Dr. habil. Tobias Brändle (Leiter der Abteilung „Datenmanagement und -service“ am Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung – IfBQ)

Die digitale Verfügbarkeit von Informationen hat unseren Alltag grundlegend verändert. Echtzeitkommunikation und der unmittelbare Zugriff auf Wissen ermöglichen neue Formen von Komfort und Effizienz, die wir zu schätzen gelernt und an die wir uns sie gewöhnt haben. Im Bildungsbereich bestehen demgegenüber – trotz fortschreitender Digitalisierung – traditionelle Handlungsmuster weiter fort. Händische Datenübertragungen, beglaubigte Papierzeugnisse und bürokratische Hürden prägen nach wie vor vielerorts die Bildungslandschaft in Deutschland. Die derzeit heiß diskutierte Einführung einer bildungsbereichsübergreifenden Bildungs-ID erscheint vor diesem Hintergrund als langersehnter Befreiungsschlag. Mit Hilfe einer Bildungs-ID kann eine bundesweite Bildungsverlaufsstatistik aufgebaut werden. Damit soll Bildung besser werden. Doch was ist damit gemeint?

Die Debatte um die Einführung einer Bildungs-ID und von Bildungsverlaufsdaten zielt einerseits darauf ab, vorhandene Daten besser nutzbar zu machen, um Steuerungswissen zu generieren. Das ist erforderlich, um die Wirksamkeit bildungspolitischer Maßnahmen untersuchen zu können und Ressourcen bedarfsgerecht verteilen zu können. Andererseits zielt die Debatte auch darauf ab, Bildungsprozesse durch eine Identifikation von Hürden in Bildungswegen und Möglichkeiten zur individuellen Förderung von Bildungsbeteiligten zu verbessern – also die Qualität der pädagogischen Vermittlung zu verbessern. Das ist erforderlich, um die Potentiale aller Heranwachsenden zu heben und Übergänge zu erleichtern. Besonders deutlich wird diese Erforderlichkeit an den Ergebnissen des IQB-Bildungstrends 2024, der dramatische Befunde aufzeigte (Stanat et al. 2025). Wenn rund ein Drittel aller Neuntklässlerinnen und Neuntklässler die Mindeststandards in Mathematik – also das Niveau, welches für grundlegende Handlungsfähigkeit und gesellschaftliche Teilhabe erforderlich ist – verfehlt (Stanat et al. 2025: 60), scheint dringlicher Handlungsbedarf geboten. Die lückenlose Nachvollziehbarkeit von Bildungsverläufen sowie von Erfolgen während des Bildungsprozesses scheint hier als vielversprechender Ansatz, um frühzeitig und gezielt Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Doch kann die Bildungs-ID tatsächlich ein Hebel für „bessere“ Bildung sein oder liefert sie nur bessere Daten, um das moderne Bildungsdrama digital abzubilden? Im Rahmen dieses Beitrags werde ich diskutieren, welche Potentiale die Bildungs-ID hat, und welche Hürden Etablierungsversuchen im Weg stehen. Abschließend werde ich die Frage aufwerfen, inwiefern die Einführung einer Bildungs-ID eine hinreichende Bedingung für ein modernes Bildungswesen ist.

Systemisches Bildungsmonitoring und evidenzbasierte Steuerung durch die Bildungs-ID

Mit der Einführung eines Bildungsverlaufsregisters, das auf einer Bildungs-ID fußt, sind verschiedene Hoffnungen verbunden (Brändle/Weiand/Schnell 2025: 180): Dazu zählen neben der Generierung von politischem Steuerungswissen auf Grundlage einer umfassenden Datenbasis (Hertweck et al. 2023: 733) auch die Hoffnung auf eine Erhöhung der Transparenz von Bildungspolitik (RatSWD (Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten) 2022). Dies umfasst insbesondere die Schaffung von Möglichkeiten zur Evaluation von Bildungsinvestitionen (Hertweck et al. 2023; SWK (Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz) 2022), was langfristig eine zielgenauere Ressourcensteuerung ermöglicht. Ein Beispiel für den Wert solcher Längsschnittbetrachtungen ist die Evaluation der Leseförderung in Hamburg (Gailberger et al. 2021). Durch die Verknüpfung von Daten und deren längsschnittliche Analyse konnte nachgewiesen werden, dass ein Lesetraining positive Auswirkungen auf die Kompetenzen benachteiligter Schülerinnen und Schüler hat. Forschende hoffen zudem darauf, dass die Daten eines Bildungsverlaufsregisters für Forschungszwecke zugänglich gemacht und Verknüpfungen mit anderen Datenquellen ermöglicht werden, um Standortnachteile der Forschung in Deutschland aufzuheben (Hertweck et al. 2023; RatSWD (Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten) 2022).

