Dr. Birgita Dusse (Hauptvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in den Vorstandsbereichen Schule sowie Berufliche Bildung und Weiterbildung)
Die Pläne für eine Schüler*innen-ID sind ebenso alt wie ihre Kritik. Die ID war lange umkämpft und wurde bis heute nicht umgesetzt. Schon 2006, vor inzwischen 20 Jahren, erhielt das Vorhaben den Big Brother Award des Vereins Digitalcourage. Zwischen 2009 und 2011 schlossen sich Schüler*innen und weitere Bündnispartner*innen zu massiven Protesten zusammen (vgl. https://taz.de/Digital-Natives-auf-der-Strasse/!5156425/). Nun hat sich die Bundesregierung das Thema per Koalitionsvertrag auf die Agenda gesetzt, nachdem die Bildungsministerinnen Prien (CDU), Schopper (B90/Die Grünen) und Huber (SPD) bereits Anfang 2025 in Zusammenarbeit mit der Wübben-Stiftung eine datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung vorangetrieben haben. Zwei Drittel der Bundesländer lehnen jedoch bisher die Schüler*innen-ID ab. Genuin befürworten sie nur Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. 2025 haben sich die Datenschutzkonferenz, Landesdatenschützer*innen und die Bundeselternschaft gegen eine Schüler*innen-ID/Bildungs-ID ausgesprochen. Größere Proteste und Demonstrationen blieben aber trotz der Kritik bisher aus. Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) gehört zu den kritischen Stimmen und hat im September 2025 ein Positionspapier beschlossen, das die Kritik unterstreicht und begründet. Dieser Artikel ordnet das Vorhaben der ID und des Bildungsverlaufsregisters in den Diskurs um eine datengestützte Bildung ein und erläutert die Argumente der GEW.
1. Schüler*innen-ID, Bildungs-ID, Bildungsverlaufsregister: Worum geht es eigentlich?
Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag die „Unterstützung“ einer Schüler*innen-ID sowie die „Verknüpfung mit der [geplanten] Bürger-ID“. Neben der Schüler*innen-, steht auch die Idee einer noch umfassenderen Bildungs-ID im Raum, die weitere Bildungsbereiche als die Schule umfassen würde, so gefordert von Cem Özdemir (vgl. SWR 2025). Mehrere Bundesländer haben bereits angekündigt, die Bildungs-ID einzuführen – nach Niedersachsen und Rheinland-Pfalz zuletzt Baden-Württemberg. Parallel dazu soll ein Bildungsverlaufsregister zur Verbesserung der Schulstatistik und Unterstützung der Bildungsforschung aufgebaut werden. „Mit dem Aufbau eines Bildungsverlaufsregisters in Deutschland soll eine bildungsbereichsübergreifende statistische Datenbasis geschaffen werden, die zum einen Bildungsverlaufsanalysen ermöglicht, zum anderen Bildungsangaben für den registerbasierten Zensus bereitstellen kann“, so Giar et al. 2023.
2. Der Bildungsdatendiskurs
Zu den Akteuren, die sich für eine Schüler*innen-ID und ein Bildungsverlaufsregister einsetzen, gehören neben der Bundesregierung die Bildungsministerkonferenz (BMK) sowie private Stiftungen wie die Bertelsmann-Stiftung und die Wübben-Stiftung (vgl. auch Schumann, Brigitte: Hunger auf Bildungsdaten, Bildungsklick 25.8.2025). Mit einer Umstellung von einer auf Summen- und Aggregatdaten basierenden Schulstatistik auf eine Individualstatistik versprechen sich die Befürworter*innen der evidenzbasierten, datengestützten Schulentwicklung bessere Steuerungsprozesse. Die Schüler*innen-ID soll demnach dazu dienen, die erhobenen Individualdaten zu pseudonymisieren.[1] Auch Forscher*innen plädieren dafür, die Schulstatistik von der Summen- und Aggregatdatenstatistik auf Individualstatistik umzustellen (vgl. z.B. Jeworutzki, Schraeple, Weishaupt 2024). Das Narrativ seitens der Stiftungen und der BMK ist primär das Versprechen, „individuelle Förderung für jedes Kind“ zu ermöglichen. Bei diesem Argument zeigen sich jedoch aus Sicht der GEW zwei Widersprüche. Erstens: Bei einer Pseudonymisierung muss eine Schnittstelle eingerichtet werden, die die Schüler*innen-ID wieder dem Kind zuordnet. Das heißt in den Bildungseinrichtungen werden Schüler*innen-ID und Name wieder zusammengeführt, ansonsten würde das Förderkonzept anhand von Datenerhebung keinen Sinn ergeben. Wie käme die individuelle Förderung zum Kind, wenn das Kind nicht zugeordnet werden kann, sprich die Datenerhebung pseudonymisiert wird? Zweitens: Warum traut man eine solche Einschätzung für Förderbedarfe den Lehrkräften vor Ort nicht ohne Datenunterstützung zu? Und reicht es nicht, wenn diese innerhalb der Schule erhoben werden? „Wir als pädagogische Fachkräfte haben ein umfassendes Reservoir an Instrumenten, um Förderbedarfe individuell zu ermitteln. Das Problem ist ein anderes, wir haben nicht die Zeit und – noch entscheidender – es fehlt an Mitteln für die Umsetzung von Fördermaßnahmen“, heißt es im Positionspapier der GEW.
3. Keine gute ID! Drei Gegenargumente aus Sicht der GEW
Datenschutz und digitale Grundrechte stärken!
Die geplante Schüler*innen-ID/Bildungs-ID kehrt zentrale Prinzipien des Datenschutzes und der Datenautonomie um. Sie reiht sich ein in die neue Strategie der Bundesregierung, Datenreichtum zu generieren statt Datensparsamkeit zu pflegen. Ein Beispiel: Wenn Jugendliche sich derzeit bei der Bundesagentur für Arbeit für einen Ausbildungsplatz interessieren, müssen sie die notwendigen Unterlagen einreichen und können selbst bestimmen, was sie vorlegen und was nicht. Die Schüler*innen-ID funktioniert umgekehrt. Hier würden die Daten automatisch weitergeleitet. Die Datenautonomie läge dann bei den staatlichen Einrichtungen und nicht mehr bei den Schüler*innen.
Die Grundrechte im digitalen Raum müssen geschützt und gestärkt werden. Dies gilt auch für den zunehmend digitalisierten Bildungsbereich. Einige von der GEW verabschiedete Vorschläge zu digitalen Grundrechten für Lehrende und Lernende beißen sich mit dem Vorhaben der Schüler*innen-ID und des Bildungsverlaufsregisters. Hierzu gehört das Recht, über die eigenen Daten selbst zu bestimmen. Das Recht auf Vergessenwerden betont, dass Datenspuren aus der Vergangenheit die zukünftige Bildungs- und Berufsbiografie nicht negativ beeinflussen dürfen. Denn alle sollen das Recht auf einen Neuanfang und eine zweite Chance bekommen. Wer garantiert aber, dass mit einer Bildungs-ID und dem Bildungsverlaufsregister dieses Recht erhalten bleibt? Was kann in Zukunft passieren, wenn heute aus bester Absicht gespeicherte sensible Daten am Ende in die Hände eines rechten Kultusministeriums gelangen, das sie für ganz andere Zwecke nutzt?
Lehrkräfteprofession verteidigen!
Die datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung fordert die Lehrkräfteprofession heraus. Es wirkt bisweilen so, als ob Lehrkräften nicht mehr zugetraut würde, ohne eine breite Datenbasis eine professionelle und profunde Einschätzung zu treffen. Doch eben diese professionelle Einschätzung – der Blick für den Kontext der Lerngruppe und der Lernenden in pädagogischen Zusammenhängen und die adäquat an Lernprozess und Lernsetting angepasste Didaktik – bildet den Kern einer guten Lehrkräfteausbildung und einer guten Lehrkräfteprofession. Auch eine gute betriebliche Ausbildung soll professionell Lehrinhalte vermitteln, ohne dabei auf eine breite Datenbasis zurückgreifen zu müssen.
Wozu auf Daten warten? Die bildungspolitischen Antworten liegen schon lange auf dem Tisch
Ein wiederkehrendes Argument in der Debatte um datengestützte Bildung lautet: „Wir können nichts ausrichten gegen die Bildungsmisere, wir haben nicht genug Daten“. Aber stimmt das überhaupt? Seit der ersten PISA-Erhebung vor über einem Vierteljahrhundert wurden sukzessive mehr Leistungstests eingeführt und Daten erhoben. Hat dies zu einer nachhaltigen Verbesserung geführt? Nein – im Gegenteil. Die Entwicklung stellt vielfach eine Belastung für Schulleitungen und Kollegien dar, ohne dass – etwa bei negativen Befunden – konkrete Unterstützung erfolgt. Die GEW fordert seit Jahren Verbesserungsmaßnahmen von der Bildungspolitik, nämlich mehr finanzielle Ressourcen, mehr Zeit, mehr Personal, kleinere Klassen und multiprofessionelle Teams. Diese zur Verfügung zu stellen, ist eine politische Entscheidung, die freilich wissenschaftsbasiert sein, aber nicht mit einer breiteren und permanenten Datenerhebung unterfüttert werden muss. Oder sollen die notwendigen Investitionen und Maßnahmen erst in vielen Jahren erfolgen, wenn bis dahin bessere Daten eine bessere Bildung ermöglichen? Das können wir uns nicht leisten. Wir brauchen heute bessere Ressourcen für bessere Bildung.
4. Positionen der GEW zur Schüler*innen-ID und dem Bildungsverlaufsregister
Schüler*innen-ID
Die GEW lehnt die Einführung einer Schüler*innen-ID ab. Sie bezweifelt, dass sie DSGVO-konform ist und im Sinne des Gebots der Datensparsamkeit sein kann. Zudem steht zu befürchten, dass dadurch in Zukunft umfassende Persönlichkeitsprofile der Schüler*innen erstellt werden können. Eine Form von „Schüler*innen-ID“ sollte – wenn überhaupt – allenfalls für Forschungszwecke und aus Gründen des Systemmonitorings eingeführt werden. Insbesondere die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorgesehene Verknüpfung mit der Bürger-ID lehnt die GEW aus erheblichen verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken ab. Auch die engere Verzahnung von Schule, Jugend- und Eingliederungshilfe entlang der Bildungsbiografie wird kritisch gesehen. Denn diese könnte bewirken, dass Kinder und Jugendliche noch stärker auf eine spätere Arbeitsmarktsegmentierung hin selektiert werden. Zudem würden sich Stigmatisierung und Diskriminierung aufgrund sozialer Lage und/oder Migrationsgeschichte noch weiter verstärken. Die populäre Forderung, mehr Daten zu erheben, greift zu kurz und kann nicht als Lösung für die vielfältigen Probleme dienen, mit denen Schulen konfrontiert sind. Durch eine Schüler*innen-ID werden noch keine pädagogischen Maßnahmen verändert. Verweise auf Modellländer wie Kanada berücksichtigen in der Regel nicht, dass es sich meist um weniger selektive Schulsysteme als das deutsche handelt. Eine Bewertung muss aber den Kontext berücksichtigen.
Bildungsverlaufsregister
2022 hatte sich die GEW im Beschluss Learning Analytics, Algorithmen und Big Data in Bildung und Wissenschaft kritisch zum Bildungsregister positioniert und ein zentrales Bildungsregister abgelehnt. Der inzwischen noch stärkere Fokus von Bund und Ländern auf vereinbarte messbare Bildungsziele und eine datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie das Bildungsverlaufsregister wirft nicht nur datenschutzrechtliche Fragen auf. Ein umfassender Bildungsbegriff, andere – gleichwertige – Bildungsziele sowie eine zukunftsfeste Bildungsstrategie stehen zur Disposition, wenn Datensteuerung zum Leitmotiv wird. Bildung, Lernen und die Bildungsforschung dürfen aber nicht nur quantifiziert werden, der Fokus muss auf Qualität im umfassenden Sinne gelegt werden.
5. Bestehende Instrumente konsequent nutzen
Niemand darf verloren gehen
Das stärkste Argument für eine Schüler*innen-ID ist aus der Problematik entstanden, dass zu viele Jugendliche beim Übergang von Schule zur Ausbildung verloren gehen. Dies zu vermeiden ist ein wichtiges Anliegen von Berufsbildner*innen innerhalb des DGB und der Einzelgewerkschaften. Doch welche Instrumente existieren bereits heute, um Abgänger*innen besser nachverfolgen und fördern zu können? Wie kann zudem die Schulstatistik mit bestehenden Instrumenten verbessert werden?
Zwei Drittel der Bundesländer haben Jugendberufsagenturen eingerichtet, die Abfragen bei Schulabgänger*innen machen. Schüler*innenakten können schon jetzt weitergegeben werden.
An hessischen Schulen ist es z.B. schon heute üblich, den Verbleib aller Schüler*innen, von denen die Schule Kenntnis hat, an die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu übermitteln. Diese schreibt die Jugendlichen per Post an und erfasst sie mit Verbleib „unklar“, wenn keine Rückmeldung innerhalb von zwei Monaten erfolgt. Ähnliche Regelungen und Verfahren gibt es bereits in fast allen Bundesländern. Mit heute bestehenden Instrumenten, wie einer guten Kommunikation zwischen einzelnen Bildungseinrichtungen und -stufen sowie zwischen Bildungseinrichtungen und der BA, über die vorher das Einverständnis der Eltern bzw. Absolvent*innen eingeholt werden muss, können Übergänge besser gestaltet werden. Bereits heute besteht mit § 31a SGB III ein Instrument zum Datenaustausch zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Ländern, wenn die landesrechtlichen Regelungen dies erlauben.[2] Hierin steht explizit, dass die jungen Menschen darauf hinzuweisen sind, dass sie der Datenübermittlung widersprechen können. 2022 wurde mit der Schülerdatennorm eine datenschutzkonforme Übertragungsmöglichkeit geschaffen. Die Jugendberufsagenturen müssen gefördert, ausgebaut und – was bisher nicht der Fall ist – auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.
Schulstatistik verbessern
Die KMK hat im Jahr 2000 einen Kerndatensatz festgelegt, mit dem die Vergleichbarkeit der Schulstatistik der Länder verbessert werden sollte. Die im Kerndatensatz erhobenen Daten beziehen sich auf Schulen, Klassen, Unterrichtseinheiten, Schüler*innen, Schulabgänger*innen und Absolventen*innen sowie auf die Lehrkräfte. Zu den Daten, die 2000 von der KMK für den Kerndatensatz festgelegt wurden, wurde inzwischen auch der Migrationshintergrund der Schüler*innen hinzugefügt (vgl. KMK 2007: 7). „Die von den Ländern und der KMK angekündigte Umstellung der Schulstatistik auf bundesweite ‚Individualdatenerhebungen und den Kerndatensatz‘ wird die GEW sehr kritisch verfolgen“, heißt es im GEW-Beschluss 3.06 von 2022. Den „Kerndatensatz“, der nur aus wenigen Parametern besteht, sieht die GEW gleichwohl weniger kritisch. Eine strenge datenschutzrechtliche Regulierung ist aus Sicht der GEW auch essenziell als Voraussetzung für die Erhebung schulstatistischer Daten. Die GEW befürwortet die Verteilung von Ressourcen anhand von Sozialindizes und eine Abkehr vom Königsteiner Schlüssel. Deshalb befürwortet sie die Etablierung und Verbesserung einer bundesweiten Schulstatistik, für die datenschutzkonforme Lösungen gefunden werden müssen. Die Rückverfolgung auf einzelne Schüler*innen muss aber ausgeschlossen sein.
6. Was, wenn die ID umgesetzt wird?
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, für was die Schüler*innen-ID und das Bildungsverlaufsregister genutzt werden dürfen, falls sie wirklich kommen sollten? Welche Fragen wirft dies auf? Wird es neben einer Schüler*innen-ID, eine noch umfassendere Bildungs-ID geben? Welche Daten sollen genau erhoben werden? Welche Daten kommen noch hinzu? Welche Datenebenen und -pools bzw. wissenschaftlichen Befunde gibt es bereits – unterhalb einer ID –, die für die genannten Ziele längst genutzt bzw. entwickelt werden könnten?
Folgende Kriterien müssten angelegt werden:
- Erfasste Daten müssen transparent, genau und im Vorfeld definiert werden. Es darf kein beliebig erweiterbarer Katalog werden.
- Die DSGVO-Konformität muss gewahrt sein. Dies gilt auch insbesondere für eine Third-Trusted-Party.[3]
- Das Prinzip der Datensparsamkeit muss gelten.
- Es darf nicht zu einer Diskriminierung und Stigmatisierung von Schüler*innen kommen.
- Es dürfen keine Persönlichkeitsprofile von Schüler*innen und Lehrkräften erstellt werden.
- Bildung darf nicht auf rein quantifizierbare, messbare Ziele heruntergebrochen und reduziert werden. Ein umfassender Bildungsbegriff muss weiterhin gelten.
- Transparenz und Offenlegung von zum Einsatz kommenden Algorithmen und der Grundlage, auf denen Algorithmen basierte Entscheidungen getroffen werden.
- Die Implikationen und Gefahren, die mit der Einführung einer Schüler*innen-ID in einem (sozial) selektiven Schulsystem wie dem deutschen verbunden sind, müssen erfasst und ausgeschlossen werden bevor es zu einer Umsetzung des Vorhabens kommt.
[1] Die Schüler*innen tauchen also nicht mit ihren Klarnamen auf, sondern mit einer ihnen zugeteilten ID, die den Prozess pseudonymisieren soll. Allerdings kann diese immer zurückverfolgt werden.
[2] Siehe hierzu das Interview mit Flegel und Garbade in dieser Ausgabe.
[3] Eine Art Vertrauensstelle mit streng geregelten Befugnissen. Siehe hierzu den Beitrag von Tobias Brändle in dieser Ausgabe.



