Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser (Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) in Bonn)

ddm: Wie sehen Sie die aktuelle Lage der dualen Berufsausbildung angesichts der vielen offenen Ausbildungsstellen, der fehlenden Auszubildenden und der vielen Menschen unter 35 Jahren ohne Berufsabschluss?

Esser: Ich halte die Lage nach wie vor für besorgniserregend und mit Blick auf die Fachkräftebedarfe in vielen Branchen schlicht und ergreifend für katastrophal. Quer durch alle Branchen beklagen Betriebe einen zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangel. Und die demographisch bedingte Schrumpfung der Erwerbsbevölkerung setzt in den nächsten Jahren erst richtig ein. Von daher gehen nicht wenige Studien davon aus, dass die Fachkräftelücke bis 2030 auf 4 bis 5 Millionen anwachsen wird. Nicht umsonst bezeichnen immer mehr Betriebe den Fachkräftemangel als das Geschäftsrisiko Nr. 1. Die Berufsausbildung hat immer noch eine entscheidende Rekrutierungsfunktion für den Arbeitsmarkt. Aber hier schwächelt es schon über viele Jahre. Für mich war ein Kipppunkt im Jahr 2020 erreicht, als wir mit der Gesamtzahl der Auszubildenden in der Berufsausbildung die Grenze von 1,3 Millionen nach unten gerissen haben. Eine spürbare Besserung ist nicht in Sicht. Schauen wir genauer auf das Ausbildungsgeschehen. Im vergangenen Jahrzehnt haben sich zwar die Probleme, Schulabsolventen und -absolventinnen mit einem dualen Ausbildungsplatz zu versorgen, reduziert – zumindest, wenn man Deutschland insgesamt betrachtet. Der Anteil der noch suchenden Bewerberinnen und Bewerber an der Ausbildungsplatznachfrage ist, unter anderem begründet durch die demografische Entwicklung, insgesamt von 13,6 Prozent im Jahr 2009 auf 11,5 Prozent im letzten Ausbildungsjahr 2023 gesunken. Ein Rückgang dieses Indikators lässt sich aber nicht in allen Regionen Deutschlands feststellen. In den ostdeutschen Bundesländern, ohne Berlin, ist der Anteil der noch suchenden Bewerberinnen und Bewerber von 9,4 Prozent im Jahr 2009 auf 10,1 Prozent im Jahr 2023 gestiegen. Im Ergebnis kann also festgehalten werden, dass die Versorgungsprobleme der jungen Menschen heute nicht wesentlich geringer sind als vor 10 oder 15 Jahren. Zuletzt ist der Anteil der noch suchenden Bewerberinnen und Bewerber an der Ausbildungsplatznachfrage sogar wieder leicht angestiegen – von 11,3 Prozent im Jahr 2022 auf 11,5 Prozent im Jahr 2023.

Zunehmende Probleme, die angebotenen Ausbildungsplätze auch zu besetzen, sind allerdings in nahezu allen Bundesländern sichtbar. Insgesamt stieg der Anteil der unbesetzten Ausbildungsstellen am betrieblichen Ausbildungsplatzangebot von 3,3 Prozent im Jahr 2009 auf 13,4 Prozent im Jahr 2023.

Im Ausbildungsjahr 2023 wurden zuletzt mit insgesamt 489.200 neuen Verträgen wieder mehr Ausbildungsverträge abgeschlossen als die Jahre zuvor. Gegenüber 2022 bedeutet dies ein Plus von 3,0 Prozent beziehungsweise von 14.000 Verträgen. Seit Beginn der Coronapandemie ist dies der höchste Wert. Dieser kurzfristige Lichtblick sollte jedoch nicht über die grundlegenden Probleme hinwegtäuschen. So gibt es Regionen, wo überdurchschnittlich viele Ausbildungsstellen unbesetzt bleiben und gleichzeitig viele ausbildungsinteressierte Personen als noch suchend gelten. So verblieb beispielsweise in Brandenburg jede/-r sechste Ausbildungsplatznachfragende (16,3 Prozent) als noch suchend, und gleichzeitig blieb etwa jeder fünfte Ausbildungsplatz (20,6 Prozent) unbesetzt. Dieses Phänomen tritt auch nicht nur in ostdeutschen Regionen auf. Das Problem, ausbildungsinteressierte Jugendliche mit einem vakanten Ausbildungsplatz zusammenzubringen, ist das zentrale Problem der letzten Jahre, und das wird es auch wohl in den nächsten Jahren bleiben. Die Lösung dieser sogenannten Passungsproblematik wird immer bedeutender.

Mit Sorge sehen wir, dass nicht alle Personen, die eine duale Berufsausbildung beginnen, diese auch erfolgreich zu Ende führen. Dies gilt insbesondere für die geringeren Erfolgsquoten bei Personen mit ausländischer Nationalität. Da ihr Anteil unter den jungen Erwachsenen bis 34 Jahren in Zukunft zunehmen wird, werden wir uns dieser Thematik durch inklusivere Ansätze in der Ausbildung künftig stärker widmen müssen. Aktuell hat die Zahl der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss zwischen 20 und 34 Jahren mit rund 2,6 Millionen einen neuen Höchststand erreicht.

ddm: Hat die duale Berufsausbildung noch den hohen Stellenwert als Standortfaktor?

Esser: Nach wie vor zeigen die Zahlen der integrierten Ausbildungsberichterstattung (iABE), dass die duale Berufsausbildung immer noch einen hohen Stellenwert im Ausbildungsgeschehen hat. Zieht man zu diesem Fakt die Erkenntnis hinzu, dass Deutschland immer noch über die viertstärkste Volkswirtschaft in der Welt verfügt, unser Land, das im OECD-Vergleich eine eher mittelmäßige Akademikerquote aufweist, übrigens zusammen mit der Schweiz, gebührt dem dualen System der Berufsausbildung nach wir vor die Anerkennung als Qualifizierungssystem mit hoher ökonomischer Relevanz und damit auch als Standortfaktor. Nicht zu vergessen, dass die duale Ausbildung bei uns ja nicht nur ökonomisch bedeutsam ist, sondern für über 1,2 Millionen junge Menschen nachweislich ebenso soziologische wie auch erzieherische Wirkungen entfaltet. Es wird jedoch deutlich, dass junge Menschen vermehrt konkurrierende Bildungsangebote in Anspruch nehmen, zum Beispiel schulische Berufsausbildungen oder ein Studium. Auffallend ist zudem, dass sich die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger in dualen Studiengängen seit dem Jahr 2005 verdreifacht hat und sich inzwischen, bezogen auf das Jahr 2022, rund 8 Prozent der Studienanfängerinnen und -anfänger für ein duales Studium entscheiden.

Betrachtet man die Entwicklung der Bildungssektoren des (Aus-)Bildungsgeschehens detaillierter, zeigen sich zwischen 2005 und 2022 weitere Dynamiken:

Während die duale Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung (BBiG/HwO) bis zum Jahr 2007 eine positive Entwicklung aufwies, verzeichnete sie – unter anderem als Folge der Krisen – Einbrüche in den Jahren 2009, wegen der Wirtschaftskrise, und 2020 wegen der Coronapandemie. Gegenüber dem Höchststand im Jahr 2007 zeigt sich im Jahr 2022 ein Rückgang um rund 22 Prozent.

Dagegen ist die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger in den schulischen Berufsausbildungen in Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufen zwischen 2005 und 2020 kontinuierlich gestiegen (+33,9 Prozent). Seit zwei Jahren zeigen sich jedoch auch hier leichte Rückgänge (-2,4 Prozent 2022 zu 2020).

Die steigenden Zahlen der Anfängerinnen und Anfänger im Sektor „Erwerb der Hochschulreife“ zwischen 2005 und 2010 sowie zeitverzögert im „Studium“ bis zum Jahr 2013 verweisen auf einen scheinbar abgeschlossenen Trend zur Höherqualifizierung, der sich seitdem auf einem hohen Niveau stabilisiert hat (Studium +30,5 Prozent und Erwerb der Hochschulreife +6,2 Prozent, jeweils 2022 zu 2005).

Wie viele Jahre uns der Stellenwert des dualen Systems als Standortfaktor noch erhalten bleibt, wage ich nicht vorauszusagen.

ddm: Die Arbeitswelt, Gesellschaft und natürlich die Menschen verändern sich. Braucht es da nicht eine Weiterentwicklung des Berufsbegriffs (u.a. welche Bündel definieren einen Beruf)?

Esser: Ich habe mich seinerzeit bei der Erarbeitung unserer 9+1-Thesen für eine bessere Berufsbildung gemeinsam mit der 9+1-Arbeitsgruppe zu einem zukunftsorientierten und damit weiterentwickelten Berufsbegriff positioniert. Danach ist das Berufsprinzip zunächst als Strukturmerkmal der beruflichen Bildung unersetzlich und für uns nicht zu verhandeln. Eine fundierte, mehrjährige Berufsausbildung ist die grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz. Sie ist auch notwendig, um die Kompetenz für lebensbegleitendes Lernen und Weiterbildung zu entwickeln. Der Abschluss der Berufsausbildungsphase und damit die Messung und Bewertung der erreichten beruflichen Handlungskompetenz muss deshalb im Rahmen einer ganzheitlich ausgerichteten, öffentlich-rechtlichen Prüfung durch die jeweils zuständigen Stellen erfolgen. Genau dann ist das Berufsprinzip umgesetzt. Auch für zentrale Bereiche der sich anschließenden beruflichen Fortbildung gilt dieses Berufsprinzip, das heißt der Abschluss einer Kompetenzentwicklungsphase in einem komplexen Lehr- und Lernarrangement mit einer ganzheitlich ausgestalteten Prüfung.

Vor dem Hintergrund dieser grundsätzlichen Festlegung verstehe ich „Beruf“ vor allem als eine didaktische Kategorie. In diesem Sinne sollen unterschiedliche Berufsbildungsphasen in Berufslaufbahnkonzepten miteinander verbunden werden, das heißt, die berufliche Orientierung in der allgemeinbildenden Schule, die berufliche Bildung im Übergangssystem, das wir Chancenentwicklungssystem nennen, die Berufsausbildung sowie die berufliche Fort- beziehungsweise Weiterbildung und Umschulung sind systemisch in Form von Berufslaufbahnkonzepten verzahnt und bilden ein Ganzes. Sie beschreiben Wege der Karriere und beruflichen Fortentwicklung für den individuellen Professionalisierungsprozess von Anfängerinnen und Anfängern in einem Beruf zu Expertinnen und Experten. Dabei sollen diese Konzepte ein Höchstmaß an Flexibilisierung und Individualisierung gewährleisten.

Nach meinem Verständnis von Berufslaufbahnkonzepten gliedern sich diese zum einen, wie ausgeführt, in sinnvolle Berufsbildungsphasen von der Berufsorientierung bis in die Fort- und Weiterbildung hinein, und zum anderen in Berufsbildungsabschnitte, zum Beispiel in Module in der Ausbildung oder in Teile von Fortbildungen. Alle Berufsbildungsabschnitte können unter Beachtung des Berufsprinzips mit einer Kompetenzfeststellung beziehungsweise Prüfung abgeschlossen werden. Das erhöht die Motivation, weiter zu machen. Dabei müssen Kompetenzfeststellungen beziehungsweise erfolgreich abgeschlossene Prüfungen so ausgerichtet sein, dass sie als erreichte Meilensteine in einem beruflichen Professionalisierungsprozess von dem beziehungsweise der Geprüften anerkannt sind. Komplexere Prüfungsteile können dann mit entsprechenden Titelbezeichnungen versehen werden. Verschiedene Berufslaufbahnkonzepte, in denen gleiche oder verwandte Kompetenzen verankert sind, sind als Berufsfamilien anzuordnen, um damit vor allem neben der vertikalen auch die horizontale Durchlässigkeit in und zwischen affinen Berufen transparent zu machen.

ddm: Wir haben sehr unterschiedliche Menschen in der Gesellschaft, die unterschiedliche Kompetenzen haben. Braucht es da nicht eine große Veränderung, um zukunftsfähig zu sein?