Neben der Schaffung einer Grundlage für eine solche evidenzbasierte Bildungssteuerung bietet eine Bildungs-ID weitere Vorteile, wenn neben bereits vorhandenen administrativen Daten auch noch weitere Daten für ein Bildungsverlaufsregister erschlossen würden (Brändle/Weiand/Schnell 2025: 180): So böte der Einbezug von Kompetenzdaten Ansatzpunkte zur individuellen Förderung und der Einbezug von Hintergrundmerkmalen zum sozialen Status Optionen zur Adressierung von Bildungsungleichheiten. Letztlich könnte auf diese Weise ein weiterer Schritt zu einem detaillierten, systemischen Bildungsmonitoring gemacht werden, um Potentiale zur Steigerung von Bildungsgerechtigkeit voll auszuschöpfen und sicherzustellen, dass der individuelle Bildungserfolg entkoppelt von der sozialen Herkunft realisiert werden kann.

Regulatorische, technische und inhaltliche Hürden auf dem Weg zur Bildungs-ID

Um die skizzierten Potentiale zur langfristigen Verbesserung des deutschen Bildungswesens zu realisieren, ist jedoch ein langer und steiniger Weg zu beschreiten. Eine der offensichtlichsten Hürden auf diesem Weg ist die Schaffung der regulatorischen Rahmenbedingungen zur Einführung einer Bildungs-ID. So wurde die Steuer-ID im Rahmen des Registermodernisierungsgesetzes nicht ermächtigt, als umfassende Bildungs-ID zu fungieren (RatSWD (Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten) 2022). Ebenso ist unklar, ob die Nutzung der Steuer-ID als Bildungs-ID überhaupt in den Einklang mit der Verfassung zu bringen ist (Kuhn et al. 2025: 9). Es bedarf also eines alternativen ID-Managements (Giar et al.: 57–59; Kuhn et al. 2025: 9–10). Für eine solche – auf Personenmerkmalen basierende – Alternativlösung bräuchte es zur Sicherstellung einer ausreichend hohen Verknüpfungsqualität mindestens die Informationen zum vollständigen Namen, dem Geburtsdatum, dem Geschlecht, dem Wohnort (in einer 100m-Gitterzellen Koordinaten) sowie zum Geburtsort der Bildungsbeteiligten (Brändle/Weiand/Schnell 2025). Doch selbst dann weisen vulnerable Gruppen einen geringeren Verknüpfungserfolg auf (Brändle/Weiand/Schnell 2025: 187).  Zur Schaffung einer belastbaren Datenbasis und zur Vermeidung sozialer Verzerrungen in der Statistik sind daher eine einheitliche, stabile ID für alle und die Möglichkeit zur manuellen Prüfung von Zweifelsfällen in einer Vertrauensstelle unumgänglich. Gleichwohl müsste auch zur Verarbeitung dieser Personenmerkmale eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

Die Auflistung der Personenmerkmale für ein ID-Management verdeutlicht, dass es zum Handling dieser Daten besonderer Schutzmaßnahmen bedarf. Eine organisatorische Maßnahme zur Sicherstellung eines sorgsamen Umgangs mit diesen sensiblen Informationen ist die Einrichtung einer Vertrauensstelle. Konzeptionell kommt dieser unter anderem die Verwaltung der Bildung-ID zu (Giar et al.: 57). Das bedeutet, wenn zur Etablierung eines Bildungsverlaufsregisters eine auf Personenmerkmalen basierende ID erforderlich ist, wäre eine Vertrauensstelle eine geeignete und neben den Bildungseinrichtungen die einzige weitere Stelle, welche diese Merkmale zum Zweck der Ableitung einer pseudonymisierten Bildungs-ID verarbeitet. Gerade dann und wenn die verfassungswidrige Bildung von Persönlichkeitsprofilen nach Kräften und mit geeigneten Maßnahmen verhindert wird, wäre die Nutzung einer Bildungs-ID wohl mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar (