Tina Hofmann (Gewerkschaftssekretärin im Bereich Bildungspolitik in der ver.di Bundesverwaltung) und Martina Schmerr (Referentin im Vorstandsbereich Schule des Hauptvorstands der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW))
Die vorliegende Ausgabe „Mehr Daten – bessere Bildung?“ beleuchtet das bildungspolitische Vorhaben, durch eine umfassendere Datenerfassung und -zentralisierung das Bildungssystem zu verbessern. Noch nichts davon gehört? In der bildungspolitischen Diskussion sind manche Akteure auch erst durch den Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung auf die „Bildungs-ID“ und das „Bildungsverlaufsregister“ gestoßen. Die Bundesregierung will „gemeinsam mit den Ländern für die nächste Dekade relevante und messbare Bildungsziele vereinbaren und eine datengestützte Schulentwicklung und das Bildungsverlaufsregister schaffen.“ Zudem will sie die Einführung einer „zwischen den Ländern kompatiblen Schüler-ID“ unterstützen und die Verknüpfung mit der „Bürger-ID“ ermöglichen, also mit einer Identifikationsnummer, über die potenziell alles – etwa Steuern, Gesundheitsversorgung, Sozialleistungen und Bildung – verwaltet und gesteuert werden kann.
Die Schüler-ID lag übrigens bereits vor vielen Jahren „auf dem Tisch“: In 2006 wurde der Plan öffentlich und nach massiven Protesten – z.B. von Schüler*innen und Eltern – wieder zurückgezogen. Und manche erinnern sich sicherlich noch an die Einführung der „Steuer-ID“ im Jahr 2007. Auch diese war von – allerdings weniger heftigen – Protesten begleitet und wurde schließlich unter verfassungs- und datenschutzrechtlich sehr engen Grenzen und strengen Auflagen eingeführt. Auf diese Steuer-ID, die bereits kurz nach der Geburt vergeben wird, – so aktuelle Überlegungen – könnte die Bildungs-ID idealerweise aufgesattelt werden. Das würde es erleichtern – auch hiervon ist in der aktuellen Diskussion die Rede – die individuellen Bildungsdaten von der Kita an bis ins hohe Alter zu erfassen. Dem stehen allerdings bislang juristische Hürden im Weg.
Das Thema der vorliegenden Ausgabe ist also groß, komplex und kontrovers. Komplex, weil es sich um Fragen von Bildungssteuerung, Bildungsplanung und Datenpolitik dreht. Kontrovers, weil es Grundfragen zur Governance von Bildung, zu den Zielen und zum Qualitätsverständnis von Bildung bis hin zu Verfassungs- und Grundrechten berührt.
Die von der aktuellen Regierungskoalition protegierte und von einigen wenigen Bundesländern bereits beschlossene Schüler- bzw. Bildungs-ID sowie das anvisierte nationale Bildungsverlaufsregister sollen Bildungsdaten und Bildungsverläufe vollständiger erfassen und dokumentieren. Damit könnte zum Beispiel die nationale Bildungsberichterstattung qualitativ auf eine neue Stufe gehoben werden. Auch sollen Leistungsentwicklungen und Bildungsungleichheiten transparenter werden. Auf diese Weise soll zum Beispiel verhindert werden können, dass Lernende „durch das Netz fallen“, zum Beispiel bereits vor dem Schulabschluss. Zudem verspricht man sich eine effizientere und besser mögliche Steuerung von Bildungsmaßnahmen und Ressourcen wie auch eine Vereinfachung von Schulwechseln und Verbesserungen beim Übergang von der Schule in die Ausbildung.
Gleichzeitig ist das Vorhaben hoch umstritten: Kritiker*innen warnen vor datenschutz- und verfassungsrechtlichen Risiken, einer Verengung von Bildung auf Messbares und Kernkompetenzen sowie Gefahren für Kinderrechte und Grundrechte wie die informationelle Selbstbestimmung. Auch eine drohende De-Professionalisierung der pädagogischen Berufe oder eine Entwertung des Pädagogischen stehen auf der Liste der Gegenargumente. Hinzu kommen ein hoher bürokratischer Aufwand und erhebliche Kosten, die vor dem Hintergrund der chronischen Unterfinanzierung des Bildungswesens und der unklaren tatsächlichen Wirkung solcher Instrumente nicht zu rechtfertigen seien.
Die Beiträge dieser Ausgabe lesen sich daher geradezu wie ein Pro & Contra zum Thema. Die Autor*innen Josefine Lühe und Kai Maaz arbeiten koordinierend bzw. leitend im Bereich der nationalen Bildungsberichterstattung. Tobias Brändle ist für das schulische Datenmanagement in Hamburg verantwortlich, ein Bundesland, in dem die Verknüpfung von Individualdaten der Lernenden vergleichsweise weit fortgeschritten ist. Als Vertreter*innen der Hamburger Jugendberufsagentur können Dirk Flegel und Sandra Garbade zwar bereits auf gut entwickelte Datenbestände und -verknüpfungen aufbauen, halten aber eine Schüler-ID für eine lohnenswerte und konsequente Erweiterung. Soweit zu den Befürwortungen von „Bildungs-ID, Bildungsverlaufsregister & Co.“, wie es im Untertitel dieser Ausgabe heißt.
Es ist kein Zufall, dass sich die drei kritischen Beiträge von Sigrid Hartong, Dieter Dohmen und Birgita Dusse überwiegend auf den Schulbereich beziehen. Denn hier gibt es bereits seit über 20 Jahren vielfältige Erfahrungen mit Leistungsvergleichen, Standardisierung, verpflichtenden Tests, standardisierter Lerndiagnostik und Datenexpansion im Rahmen des schulischen Bildungsmonitorings. Erfahrungen also mit der „Vermessung“ von Bildung – mit all ihren teilweise ausbleibenden und teilweise sogar negativen Folgen. Sigrid Hartong kritisiert die Entwicklung aus einer „Critical Data Studies“- bzw. „Governance“-Perspektive, Dieter Dohmen aus bildungs- und sozialökonomischer und Birgita Dusse aus bildungsgewerkschaftlicher Sicht.
Zu den Beiträgen im Einzelnen:
Josefine Lühe und Kai Maaz vom Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation zeigen auf, welche Perspektiven sich aus der Einführung eines Bildungsverlaufsregisters (BVR) für die nationale Bildungsberichterstattung ergeben könnten. Ein Bildungsverlaufsregister würde der Bildungsberichterstattung einen deutlichen Qualitätssprung erlauben, so Lühe und Maaz. Beide sind an der Erstellung des nationalen Bildungsberichts beteiligt und geben einen kompakten Überblick über dessen Aufgaben, Datengrundlagen und Herausforderungen. Anschließend skizzieren sie Idee, Entstehungsgeschichte und Umsetzungsprobleme eines Bildungsverlaufsregisters, um schließlich zu erörtern, welche Potenziale und Grenzen sich daraus für die Weiterentwicklung der nationalen Bildungsberichterstattung ableiten lassen.
Die derzeit stark diskutierte Bildungs-ID, die die Voraussetzung für ein zentrales Bildungsverlaufsregister darstellt, ist Thema des Beitrags von Tobias Brändle. Er leuchtet aus, welche Potenziale die Bildungs-ID als ein Hebel für „bessere Bildung“ hat, welche Hürden einer Umsetzung entgegenstehen und welche Leitplanken gesetzt werden sollten, um den „langen und steinigen“, aber aus seiner Sicht sehr lohnenden Weg zu gehen. In seiner Abwägung von Vorteilen und Risiken einer Bildungs-ID zeigt er regelrechte Dilemmata auf und bezeichnet die Einführung von Bildungsverlaufsdaten als „bildungskulturelles Veränderungsprojekt“.
Sigrid Hartong ordnet die Pläne zur Einführung einer Bildungs-ID und eines Bildungsverlaufsregisters in eine langfristige, zunehmend exzessive Datafizierung von Gesellschaft und Bildung ein und warnt vor erheblichen Risiken. Aus Sicht der „Critical Data Studies“ betont sie, dass viele Probleme, die durch Daten gelöst werden sollten, kaum verbessert oder teils sogar verschärft wurden – auch in Ländern mit Schüler-ID. Mit der Forderung nach einem „Kassensturz“ kritisiert sie zudem die hohen Kosten des erforderlichen Steuerungs- und Verwaltungsapparats, so dass an anderer Stelle Mittel fehlen – etwa für Pädagogik, Unterstützung oder Personal. Die oft behauptete Alternativlosigkeit von „mehr Daten“ weist Hartong zurück und plädiert für eine kritische Auseinandersetzung mit und aktive Gestaltung von Daten und Technologien im Bildungssystem bis hin zu einer datensouveränen und zugleich transformativen Bildungssteuerung.