Esser: Veränderung ja, ob man sie als „groß“ bezeichnen muss, ist eine andere Frage. Mit Blick auf die Herausforderungen einer beschleunigten Transformation mit erheblichen Fachkräftebedarfen aus unterschiedlichen Branchen müssen wir unser Berufsbildungssystem unbedingt flexibler, inklusiver und exzellenter machen, damit wir die Menschen da abholen, wo sie mit ihren Lernvoraussetzungen stehen. Das mittlerweile tradierte Konzept, zum Einstieg gibt es nur die Berufsausbildung und für die, die das nicht schaffen oder können, die Maßnahmen der Arbeitsagentur, ist von gestern und hat mit der vielfältigen und der sich immer schneller verändernden Arbeitswelt nichts mehr zu tun.

Wir brauchen systemische Antworten, weil wir nicht nur die Schulabgängerinnen und -abgänger haben, die wir in möglichst großer Anzahl bei verschiedenen Leistungsstärken aus- und weiterbilden wollen, sondern auch Geflüchtete, Migrantinnen und Migranten, Berufswechselnde, Studienabbrechende oder Langzeitarbeitslose, die ein attraktives Qualifizierungsangebot und damit Perspektiven brauchen. Es gilt, möglichst alle Potenziale zu heben, um Menschen über Qualifizierung erwerbsarbeitsfähig machen zu können. Das heißt für mich auch, dass modulare berufliche Qualifizierungsangebote unterhalb der Ausbildung – ordnungspolitisch verankert – in unser Berufsbildungssystem gehören, die bestenfalls den Einstieg in eine Berufsausbildung eröffnen und im Falle einer erfolgreichen Absolvierung zeitlich auf die Ausbildungsdauer angerechnet gehören. Wichtig dabei ist immer auch der Gedanke, dass wir damit nicht nur etwas Gutes für den Arbeitsmarkt tun, sondern mit beruflicher Bildung auch vielen Menschen, die sich in mehr oder weniger prekären Lebenslagen befinden, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen helfen, also ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben zu führen. 2,6 Millionen Menschen unter 35 Jahren ohne Berufsabschluss in Deutschland und rund 600.000 sogenannte „Neets“ (NEET = Not in Education, Employment or Training) sind ein „No Go“ für den Wirtschaftsstandort Deutschland, das ja auch noch Bildungsrepublik sein will.

Ebenso müssen wir weg von der Grundstruktur einer Einheitsausbildung, so wie sie bis heute in unseren Ausbildungsordnungen repräsentiert ist. Egal, mit welchen Lernvoraussetzungen junge Menschen aus den allgemeinbildenden Schulen kommen, ob Sonderschülerin oder Sonderschüler, ob Abiturientin oder Abiturient: für alle gilt die gleiche Ausbildungsordnung. Von daher müssen wir die Ausbildung differenzierter aufstellen, so dass wir auch Durchstarterinnen und Durchstartern attraktivere Angebote machen können. Zusatzqualifikationen gehören deshalb als Standard grundsätzlich in jede Ausbildungsordnung, genauso, wie wir anknüpfend an die Ausbildung, einen verbindlichen Karriereweg in die höhere Berufsbildung in allen Berufen ermöglichen müssen, damit Berufsbildung prinzipiell auch exzellenter wird – ein wichtiger Schritt, wenn wir die Berufsbildung wettbewerbsfähiger zur akademischen Bildung machen wollen.

Wenn mehr individuelles und schrittweises Lernen ermöglicht werden soll, brauchen wir für den lebensbegleitenden Weg eines individuellen Berufslaufbahnkonzeptes entsprechend mehr Möglichkeiten, individuelle Lernstände und -fortschritte feststellen und zertifizieren zu können. Wir müssen deshalb das formale Prüfungssystem durch ein Validierungssystem für Kompetenzfeststellungen als Schritte zwischen den formalen Abschlüssen ergänzen. Das Berufsprinzip darf selbstverständlich dadurch nicht konterkariert werden, das heißt, an bestimmten Meilensteinen der Berufslaufbahn erfolgt die Kompetenzfeststellung und die Titelvergabe nur im Rahmen einer ganzheitlichen Prüfung. Dabei sollten wir die Erfahrungen aus den Bereichen der Anerkennung von im Ausland erworbenen Kompetenzen, aus Valikom oder aus den Maßnahmen rund um die Externenprüfung für flexible Validierungen nutzen. Wir müssen hier die Räder nicht neu erfinden.

ddm: Die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung wird in Sonntagsreden betont, am Montag sieht es dann in der Realität oft anders aus. NRW hat ein Gesetz verabschiedet. Ist das der Schritt in die richtige Richtung? Was steht da Besonderes drin?

Esser: Meines Wissens nach wird in Nordrhein-Westfalen über eine gesetzliche Regelung der Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner, beziehungsweise akademischer Bildung, auf Parlamentsebene diskutiert. Verabschiedet ist da noch nichts. Ich selbst habe mich in Sachen Gleichwertigkeit seit Längerem für eine gesetzliche Regelung ausgesprochen. Um den durch den Akademisierungstrend der letzten Jahre verursachten Bedeutungsverlust von beruflicher Aus- und Weiterbildung aufzuhalten und mehr Reputation der beruflichen Bildung in der Gesellschaft zu bewirken, brauchen wir ein nachhaltiges und breitenwirksames politisches Signal für die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung, das sich am besten durch eine rechtliche Regelung, zum Beispiel durch die Verrechtlichung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR), erreichen lässt.

Der DQR ist das Instrument zur Einbettung von abgeschlossenen Bildungsabschnitten, Meilensteinen beziehungsweise Qualifikationen zu acht Anforderungsniveaus. Als Transparenzinstrument bildet er, wie kein anderes Instrument, die Gleichwertigkeit von allgemeiner, beruflicher und hochschulischer Bildung ab und erleichtert damit die Orientierung im Bildungssystem. Darüber hinaus trägt der DQR zur Vergleichbarkeit und Verständlichkeit beruflicher Qualifikationen in Europa bei. Die Einordnung der Berufe in die Systematik des DQR erhöht die Transparenz der unterschiedlichen Abschlussniveaus.

Ich empfehle, den DQR in allen aus- und weiterbildungsbedeutsamen Branchen konsequent entlang von Berufslaufbahnen umzusetzen. Dabei sind die systematische Koppelung von beruflicher Erstausbildung auf dem DQR-Niveau 3 und dem DQR-Niveau 4 mit der vorlaufenden beruflichen Bildung im Übergangsbereich, also DQR-Niveau 2, sowie die Koppelung des DQR-Niveaus 4 mit dem beruflichen Weiterbildungsbereich, also den DQR-Niveaus 5, 6 und 7, zu berücksichtigen. Ein verrechtlichter DQR würde beispielsweise seine bundesweite Umsetzung nach einheitlichen Kriterien ermöglichen und den Missbrauch seiner Anwendung verhindern. Darüber hinaus könnte der verrechtlichte DQR die Funktion eines belastbaren Qualitätssicherungssystems in der beruflichen Bildung einnehmen.

Um die individuelle Ausgestaltung beruflicher Bildungswege nach Maßgabe berufsbezogener, lebensbegleitender Aus- und Weiterbildungsangebote in systematischer Art und Weise zu ermöglichen, sollte also die Anordnung von Berufsbildungsphasen in durchlässigen Berufslaufbahnkonzepten nach Maßgabe der Niveaus des DQR erfolgen. Übrigens für mich die beste Art und Weise, die Gleichwertigkeit der Berufe im Anforderungsprofil zu Studiengängen sichtbar zu machen.

ddm: Die Schweiz hat ja auch das duale Berufsbildungssystem. Was können wir von der Schweiz lernen?

Esser: Der Schweiz ist es über Jahre hervorragend gelungen, den Stellenwert der beruflichen Bildung auf Augenhöhe mit der akademischen Bildung zu halten. Nicht nur, weil sie ein wichtiger nationaler Standortfaktor ist, sondern auch deshalb, weil sie in der Gesellschaft als eine echte Alternative zur akademischen Bildung anerkannt ist. Und dafür hat die Schweiz vor Jahren etwas getan, was uns in Deutschland bislang versagt bleibt: die rechtliche Verankerung der Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung, hier durch die Festschreibung in der Bundesverfassung. Der Strukturwandel macht aber auch vor der Schweiz nicht halt und auch dort sind mittlerweile Akademisierungstendenzen spürbar, die der gewerblichen Wirtschaft Sorgen bereiten. Wir schauen deshalb mit großem Interesse hier auf aktuelle Entwicklungen, wonach in der höheren Berufsbildung die Zusatzbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ eingeführt werden sollen. Hier hat vielleicht die Schweiz von uns gelernt. Aber klar ist auch, dass beide Berufsbildungssysteme trotz großer Ähnlichkeiten Unterschiede aufweisen, denen unterschiedliche bildungspolitische, strategische Ansätze zugrunde liegen. Die höhere Berufsbildung der Schweiz ist gesetzlich im Eidgenössischen Bundesgesetz über die Berufsbildung verankert und umfasst Berufsprüfungen (Eidgenössischer Fachausweis), höhere Fachprüfungen (Eidgenössisches Diplom) sowie höhere Fachschulen (Diplom HF) auf den Niveaus 5 bis 7 des ebenfalls achtstufigen schweizerischen Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR). Sie ist im Schweizer Bildungssystem als Tertiärstufe „B“ verankert und gesetzlich dem hochschulischen Tertiärbereich „A“ formal gleichgestellt. Dadurch wurde auch gesetzlich der Wert und die Relevanz von beruflicher Bildung auf allen Qualifikationsniveaus als gleichwertig zu allgemeiner und akademischer Bildung manifestiert. Höhere Berufsbildung ist damit rechtlich, aber auch symbolisch auf Augenhöhe mit den Hochschulen gesetzt. Auch der NQR ist über die Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung, in deren Anhang auch die acht Niveaustufen definiert sind, gesetzlich verankert.

Im Bereich der höherqualifizierenden Berufsbildung wird in der Schweiz eine klare Trennung von beruflicher Tertiärbildung und Hochschulbildung favorisiert. Eine Annäherung der verschiedenen Elemente des tertiären Bildungssystems wird sogar als eine Gefahr für die Leistungsfähigkeit des tertiären Bildungssystems gesehen, so der Schweizerische Wissenschafts- und Innovationsrat (SWIR 2014). Stattdessen setzt man auf eine Stärkung der Differenzierung der Profile durch Aufwertung der wesentlichen Unterscheidungsmerkmale. Die Weichenstellung hierfür setzt bereits in der Sekundarstufe 2 ein, indem die Schweiz das bestehende Berufsbildungssystem erweitert und mittels Berufsabitur an das Hochschulsystem anschlussfähig gemacht hat, ohne an der grundsätzlichen Trennung zwischen allgemein- und berufsbildendem Weg zu rütteln.

Der höheren Berufsbildung wird eine entscheidende Rolle und ein starkes Gewicht in Wirtschaft und Gesellschaft zugesprochen. Ein Drittel aller Tertiärabschlüsse der Schweiz erfolgt in der höheren Berufsbildung. Dies ist auch dem starken politischen Bekenntnis zur Berufsbildung und zur heutigen Struktur des Schweizer Bildungssystems zu verdanken. Dass in der Schweiz ein Großteil eines Jahrgangs nach wie vor den beruflichen Bildungsweg wählt, liegt an dieser Wertschätzung und an den attraktiven Anschlussoptionen. Nicht unerwähnt bleiben sollte in diesem Zusammenhang auch die Attraktivität der Schweiz für Hochqualifizierte. In den vergangenen 20 Jahren wurden Fachkräftelücken durch qualifizierte Einwanderung systematisch ausgeglichen und der Expansionsdruck auf das Hochschulsystem abgemildert. Es ist also nicht wenig, was wir von der Schweiz lernen können.

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