂ€hrt, stellte man es nur wenige Jahre spĂ€ter auf eine Kombination von Zuschuss und Darlehen um, in den 1980er Jahren dann sogar auf ein Volldarlehen. Seit den 1990er Jahren wird es je zur HĂ€lfte als Zuschuss und Darlehen geleistet. Mit einer Vielzahl von Novellierungen wurden sowohl der Kreis der Anspruchsberechtigten wie die Leistungen und die Voraussetzungen fĂŒr eine Inanspruchnahme (insbesondere die FreibetrĂ€ge beim Elterneinkommen) nahezu stĂ€ndig verĂ€ndert.
Umstritten war lange Zeit im Blick auf die Förderung von Absolventen und Absolventinnen des Zweiten und Dritten Bildungswegs das Höchstalter; fĂŒr diese Personen gibt es inzwischen die Möglichkeit einer elternunabhĂ€ngigen Förderung. Zwei Grundprobleme â neben der Verschuldung durch RĂŒckzahlung des Darlehensanteils â ziehen sich durch die Entwicklung des BAföG hindurch: Erstens hinken die finanziellen Leistungen selbst bei einer Vollförderung in der Regel hinter den tatsĂ€chlichen Kosten eines Studiums hinterher, weshalb die ErwerbstĂ€tigenquote selbst unter den geförderten Studierenden in den letzten 20 Jahren immer hoch war. Mehr als die HĂ€lfte der neben ihrem Studium ErwerbtĂ€tigen gibt dabei an, dass diese Einnahmen fĂŒr ihren Lebensunterhalt notwendig seien. Zweitens ist der Kreis der geförderten Studierenden bei leichten Schwankungen stark gesunken. WĂ€hrend in den 1970er Jahren noch mehr als 40 % gefördert wurden, ist nach den Ergebnissen der bislang letzten, der 21. Sozialerhebung (Middendorff u.a. 2016, S. 53) die BAföG-Quote â Anteil der geförderten an allen Studierenden â von 33 % (1991) auf 18 % (2016) gesunken.
3. Das bildungspolitische Programm des DGB aus dem Jahr 1982
Bereits wenige Jahre spĂ€ter prĂ€sentierte der DGB ein neues bildungspolitisches Programm, fuĂend auf dem bildungspolitischen Kapitel des 1981 beschlossenen neuen Grundsatzprogrammes. GegenĂŒber dem Programm aus dem Jahre 1973 zeichnet sich das neue dadurch aus, dass es deutlich stĂ€rker analytische Aussagen ĂŒber die Trends und den Status-quo der Bildungsentwicklung enthĂ€lt und die Forderungen daran anknĂŒpfen. Viele Forderungen aus dem Jahr 1973 werden wiederholt und bekrĂ€ftigt, zum Teil auch gegen die verĂ€nderte RealitĂ€t, einiges wird neu formuliert. Die leitenden bildungspolitischen Prinzipien werden, sprachlich ein wenig verĂ€ndert, erneuert: âIm gesamten Bildungssystem sind die Prinzipien der Demokratisierung, der Integration und Förderung zu verwirklichenâ (DGB 1982, S. 9). Alle drei Prinzipien werden im Zusammenhang mit der Ungleichheit der Bildungschancen und dem Auftrag, Chancengleichheit durchzusetzen, erlĂ€utert.
Der im Vergleich zu 1973 kĂŒrzere hochschulpolitische Abschnitt beginnt unter der Ăberschrift âZur Ausgangslageâ mit einigen Feststellungen. So wird ein erheblicher Ausbau der Hochschulen seit den 1970er Jahren konstatiert, gleichzeitig aber auch die stagnierende Errichtung von Gesamthochschulen, die âinzwischen durch gegenlĂ€ufige Entwicklungen gefĂ€hrdetâ ist (DGB 1982, S. 25). Vermutlich soll diese Formulierung auf die jetzt in Deutschland verstĂ€rkt aufkommenden hochschulpolitischen Konzepte der Differenzierung und des Wettbewerbs anspielen. Weiterhin wird ein erhebliches Wachstum der Studierendenzahlen registriert, gleichzeitig aber auch eine in den letzten Jahren rĂŒcklĂ€ufige Ăbergangsquote und Studierbereitschaft von Studienberechtigten. HierfĂŒr werden vier Ursachen benannt: verschlechterte Arbeitsmarktbedingungen, der noch bestehende fachspezifische Numerus clausus, unzureichende Studienbedingungen und die EinschrĂ€nkungen der Studienförderung.
Ein unter den âArbeitsmarktbedingungenâ verborgener wichtiger Faktor fĂŒr die â im ĂŒbrigen nur vorĂŒbergehend â sinkende Studiennachfrage dĂŒrfte in der seit Mitte der 1970er Jahre beobachtbaren dramatischen Krise auf dem Lehrerarbeitsmarkt mit einer massiv wachsenden Arbeitslosenquote unter den Lehramtsabsolventen und -absolventinnen liegen, die zu einem Einbruch der StudienanfĂ€ngerzahlen in der Lehrerausbildung gefĂŒhrt hat (Wolter 2015). Weiterhin wird festgehalten, dass sich die Erwartungen an die Studienreform nicht erfĂŒllt haben, und erstmalig wird auf ein bis heute existierendes Dauerproblem hingewiesen: die restriktive Personalpolitik gegenĂŒber dem wissenschaftlichen Nachwuchs â u.a. mit der Zunahme zeitlich befristeter BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnisse.
Der hochschulpolitische Abschnitt mit den teils schon 1973 erhobenen Forderungen fokussiert auf folgende Punkte:
- Die Hochschulen mĂŒssen von ihren Ressourcen her âin die Lage versetzt werden, ihrem gesellschaftlichen Auftrag zur wissenschaftlichen Berufsausbildung zu entsprechenâ. Diese Forderung dĂŒrfte bis heute nicht an AktualitĂ€t verloren haben. Es gibt zwar keinen allgemein geteilten MaĂstab fĂŒr eine âauskömmlichâ Hochschulfinanzierung. Nimmt man als einen Indikator die Ausgaben der Hochschulen fĂŒr die Lehre je Studierenden, dann sind diese von 1980 bis 2001 nominal zwar erheblich angestiegen, inflationsbereinigt aber um 15,4 % zurĂŒckgegangen (Statistisches Bundesamt 2003, S. 35). Die laufenden Grundmittel fĂŒr Forschung und Lehre je Studierenden sind von 1995 bis 2009 nominal ebenfalls angestiegen, inflationsbereinigt aber wiederum um ca. 15 % gesunken. Die nominale Steigerung der Ausgaben fĂŒr Forschung und Lehre von 2012 bis 2020 entspricht inflationsbereinigt einem Zuwachs von ca. 5 %, vor allem dank einer starken Zunahme der Bundesmittel (u.a. durch den Hochschulpakt oder die Exzellenzförderung). Es sei hier dahingestellt, in welchem VerhĂ€ltnis die Entwicklung der Hochschulfinanzierung zu den in diesem Zeitraum erweiterten Aufgaben von bzw. Erwartungen an Hochschulen stehen.
- âDer Zugang zur Hochschule muss allen offenstehen, die Qualifikationen in der schulischen und beruflichen Ausbildung, in der Berufspraxis und in der Weiterbildung erworben haben.â Diese Forderung ist zumindest in dieser allgemeinen Formulierung bis heute nur eingeschrĂ€nkt umgesetzt worden (siehe dazu die AusfĂŒhrungen unter 2.3 unter âĂffnung des Hochschulzugangs und Anerkennung der beruflichen Bildungâ).
- Die Forderung nach Zusammenfassung aller âEinrichtungen im tertiĂ€ren Bereich ⊠in integrierten Gesamthochschulen mit gleichwertigen AbschlĂŒssenâ (DGB 1982, S. 27), schon im Programm von 1973 prominent formuliert, wird wiederholt, obgleich zugleich realistisch festgestellt wird, dass sich diese hochschulpolitisch angesichts einer verĂ€nderten Akteurskonstellation wohl nicht mehr durchsetzen lĂ€sst (siehe dazu die ErlĂ€uterungen unter 2.1 unter âGesamthochschulenâ).
- Die Studienreform soll âzĂŒgigâ fortgefĂŒhrt werden. De facto hat sich die Studienreform zu diesem Zeitpunkt bereits festgelaufen und wird in gröĂerem Umfang erst zwei Jahrzehnte spĂ€ter mit dem Bologna-Prozess wieder aufgenommen.
- Ăhnlich wie 1973 wird wieder gefordert, dass an den Hochschulen âdie Arbeitnehmer mit Lehraufgaben, die Arbeitnehmer ohne Lehraufgaben und die Studierenden gleiche Mitbestimmungsrechte in den Selbstverwaltungsorganen wahrnehmenâ (DGB 1982, S. 28) mĂŒssen. Wie unter 2.2 bereits dargestellt, ist dieses Modell der DrittelparitĂ€t angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1973 zum NiedersĂ€chsischen Vorschaltgesetz verfassungsrechtlich gescheitert.
4. Der Wandel des deutschen Hochschulsystems seit den 1980er Jahren
Seit den 1980er Jahren hat sich innerhalb des deutschen Hochschulsystems ein tiefgreifender Umbruch vollzogen, der folgenreicher ist als jeder vorherige Wandlungsprozess in der beinahe siebenhundertjÀhrigen deutschen Hochschulgeschichte. Hier sollen nur einige der wichtigsten Entwicklungen kurz benannt werden.
Expansion der Nachfrage nach und der Beteiligung an Hochschulbildung: Weltweit vollzieht sich eine massive Ausweitung der Beteiligung an Hochschulbildung, so dass die Hochschule inzwischen in vielen LĂ€ndern auf dem Wege ist, zur wichtigsten volkswirtschaftlichen Qualifizierungseinrichtung zu werden. Auch wenn in Deutschland die Beteiligung an Hochschulbildung noch unter dem OECD-Durchschnitt liegt, u.a. wegen des hier vorhandenen alternativen Angebots betrieblicher und schulischer Berufsausbildung als der zweiten SĂ€ule des deutschen Qualifizierungssystems, so zeichnet sich doch auch in Deutschland derselbe Grundtrend ab (Wolter 2017). In der Folge wachsender Studienberechtigtenquoten vor allem auf dem gymnasialen Weg, weniger durch die Ăffnung des Hochschulzugangs, hat sich die StudienanfĂ€ngerquote von gut 20 % am Ende der 1970er Jahre auf 57 % (2020), ohne internationale Studierende auf 47 % erhöht. Eine der gröĂten aktuellen und zukĂŒnftigen Herausforderungen der Hochschulentwicklung liegt daher in der kontinuierlichen Expansion der Beteiligung an Hochschulbildung und deren Konsequenzen fĂŒr die Ressourcenausstattung der Hochschulen. Entgegen gesellschafts- und bildungspolitischen Erwartungen hat die Expansion der Beteiligung an Hochschulbildung jedoch bislang noch nicht zu einem spĂŒrbaren Abbau der sozialen DisparitĂ€ten in den Studienchancen gefĂŒhrt.[9]
Langfristig muss sich das deutsche Hochschulsystem darauf einstellen, dass etwa die HĂ€lfte einer Alterskohorte ihre berufliche Qualifikation im Hochschulsystem erwirbt und groĂe Teile frĂŒherer auĂerhochschulischer Berufsausbildung, insbesondere aus dem Bereich der Berufsfachschulen und Fachschulen, in das Hochschulsystem integriert werden. Dadurch verĂ€ndert sich der Ausbildungsauftrag der Hochschule substanziell. Zwar geht es auch zukĂŒnftig um eine wissenschaftlich basierte Ausbildung, aber immer weniger um die Vorbereitung auf eine TĂ€tigkeit im Wissenschaftssystem, in dem weniger als 5 % der Studierenden âsicherâ verbleiben wollen; ein hoher Anteil Ă€uĂert sich vage mit noch âvielleichtâ (Georg u.a. 2017, S. 70). Dies bedeutet einen nahezu vollstĂ€ndigen Bruch mit den historischen Leitbildern, wonach die UniversitĂ€t eine Bildungseinrichtung fĂŒr eine kleine Minderheit (âBildungseliteâ) der Bevölkerung sein, primĂ€r der akademischen Nachwuchsförderung dienen und Berufsvorbereitung, wenn ĂŒberhaupt, im Medium akademischer Persönlichkeits- und Geistesbildung erfolgen sollte. Die Hochschulexpansion ist derjenige Prozess, der Funktion, Leistung und QualitĂ€t von Hochschulbildung nachhaltiger verĂ€ndert hat als alle weiteren Wandlungsprozesse.
Wachsende Vergesellschaftung der Hochschule: Damit ist die zunehmende Einbindung der Hochschule in gesellschaftliche FunktionszusammenhĂ€nge gemeint, in die ökonomische und technologische ebenso wie in die soziale, kulturelle und politische Entwicklung. Produktion und Distribution wissenschaftlichen Wissens vollziehen sich mehr und mehr nicht mehr entlang der Eigenlogik wissenschaftlicher Erkenntnis (âZweckfreiheitâ), sondern der externen Logik gesellschaftlicher Interessen und Kontexte. Helmuth Plessner (1924) hat bereits vor beinahe 100 Jahren diese Funktion der UniversitĂ€t als âwissenschaftliche Rationalisierung der sozialen Lebensweltâ bezeichnet. Hochschule und Wissenschaft sind zentrale ProduktivkrĂ€fte der ökonomischen, kulturellen und sozialen Entwicklung geworden. Mehr und mehr wird die UniversitĂ€t zu einer Institution, welche die âRationalisierungâ der Gesellschaft vorantreibt â im Sinne der VerfĂŒgung ĂŒber rationales Wissen mit dem Ziel, Natur und Gesellschaft besser zu verstehen, um darauf zielgerichtet einwirken zu können.
Aufkommen und Durchsetzung neuer Typen der Wissensproduktion und -distribution, wie sie u.a. im Kontext der Mode 1/2-Debatte (Gibbons et al. 1994; Gibbons 1998) erörtert w(u)erden, sind ebenfalls eine Komponente wachsender gesellschaftlicher Verflechtung von Wissenschaft ebenso wie die weltweite Vernetzung von Wissenschaft, oft als Globalisierung bezeichnet. Heute ĂŒbernehmen Hochschulen mehr und mehr die Funktion einer Einrichtung, die wissenschaftliche Dienstleistungen in Form von Wissen, Kompetenzen und Forschungsergebnissen fĂŒr die Gesellschaft bereitstellt. Auch der aktuelle Diskurs ĂŒber eine âthird missionâ von Hochschulen, obgleich dies ein noch sehr unscharfer Begriff ist, ist ein Teil dieses Funktionszuwachses. Die moderne Hochschule ist keine nationale Einrichtung mehr, vielmehr sehen sich Hochschulen heute eher als Vorreiter einer globalen Wissensgesellschaft. Die Internationalisierung von Hochschulen â auf allen Ebenen: Lehre, Forschung, Personal, Studierende â ist eine Konsequenz dieses Wandels.
Professionalisierung der Gesellschaft: Mit der Ausweitung der Beteiligung an Hochschulbildung geht einher, dass die Hochschule zur zentralen Qualifizierungsagentur einer Professionsgesellschaft wird, in der eine kontinuierlich zunehmende Zahl von TĂ€tigkeitsfeldern eine wissens- bzw. wissenschaftsbasierte Qualifikation und ein Hochschulzertifikat voraussetzen. Die Hochschulexpansion wird einerseits durch ein steigendes Bildungsaspirationsniveau und verĂ€nderte Bildungsentscheidungen in der Bevölkerung vorangetrieben, andererseits durch kontinuierlich wachsende Qualifikationsanforderungen auf dem Arbeitsmarkt und im BeschĂ€ftigungssystem. WĂ€hrend sich im frĂŒhen 19. Jahrhundert die BeschĂ€ftigung von Hochschulabsolventen und -absolventinnen noch auf den höheren Staatsdienst und einige freie Berufe konzentrierte, weitete sich etwa seit der Mitte des 19. Jahrhunderts neben dem staatlichen Segment der privatwirtschaftliche BeschĂ€ftigungssektor aus, bis sich etwa seit den 1960er Jahren und forciert in den letzten Jahrzehnten die Strukturen einer alle volkswirtschaftlichen Sektoren umfassenden Professionsgesellschaft ausbildeten.
Zum einen wĂ€chst die Zahl beruflicher Positionen, die schon immer einen Hochschulabschluss erforderten (z.B. infolge eines steigenden Ărztebedarfs u.a. als Folge des demographischen Wandels oder eines wachsenden Ingenieurbedarfs als Folge des technologischen Wandels). Zum anderen vollzieht sich eine Transformation formal geringer qualifizierter in höher qualifizierte Arbeit (âupgradingâ), besonders ausgeprĂ€gt auf der Ebene, die bislang unmittelbar unterhalb der Hochschulqualifikation angesiedelt ist (Gesundheitsberufe, Erzieher/-innen, Sozialberufe). Nicht nur expandiert das Arbeitsmarktsegment hochschulqualifizierter Arbeit durch die Ausweitung humankapitalintensiver Produktion und Dienstleistungen, sondern wissenschaftliches Wissen und entsprechende Kompetenzen werden auch in immer mehr Berufen und TĂ€tigkeiten erforderlich, die traditionell keine akademische Qualifikation voraussetzen. Die herkömmliche Segmentierung zwischen beruflicher und akademischer Bildung (Baethge/Wolter 2015; Wolter 2022b) löst sich zunehmend auf, die Differenzierungslinien werden flieĂend. Diese Entwicklung wird gegenwĂ€rtig unter dem Schlagwort âAkademisierungâ von manchen als Bedrohung des Industrie- und Wirtschaftsstandorts Deutschland gesehen (Wolter 2022a).
TatsĂ€chlich jedoch basiert die volkswirtschaftliche Dynamik in erster Linie auf der Ausbreitung wissensbasierter Formen von Arbeit, BeschĂ€ftigung und Wertschöpfung. So gibt es nicht nur, wie öffentlich gerade stĂ€ndig beschworen, einen betrĂ€chtlichen Nachwuchsmangel im Bereich des Handwerks und der Pflege- und Gesundheitsberufe, sondern auch in akademischen Berufen (u.a. bei den Ărzten/Ărztinnen, in den ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtungen, in der Informatik, bei den Lehrern und Lehrerinnen, in der Sozialarbeit). Wie nicht zuletzt eine empirische Analyse der qualifikationsspezifischen monetĂ€ren und nicht-monetĂ€ren BildungsertrĂ€ge ergibt, zeigt sich nicht nur im Durchschnitt, sondern auch in der Varianz einen deutlichen Vorsprung derjenigen ArbeitskrĂ€fte, die ĂŒber einen Hochschulabschluss verfĂŒgen, wenn auch bei starker fachrichtungsspezifischer Varianz (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2018, Kapitel H). Das deutet nicht auf eine âFehlproduktionâ akademisch qualifizierter FachkrĂ€fte hin. Die von verschiedenen Seiten geforderte Reduktion der Studienberechtigten- und StudienanfĂ€ngerzahlen wĂŒrde den deutschen Arbeitsmarkt von allen globalen ökonomischen Dynamiken und von dem weltweit zu beobachtenden Qualifikationsstrukturwandel abkoppeln und auf ein Niveau zurĂŒckwerfen, das inzwischen schon Drittweltstaaten aufweisen (vgl. dazu im internationalen Vergleich Marginson 2016; Cantwell et al. 2018; Altbach/Reisberg/de Wit 2017). Eine unumstritten erforderliche StĂ€rkung der beruflichen Bildung kann nicht ohne strukturelle Folgen fĂŒr den ökonomischen Strukturwandel und die internationale WettbewerbsfĂ€higkeit durch eine arbeitsmarktwidrige Begrenzung der Hochschulbildung erreicht werden.
Diversifizierung des Hochschulsystems: Seit den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts vollzieht sich ein bis heute anhaltender Diversifizierungsprozess, der neben der NeugrĂŒndung zahlreicher UniversitĂ€ten durch Etablierung neuer Hochschultypen gekennzeichnet ist. Nach 1960 stieg nicht nur die Zahl der NeugrĂŒndungen stark an; es kamen auch weitere Hochschultypen hinzu, an erster Stelle die Fachhochschulen (seit 1970), daneben FernuniversitĂ€t, Bundeswehrhochschulen, Medizinische Hochschulen oder in den letzten Jahrzehnten Duale Hochschulen. WĂ€hrend in den letzten 20 Jahren die Zahl staatlicher Hochschulen kaum noch zugenommen hat, ist die Zahl privater Einrichtungen, insbesondere bei den Fachhochschulen, sprunghaft angestiegen (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2022, S. 194). Inzwischen befindet sich ungefĂ€hr ein Drittel aller Hochschuleinrichtungen in privater TrĂ€gerschaft, allerdings bei geringer fachlicher Varianz und einem deutlich niedrigeren Studierendenanteil (ca. 14 %).
Auf der anderen Seite vollzogen sich auch Integrationsprozesse, so etwa bei den PĂ€dagogischen Hochschulen. Die institutionelle Ausdifferenzierung wurde (bzw. wird immer noch) begleitet von einer Proliferation neuer StudiengĂ€nge, die zum einen aus der anwachsenden fachlichen Spezialisierung erwĂ€chst, zum anderen mit dem Bologna-Prozess u.a. durch die Differenzierung zwischen Bachelor- und Masterprogrammen einen zusĂ€tzlichen Schub erhielt und zu einer inzwischen kaum ĂŒberschaubaren Zahl von Studienangeboten gefĂŒhrt hat. Dazu hat auch der weitgehende Verzicht auf eine staatliche Rahmensetzung mit vergleichbaren PrĂŒfungsordnungen beigetragen, an deren Stelle eine hochschulspezifische Studiengestaltung getreten ist. Aktuell werden in Deutschland mehr als 20.000 StudiengĂ€nge angeboten, darunter 9.600 Bachelor-, 10.000 Master- und 1.300 StudiengĂ€nge, die zu einem Staatsexamen fĂŒhren. Dabei hat nicht nur die Zahl, sondern auch die Typenvielfalt der StudiengĂ€nge zugenommen, u.a. durch die Ausbreitung dualer, weiterbildender und Fern- StudiengĂ€nge. Selbst innerhalb eines Studiengangsbereichs wie der Lehrerausbildung bestehen unterschiedliche Typen nebeneinander (gestufte StudiengĂ€nge oder zu einem Staatsexamen fĂŒhrend).
Die im Vergleich zu anderen LĂ€ndern lange Zeit einheitliche Struktur des deutschen Hochschulsystems, im Wesentlichen entlang der beiden Subsysteme UniversitĂ€ten und Fachhochschulen untergliedert, löst sich zunehmend zugunsten institutioneller AnnĂ€herungen einerseits und neuer Formen der institutionellen Differenzierung andererseits auf (Banscherus et al. 2015). Angleichungsprozesse lassen sich zum Beispiel in der Folge des Bologna-Prozesses auf der Ebene der StudienabschlĂŒsse beobachten (siehe 2.1 Unterpunkt Struktur der StudiengĂ€nge). GröĂere institutionelle Differenzierung findet sowohl horizontal durch fachliche âProfilbildungâ als auch vertikal durch die Exzellenzinitiative bzw. -strategie, unterschiedliche Rankingverfahren, leistungsbasierte Mittelverteilung und andere Mechanismen statt. Das deutsche Hochschulsystem gilt traditionell als ein vertikal wenig differenziertes System, das nunmehr durch eher âweicheâ, informelle Formen der Stratifizierung stĂ€rker abgestuft wird. Die zunehmende internationale Differenzierung der Hochschulsysteme durch Identifizierung und Etablierung von âworld class universitiesâ wird auch fĂŒr die deutschen Hochschulen zu einem Entwicklungsimperativ.
Hochschule als Organisation â von der Gelehrtenrepublik zur âmanagerial universityâ: Die deutsche Hochschule hat sich durch die Hochschulexpansion und das dadurch hervorgerufene innere Wachstum von einer Klein- zu einer GroĂorganisation entwickelt. Mit inzwischen 780.000 BeschĂ€ftigten ist der Hochschulsektor inzwischen einer der bedeutendsten Arbeitsmarktsektoren geworden. Die traditionelle deutsche Hochschulverfassung ist durch eine Dominanz der staatlichen Steuerung und nach innen durch eine hohe individuelle Autonomie der Mitglieder der akademischen Gemeinschaft bei kollegialen Entscheidungsprozessen charakterisiert, mithin durch den doppelten Modus staatlich-bĂŒrokratischer Regulierung und kollegialer Selbststeuerung.  Bis weit in die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg dominierte das Modell der OrdinarienuniversitĂ€t. DemgegenĂŒber war die Ebene des akademischen Managements eher schwach ausgeprĂ€gt und eine Teilnahme der anderen Mitgliedergruppen gar nicht vorgesehen. Seit den spĂ€ten 1960er Jahren wurde das alte Modell der Professorenrepublik zunĂ€chst durch die GruppenuniversitĂ€t mit der abgestuften Beteiligung aller Statusgruppen modifiziert.
Die in den letzten beiden Jahrzehnten im Zeichen der neuen Hochschulsteuerung durchgefĂŒhrten MaĂnahmen fĂŒhrten dann dazu, dass die Ebene des professionellen Hochschulmanagements in ihren Entscheidungs- und Steuerungskompetenzen (u.a. in der Mittelverteilung und Berufungspolitik) gestĂ€rkt wurde und zugleich neue Verfahren der staatlichen Hochschulsteuerung (z.B. Leistungsindikatoren), durch vertragsförmige Formen (Zielvereinbarungen, HochschulvertrĂ€ge) und der externen Steuerung durch intermediĂ€rer Einrichtungen institutionalisiert wurden (Ăberblick bei Wolter 2007, 2012), ohne die GruppenuniversitĂ€t und die Staatlichkeit von Hochschulen grundsĂ€tzlich in Frage zu stellen. Auch die Etablierung neuer Verfahren der QualitĂ€tssicherung (z.B. Evaluation und Akkreditierung von StudiengĂ€ngen) gehört in diesen Kontext. Der doppelte Modus einer staatlich-bĂŒrokratischen Regulierung und einer akademischen Selbststeuerung verĂ€ndert sich somit in beiden Komponenten: StĂ€rkung der HandlungsfĂ€higkeit des Hochschulmanagements (auf verschiedenen Ebenen), Verzicht des Staates auf bĂŒrokratische Detailsteuerung und Institutionalisierung intermediĂ€rer Agenturen. Zwar ist die deutsche Hochschule mit der hohen individuellen Autonomie der Professoren und Professorinnen insgesamt immer noch eine eher unvollstĂ€ndige und spezifische Organisation, eine recht eigensinnige Expertenorganisation (Pellert 1999). Aber deutlicher als je zuvor verliert sie ihren Charakter einer bloĂ âlose gekoppelten Organisationâ zugunsten einer komplexen, manchmal sogar ĂŒberkomplexen Steuerungs- und Kontrollapparatur.
5. Das hochschulpolitische Programm des DGB aus dem Jahr 2012 âFĂŒr eine soziale und demokratische Hochschuleâ
Trotz des fundamentalen Wandels, der sich im deutschen Hochschulsystem seit den 1980er Jahren vollzogen hat, dauerte es gut 30 Jahre bis 2012, bis zu einem neuen hochschulpolitischen Programm des DGB. Ein erster wesentlicher Unterschied zu dessen VorlĂ€ufern besteht darin, dass dieses jetzt nicht mehr Teil eines das gesamte Bildungssystem umspannenden Programms ist, sondern ein eigenstĂ€ndiger Text. Ein zweiter Unterschied liegt in dem Verzicht auf einige Forderungen, die noch prominent in den beiden VorlĂ€ufern enthalten waren â etwa die Idee der Gesamthochschule oder der DrittelparitĂ€t, ĂŒber die inzwischen die Zeit hinweggegangen ist. DafĂŒr knĂŒpft das neue Programm deutlich an Themen an, die mit dem Wandel der Hochschulbildung und des Hochschulsystems in den letzten Jahrzehnten aufgeworfen worden, z.B. StudienqualitĂ€t, EuropĂ€ischer Hochschulraum, prekĂ€re BeschĂ€ftigung, Geschlechtergerechtigkeit â und an einige seit Jahrzehnten vorhandene Schwachstellen wie die immer noch massiven sozialen DisparitĂ€ten in der Bildungsbeteiligung oder die ZulassungsbeschrĂ€nkungen in nicht ganz der HĂ€lfte aller StudiengĂ€nge (siehe 2.1). Von daher finden sich hier zahlreiche Forderungen, die schon 1973 oder 1982 erhoben wurden, aber immer noch aktuell sind â wie z.B. zur Studienförderung, Ăffnung des Hochschulzugangs oder Studienreform.
Laut Vorwort soll der Titel âFĂŒr eine demokratische und soziale Hochschuleâ eine Alternative zum Konzept der âunternehmerischen Hochschuleâ sein, das seit den spĂ€ten 1990er Jahren immer wieder durch die hochschulpolitische Diskussion spukt. In der Tat kommt dieser Topos von Zeit zu Zeit immer wieder hoch, zumeist als Kritik an der angeblich als âTankerâ erstarrten deutschen Hochschule, wobei angesichts der Mehrdeutigkeit des Konzepts einer âentrepreneurial universityâ weitgehend unklar ist, was es eigentlich beinhalten soll.[10] Das Programm des DGB ist in insgesamt 14 Unterpunkte untergliedert. Hier soll nur auf einige eingegangen werden.
Der Unterpunkt 1 âHochschule öffnenâ greift erneut die Forderung nach einer Ăberwindung des Numerus clausus durch einen bedarfs- und nachfrageorientierten Ausbau der StudienplĂ€tze auf, wobei ein Bundesgesetz in StudiengĂ€ngen mit knappen StudienplĂ€tzen die Verteilung regeln soll. Unter dem auch schon in den vorangegangenen Programmen enthaltenen, aber immer noch aktuellen Postulat âDurchlĂ€ssigkeit und Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildungâ (Abschnitt 2) hat sich insofern eine ganz wesentliche Erweiterung vollzogen, als dies jetzt nicht mehr allein auf den Hochschulzugang bezogen wird, sondern hier die Ăffnung der Hochschule als eine Art ganzheitlicher, integrativer Prozess verstanden wird, der ĂŒber den Zugang hinaus studienorganisatorische MaĂnahmen wie den Ausbau berufsbegleitender und Teilzeit-StudiengĂ€nge umfasst. An die Stelle einer lange Zeit eher skeptischen gewerkschaftlichen Haltung gegenĂŒber dualen StudiengĂ€ngen treten konkrete Forderungen zu deren Optimierung (wie Studierbarkeit, bedarfsgerechter Ausbau, Einbindung in TarifvertrĂ€ge, bessere Abstimmung zwischen theoretischen und praktischen Ausbildungsanteilen).
Hinsichtlich des Ausbaus der wissenschaftlichen Weiterbildung (Unterpunkt 3) wird nicht nur eine deutlich stĂ€rkere Verankerung in den Hochschulen gefordert, sondern auch kritisiert, dass âHochschulen ihre Angebote der wissenschaftlichen Weiterbildung ĂŒber hohe GebĂŒhren kostenpflichtig anbieten mĂŒssenâ (DGB 2012, S. 12). StudiengebĂŒhren, soweit noch vorhanden, sollen abgeschafft und die öffentliche Studienförderung mit ihrem Kern, dem BAföG, gestĂ€rkt werden â u.a. durch Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten, einen Inflationsausgleich bei BedarfssĂ€tzen und FreibetrĂ€gen, eine schrittweise Reduktion des Darlehensanteils bis zur Vollförderung sowie eine Abschaffung der Altersgrenze (Unterpunkt 4).
Selbstredend findet auch das Thema Studienreform wieder seinen Platz (Abschnitt 5), da es hier noch zahlreiche unerledigte Aufgaben gibt. Ăffnung des Zugangs zum Master, transparente Anrechnungsmodelle fĂŒr berufliche Kompetenzen bei BerufstĂ€tigen, interne und externe Verfahren der QualitĂ€tssicherung sind einige konkrete Punkte. Auch gilt es Fehlentwicklungen durch die Bologna-Reform zu korrigieren, was in diesem Abschnitt nur indirekt angesprochen wird. Aber die Forderung, das Studium âmuss auf einer realistisch vertretbaren Arbeitsbelastung aufbauen und Freiraum âŠâ (DGB 2012, S. 14) fĂŒr verschiedene Zwecke bieten, liest sich zumindest wie eine leise Kritik an der in der Folge des Bologna-Prozesses nicht selten zu beobachtenden Ăberregulierung des Studiums. Auch das bislang nicht befriedigend gelöste Problem einer curricularen Balance zwischen Bildung und Ausbildung im Rahmen eines Studiums als wissenschaftliche Berufsausbildung wird wieder thematisiert. Erstmalig wird das in der Zeitspanne der frĂŒheren Programme noch nicht so bedeutsame Feld der Reform des EuropĂ€ischen Hochschulraums aufgegriffen (Abschnitt 6).
Fragen des VerhĂ€ltnisses zwischen Gesellschaft, Staat und Hochschule und der innerhochschulischen Partizipation â u.a. Verankerung der verfassten Studierendenschaft, (viertel-)paritĂ€tische Gremienzusammensetzung, plural zusammengesetzte Kuratorien statt HochschulrĂ€ten â werden im Unterabschnitt 7 behandelt. Auch die Sicherung der öffentlichen Hochschulfinanzierung und der Kooperation von Bund und LĂ€ndern in der Hochschulpolitik (Unterpunkte 12 und 13) gehören in dieses Handlungsfeld. StĂ€rker als zuvor wird auch das Feld Hochschule als Arbeitsplatz insbesondere im Blick auf Struktur und Bedingungen einer wissenschaftlichen Laufbahn angeschnitten und eine Reform des Wissenschaftszeitvertrages ebenso wie klare BeschĂ€ftigungsperspektiven fĂŒr Juniorprofessuren und Post-Docs gefordert, ein Thema, das nach 2012 hochschulpolitisch erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Obgleich inzwischen die zahlenmĂ€Ăig gröĂte Gruppe im wissenschaftlichen Personal ist ein personalpolitisches Problem erhalten geblieben oder hat sich sogar verstĂ€rkt: der hohe Anteil befristeter ArbeitsvertrĂ€ge im wissenschaftlichen Nachwuchs. So sind 98 % des wissenschaftlichen Personals unter 35 Jahren befristet beschĂ€ftigt, selbst in der Altersgruppe 35-45 Jahre (ĂŒberwiegend promoviert, ein Teil habilitiert) sind es noch 77 %.
Zu diesem Problemfeld gehört auch die geschlechtergerechte Gestaltung der Hochschule (Abschnitt 9). Die institutionelle Diversifizierung des Hochschulsystems wird im Blick auf den kontinuierlichen Funktionszuwachs und die steigenden und zunehmend heterogenen Aufgaben an Hochschulen grundsÀtzlich anerkannt, stellt aber neue Anforderungen an die institutionelle DurchlÀssigkeit und Gleichwertigkeit von Hochschulen (Unterabschnitt 11).
6. Schlussbemerkungen
Diese inhaltliche Bilanzierung bzw. Quintessenz verdeutlicht, wie ĂŒberfĂ€llig eine programmtische Neuausrichtung der gewerkschaftlichen Hochschulpolitik 30 Jahre nach der letzten GrundsatzerklĂ€rung aus dem Jahr 1982 war. Eine Neuformulierung der gewerkschaftlichen Zielvorstellungen war angesichts des fundamentalen Wandels des deutschen Hochschulsystems seit der Wiedervereinigung dringend erforderlich. Seit 2012 sind neben den alten, immer noch vorhandenen Problemfeldern (von der Studienförderung bis zur BeschĂ€ftigungssituation des wissenschaftlichen Nachwuchses, auch die Unterfinanzierung des Hochschulsystems bleibt ein gravierendes Problemfeld) bereits weitere Herausforderungen neu aufgekommen oder jedenfalls manifest geworden, die diese Neufassung schon nicht mehr berĂŒcksichtigen konnte. Das gilt zum Beispiel fĂŒr die nicht erst mit der Coronapandemie dringlich gewordene Digitalisierung nicht nur des Lehrens und Lernens in der Hochschule, sondern auch der Verfahren der Hochschulsteuerung und der gesamten wissenschaftlichen Kommunikation.
Mit hochschulpolitischen Förderprogrammen wie dem Bund-LĂ€nder-Wettbewerb âOffene Hochschulenâ sind fĂŒr Felder wie Ăffnung des Hochschulzugangs, Anrechnung beruflicher Kompetenzen oder berufsbegleitendes Studium (auch als Teilzeit- oder Fernstudium, jetzt immer hĂ€ufiger online) neue Perspektiven entwickelt worden. Die Hochschulentwicklung nĂ€hert sich dem Konzept âStudium als wissenschaftliche Berufsausbildungâ weiter an, seine Konturen bleiben aber weiterhin noch eher vage. Ein schon immer virulentes, aber auch kontinuierlich wichtigeres Feld ist die Internationalisierung auf allen Ebenen der Hochschulbildung (StudiengĂ€nge, MobilitĂ€t der Studierenden und des wissenschaftlichen Personals, Hochschulkooperationen usw.). Immer deutlicher zeichnet sich ab, dass die Föderalismusreform mit der SchwĂ€chung der Bundes- und der StĂ€rkung der LĂ€nderkompetenzen in der Hochschulpolitik und -planung kein Erfolgsmodell gewesen ist.
Und nicht zuletzt erfordern zahlreiche soziale und ökonomische Wandlungsprozesse eine viel grundsĂ€tzlichere Neuausrichtung im VerhĂ€ltnis der verschiedenen Segmente des postschulischen Qualifizierungssystems (betriebliche Ausbildung, Schulberufssystem, Ăbergangssektor, Hochschulbildung, Weiterbildung). Dazu zĂ€hlen der demographische Wandel, die massiv verĂ€nderte Bildungsbeteiligung, der FachkrĂ€ftemangel in fast allen Berufssektoren (auch bei den akademischen Berufen), der sozio-ökonomische Wandel von Arbeit, BeschĂ€ftigung und volkswirtschaftlicher Wertschöpfung und der damit einhergehende Qualifikationsstrukturwandel auf dem Arbeitsmarkt. In den letzten Jahrzehnten hat sich in der BeschĂ€ftigungsstruktur und in den jeweiligen Anteilen an der Wertschöpfung eine massive Verschiebung vom sekundĂ€ren zum tertiĂ€ren Sektor vollzogen und innerhalb der Sektoren eine Zunahme der humankapitalintensiven TĂ€tigkeiten, die sich in der verĂ€nderten Bildungsbeteiligung und sozialen Nachfrage nach Bildung spiegelt. Die Akademisierung der Bildungsbeteiligung und des Arbeitsmarktes ist ein globaler, sĂ€kularer und irreversibler Prozess, der langfristig dazu fĂŒhren mĂŒsste, die historisch gewachsene Segmentierung des deutschen Qualifizierungssystems mit unterschiedlichen eher von Konkurrenz als von Kooperation bestimmten Ausbildungssektoren, Interessens- und Steuerungsstrukturen zu ĂŒberdenken (Baethge/Wolter 2015).
Dieser Diskurs ist gerade auch deshalb von zentraler Bedeutung, weil es bislang kaum zukunftsorientierte Konzepte fĂŒr ein wissenschaftsbasiertes Qualifizierungssystem gibt, die diesem gesellschaftlichen Strukturwandel Rechnung tragen. Eine Herausforderung sind dabei die ganz unterschiedlichen bildungspolitischen ZustĂ€ndigkeiten: Hochschulen und Schulberufssystem liegen in der Kompetenz von Bund und LĂ€ndern, die betriebliche Berufsausbildung weist eine Mixtur aus staatlichen und korporativen â unter Einschluss der Gewerkschaften â Akteuren auf, hinter denen sich oft gegensĂ€tzliche Interessen verbergen. Insbesondere die Entgegensetzung von Hochschul- und Berufsbildung, gerade wieder in der aktuellen FachkrĂ€fte- und Nachwuchsdebatte zu beobachten, verhindert ein systemisches, ganzheitliches VerstĂ€ndnis postschulischer Qualifizierung. Insbesondere die Sektoren der beruflichen Erstausbildung werden weithin immer noch weniger als Teile eines Ganzen, das nach der Logik eines kommunizierenden Röhrensystems funktioniert, als vielmehr in Konkurrenz zueinander wahrgenommen.
[1] Alle Zitate aus diesen Texten orientieren sich an der damaligen Schreibweise. Das gilt auch fĂŒr die aus heutiger Sicht nicht gendergerechte Diktion.
[2] Ein interessanter Nebenaspekt gewerkschaftlicher Hochschulpolitik, der hier nicht weiter vertieft werden kann, ist die vertraglich geregelte Kooperation zwischen Hochschulen und Gewerkschaften, die seit der zweiten HĂ€lfte der 1970er Jahre angebahnt wurde. Sie hat u.a. zur GrĂŒndung von Kooperationsstellen an zahlreichen Hochschulen gefĂŒhrt, die bis heute erfolgreich arbeiten (vgl. zur Entstehung und FrĂŒhgeschichte Bamberg/Kröger/Kuhlmann 1979; eine Bilanz nach mehr als 20 Jahren FĂ€rber/Kock/MuĂmann/Schlosser 2003).
[3] Da diese Forderung mit Àhnlichen Formulierungen auch bei den LeitsÀtzen des DGB zur Studienreform auftaucht, soll hierzu spÀter Stellung genommen werden.
[4] Siehe FuĂnote 3
[5] Siehe FuĂnote 3
[6] Soweit nicht anders angegeben, sind alle in diesem Beitrag aufgefĂŒhrten statistischen Daten dem Nationalen Bildungsbericht 2022 (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2022, online-Datenanhang) entnommen.
[7] Bislang gibt es in Deutschland dafĂŒr nur ein Beispiel: die UniversitĂ€t LĂŒneburg.
[8] Ein Forschungsprojekt der Humboldt-UniversitĂ€t zu Berlin (Banscherus u.a. 2017) hat diese Gruppe mit dem nicht-diskriminierenden, funktionsorientierten Begriff âwissenschaftsunterstĂŒtzendes Personalâ bezeichnet. Dieser Begriff findet sich auch schon im Hochschulpolitischen Programm des DGB aus dem Jahr 2012 und hat sich in den letzten Jahren mehr und mehr durchgesetzt.
[9] Dies ist seit Jahren empirisch so gut belegt, dass sich hier Nachweise erĂŒbrigen.
[10] Es gibt mindestens drei unterschiedliche Ausdeutungen: (1) Umwandlung von Hochschulen in selbstĂ€ndige Unternehmen, wirtschaftlich selbstĂ€ndige, gewinnorientierte Organisationseinheiten; (2) die Steuerung von Hochschulen mit betriebswirtschaftlichen Instrumenten wie strategisches Management, handlungsfĂ€hige Leitung, Kosten-/Leistungsrechnung, Zielvereinbarungen, Kennzahlen oder Controlling; (3) die Hochschule als ein nach innen und auĂen strategisch, wissenschaftlich, gesellschaftlich und institutionell aktiver Akteur.
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