Der Bildungs- und Sozialökonom Dieter Dohmen kritisiert, dass hierzulande Daten oftmals nicht als „Mittel“, sondern als „Ersatz“ für Reformen betrachtet werden. Solange datenbasierte Steuerung aber primär bedeutet, Symptome im Bildungsbereich zu vermessen, statt Ursachen zu beheben, gerät sie für Dohmen zum technokratischen Schlagwort oder gar zu einer „Steuerungsromantik“. In seinem Beitrag zeigt er die Grenzen dieses Steuerungsparadigmas auf und skizziert, welche strukturellen und pädagogischen Reformen notwendig wären, damit Daten nicht nur Probleme dokumentieren, sondern tatsächliche Verbesserungen ermöglichen. Verbesserungen, die Kinder und junge Menschen heute brauchen und nicht erst, wenn das nächste Datengroßprojekt etabliert ist.
Unter den DGB-Gewerkschaften hat sich der Vorstand der GEW zur Schüler-ID und zum Bildungsverlaufsregister ablehnend positioniert. In ihrem Beitrag erläutert Birgita Dusse die Argumente der Bildungsgewerkschaft, die sich zum Beispiel auf Datenschutz, Grundrechte, Professionspolitik, Pädagogik und das Bildungsverständnis beziehen. Sie betont die Prinzipien der Datensparsamkeit und die „digitalen Grundrechte“ von Lehrenden und Lernenden. Nach Jahrzehnten der Standardisierung und Leistungstests hat sich nahezu nichts an den Defiziten des Schulsystems geändert. Dabei liegen die bildungspolitischen Antworten schon lange auf dem Tisch. Bestehende Dateninstrumente und -bestände könnten bereits jetzt besser und konsequenter genutzt werden. Das gilt auch für den Übergang von der Schule in die Ausbildung.
Sandra Garbade und Dirk Flegel vom Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HiBB) berichten im Interview über die Umsetzung des Datenaustauschs gemäß § 31a SGB III zwischen Schulen, Landesinstitut und Bundesagentur für Arbeit zu Schüler*innen, die ihren Schulbesuch ohne eine klare Anschlussperspektive verlassen und die auf der Grundlage des Datenaustauschs in den Blick genommen und angesprochen werden. Der Datenaustausch hilft, um erfolgreicher für die Jugendlichen zu sein, Hürden abzubauen und besser in Kontakt mit ihnen treten zu können, so Garbade und Flegel. Beim Landesinstitut liegen wesentliche Aufgaben für die Umsetzung dieses Datenaustausches wie auch für die Ausgestaltung der Hamburger Jugendberufsagentur. Ausgehend von ihren Erfahrungen schätzen Sandra Garbade und Dirk Flegel eine Schüler-ID als den nächsten sinnvollen Schritt ein, damit Jugendliche individuell noch besser unterstützt und die Begleitstrukturen am Übergang Schule-Beruf verbessert werden können.
Auch unter und in den DGB-Gewerkschaften wird das Thema beraten, zumindest in den Kreisen, die mit Bildungspolitik befasst sind. Und hier auch oft mit besonderem Fokus auf eine Verbesserung des Übergangs Schule – Beruf. Wenngleich im DGB fortschreitende Datafizierung des Bildungssystems äußerst kritisch gesehen wird, gibt es noch keinen gewerkschaftlichen Konsens darüber, ob eine Schüler- bzw. Bildungs-ID oder ein Bildungsverlaufsregister wichtig und wünschenswert oder zu risikoreich und eher abzulehnen ist. Oder welche Anforderungen und „No-Gos“ bei der Einführung einer Bildungs-ID anzulegen sind. Die Interessen der verschiedenen Bildungsbereiche innerhalb der Gewerkschaften (Kita, Schule, Berufsbildung, Hochschule und Forschung, Weiterbildung) sind sehr divers und die Konsequenzen für die Seite der Lernenden, Beschäftigen und Bildungseinrichtungen noch nicht klar genug ausgeleuchtet. Wir haben das Thema dennoch zu einem Schwerpunkt gemacht, um die möglichen, erhofften oder vorgeblichen Potenziale zu erörtern und auf die sicherlich an Fahrt aufnehmende bildungspolitische Diskussion vorbereiteter zu sein.
Die Ausgabe hätte mithin Gutes erreicht, wenn sie dazu beiträgt, gewerkschaftliche und bildungspolitische und nicht zuletzt pädagogische Ansprüche differenzierter artikulieren und letztlich „Haltelinien“ einer expansiven Datafizierung des Bildungssystems und „Vermessung“ der Lernenden formulieren zu können. In jedem Fall hoffen wir, dass sie zur Sensibilisierung und Meinungsbildung zu diesem komplexen Thema dient.



