Zu einem ausgewogenen Verhältnis von beruflicher und akademischer Bildung

Ist das Konzept der Durchlässigkeit hierfür förderlich?

Dr. Roman Jaich (ver.di Bundesverwaltung und Mitglied der Redaktionsgruppe von DENK-doch-MAL) und Uta Kupfer (Bereichsleiterin Berufsbildungspolitik)

Die Hintergründe für die Diskussion über die Durchlässigkeit von Bildungspfaden oder eben auch –säulen sind vielfältig. Aus der Perspektive der Berufsbildung ist sie aber bestimmt von der Vorstellung, durch die Förderung von Durchlässigkeit die Attraktivität der Berufsausbildung zu erhöhen.[1] Die zugrundeliegende Annahme für diese positive Einschätzung ist, dass mit Durchlässigkeit für beruflich Qualifizierte die Zahl der Optionen erhöht wird, auf unterschiedlichen Karrierepfaden voranzuschreiten oder sich mit einem Studium beruflich umzuorientieren. Dies soll dadurch erreicht werden, dass Aufstiegschancen für beruflich Qualifizierte nicht nur über Aufstiegsfortbildungen schnell möglich sind, sondern dass ihnen Studienmöglichkeiten eröffnet werden bei denen im Berufsbildungssystem erbrachte Leistungen zumindest teilweise anerkannt werden.

Die Annahme ist, dass die Attraktivität der beruflichen Bildung damit entsprechend erhöht wird, dass jungen Menschen die vor der Entscheidung über den für sie geeigneten Bildungspfad stehen – Studium oder Berufsausbildung – signalisiert wird, dass die Berufsausbildung nicht in eine karrieretechnische Sackgasse führt, sondern auch alle Karriereoptionen, eben auch ein späteres Studium ohne größeren Zeitverlust möglich sind.

Allerdings bestehen auch Zweifel, ob tatsächlich die Attraktivität beruflicher Bildungsgänge durch die Förderung von Durchlässigkeit erhöht werden kann. Vielmehr ist auch denkbar, „…, dass Durchlässigkeit zumindest das Potential der Abwanderung von beruflich qualifizierten Fachkräften zugunsten von akademischen Laufbahnen steigert und gerade keine Möglichkeit darstellt die Zahl der Fachkräfte zu erhöhe.“[2] Wird dieses Argument weiter gedacht, könnte Durchlässigkeit sich kontraproduktiv auf eine Erhöhung der Attraktivität der beruflichen Bildung auswirken. In diesem Sinne kann Durchlässigkeit als Signal verstanden werden, dass berufliche Bildungsgänge für leistungsstarke junge Menschen allenfalls als Einstiegsstufe in die Bildungskarriere aufzufassen sind, der nahezu zwingend ein Studium folgen muss um attraktive Berufsaussichten zu erhalten.

Entsprechend können dann auch duale Studiengänge – bei allen unbestreitbaren Vorteilen die diese bei individuellen Berufswahlentscheidungen oder einzelbetriebliche Strategien zur Sicherung des Qualifizierungsbedarfs haben – vor dem Hintergrund der Attraktivitätssteigerung der Berufsausbildung auch als kontraproduktiv angesehen werden, da sich dieses Bildungsformat quasi „zum Hecht im Karpfenteich entwickeln kann“.

Duale Studiengänge sind ein attraktives Angebot, um leistungsstarke und praxisinteressierte Abiturient*innen für eine Ausbildungsform zu gewinnen, die einen hohen Praxisbezug hat und zeitgleich einen Studienabschluss ermöglicht. Die passgenaue Ausbildung akademisch qualifizierter Fachkräfte ist ein großer Vorteil für die Betriebe. Mit dem Dualen Studium erfolgt eine frühzeitige betriebliche Sozialisation und Integration der Studierenden, wie sie auch mit der dualen Ausbildung erfolgt, und die akademische Qualifikation, die mindestens für die mittlere Führungsebene qualifiziert, ist ein weiteres Plus.

Es besteht dadurch aber auch die Gefahr, dass die Ausbildung von Facharbeiter*innen zugunsten von dual Studierenden in den Ausbildungsbetrieben reduziert wird. Mit einer beruflichen Erstausbildung und darauf aufbauender Aufstiegsfortbildung kann eine Funktion in der mittleren Führungsebene erreicht werden. Mit dem dualen Studium ist dieser Weg von Beginn an vorgesehen. Wenn die Zahl der dual Studierende im Unternehmen jedoch zu hoch ist, münden sie nach dem Studium in Arbeitsplätze ein, die eigentlich bisher von Fachkräften aus der dualen Erstausbildung besetzt wurden. Das kann zu Unzufriedenheit und Verdrängungseffekten führen.

Zweifellos ist die Förderung von Durchlässigkeit eine wichtige Forderung, ob sie allerdings zu einer Attraktivitätssteigerung der dualen Berufsausausbildung beiträgt, bzw. beitragen kann, kann nach diesen Überlegungen in Zweifel gezogen werden. So entsteht der Eindruck, dass durch die Erhöhung der Durchlässigkeit eine Einbahnstraße entsteht, die in Richtung akademischer Bildung weist.  So gesehen kann man die Feststellung von Dietmar Frommberger[3] „Die Weiterentwicklung der Attraktivität und Qualität beruflicher Bildung ist insofern ein schmaler Grat.“ auch als Hinweis verstehen, sich dem Thema Durchlässigkeit durchaus mit Bedacht zu nähern.

Durchlässigkeit ist grundsätzlich positiv zu bewerten, da sie einen Beitrag zur effizienten Ressourcenallokation des Bildungssystems leistet, indem durch die Vermeidung von Doppelqualifikationen individuelle Bildungsverläufe verkürzt werden können. Durchlässigkeit käme dann die Funktion zu, die Allokation knapper Ressourcen in der Bildung zu verbessern.

Auch zur Förderung individueller Bildungsverläufe kommt der Durchlässigkeit eine wichtige Funktion zu. Wenn ein Ziel bei der Förderung von Durchlässigkeit ist, dass derjenige, der den beruflichen Qualifizierungsweg eingeschlagen hat und diesen Weg bis zu einem erfolgreichen Abschluss einer Aufstiegsfortbildung nahtlos an der Hochschule ein Masterstudium absolvieren kann, dann ist der richtige Weg beschritten. Aus unserer Sicht diskutieren wird dann aber schon nicht mehr über die Umsetzung von Durchlässigkeit, sondern über die Schaffung einer Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen unabhängig in welcher Bildungssäule der Abschluss erworben wurde.[4]

Wir kommen damit zu der Schlussfolgerung aus unseren Ausführungen, dass die Steigerung der Attraktivität der Berufsausbildung über die Herstellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen erfolgen und wir diesen zentralen Punkt an dieser Stelle weiter diskutieren müssen.

Es zeigt sich, dass Gleichwertigkeit nicht ausschließlich dadurch zu erreichen ist, dass Abschlüsse als gleichwertig bezeichnet werden oder Abschlussbezeichnungen ähnlich benannt werden (Bachelor Professional, Master Professional) sondern vielmehr und insbesondere dadurch, dass Absolventen dieser Abschlüsse gleichwertige Chancen und adäquate Berechtigungen erhalten und Unternehmen auch potenzielle Führungskräfte ohne Hochschulabschluss suchen. Im öffentlichen Dienst bestehen z.B. für beruflich Qualifizierte immer noch erhebliche Hürden beim Aufstieg in den höheren Dienst. Hier Änderungen herbeizuführen hätte eine Signalwirkung dafür, dass Gleichwertigkeit tatsächlich ernst gemeint ist.

Was wir brauchen ist eine formale und faktische Gleichwertigkeit von akademischen und beruflichen Abschlüssen. Ein Ansatzpunkt hierfür ist sicherlich der DQR.

Um dem DQR in seiner Funktion als Transparenzinstrument in der Bildungslandschaft mehr Verbindlichkeit zu geben, ist eine rechtliche Regelung notwendig. Erfahrungen aus Ländern, die ihren nationalen Qualifikationsrahmen (Österreich, Schweiz) in einem rechtlichen Rahmen verankert haben zeigen, dass er dadurch mehr Akzeptanz, Relevanz und Bekanntheit bekam und zuordnende Institutionen Legitimation für ihr Handeln erhielten. Berufliche Handlungskompetenz im Sinne des DQR könnte damit auch Grundlage für Curricula von Ausbildungsgängen werden.

[1] In diesem Beitrag nehmen wir ausschließlich diese Perspektive ein. Uns ist bewusst, dass bei einer anderen Perspektive sich durchaus andere Fragestellungen ergeben können. So geht es z.B. bei einer hochschulischen Perspektive um die mögliche Anerkennung von Studienleistungen auf eine berufliche Ausbildung. Diese Sichtweise, so berechtigt diese auch ist, werden wir in diesem Beitrag nicht verfolgen. Eine andere Perspektive, die wir an dieser Stelle auch nicht weiter verfolgen, wäre eine bildungspolitische Sicht, die Durchlässigkeit im Hinblick auf Zugänge zu Hochschulbildung für junge Menschen die nicht aus Akademikerhaushalten kommen.

[2] Schmees, Johannes K./Grunau, Janika (2020): Von der Ausbildung ins Studium. Trägt Durchlässigkeit zur Attraktivitätssteigerung beruflicher Bildung bei?, in: berufsbildung, 183, Jg. 74, S. 22-24, hier S. 24.

[3] Frommberger, Dietmar (2020): Attraktivität der beruflichen Bildung in Deutschland, in: berufsbildung, 183, Jg. 74, S. 3-7, hier S. 6.

[4] Ebenfalls nicht eindeutig ist es, wenn wir Durchlässigkeit auf die Wirkung von Bildungsabschlüssen auf dem Arbeitsmarkt beziehen. Auch hier legen alle vorstellbaren Konstellationen nahe, dies eher unter dem Label Gleichwertigkeit zu diskutieren.

Autoren

  • Dr. Roman Jaich

    Dr. Roman Jaich, Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann, danach Erwerb der Hochschulreife und Studium an der Universität Kassel im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften mit volkswirtschaftlicher Ausrichtung. Im Anschluss an das Studium wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Kassel im Fachgebiet Wirtschaftsrecht von Prof. Bernhard Nagel. Mitarbeit an verschiedenen Forschungsprojekten, z.B. zur „Konstituierung Europäischer Betriebsräte“ und zur „Finanzierung von Bildung in Deutschland“. Arbeitsschwerpunkte: Ökonomische Analyse des Rechts, Ökonomische Analyse des Arbeitsrechts, Mitbestimmungsforschung und Bildungsökonomie. Promotion zum Thema „Globalisierung und Partizipation“. Mitarbeiter in der Geschäftsstelle der Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens“. ver.di Bundesverwaltung und Mitglied der Redaktionsgruppe von DENK-doch-MAL.

  • Uta Kupfer

    Leiterin des Bereichs Bildungspolitik der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Studium der Geschichte an der Universität Leipzig, 1988 Abschluss als Diplomhistorikerin, Lehrerin in der Erwachsenenbildung, Jugendsekretärin in der Gewerkschaft HBV, 1995-1999 Bundesjugendsekretärin der HBV, 2001 Referentin im Bereich Berufsbildungspolitik bei ver.di, 2008 -2022 Leiterin des Bereichs Bildungspolitik der ver.di, Mitglied des BiBB Hauptausschusses, des ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses, der Arbeitsgruppe DQR/EQVET, des DQR Arbeitskreises, des Arbeitsausschusses der Allianz für Aus- und Weiterbildung und div. anderer Arbeitsgruppen und Gremien, Federführung in über 20 Neuordnungsverfahren der Aus- und Fortbildung, Sachverständige der Enquete Kommission für Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt für Bündnis90/Grüne 2019-21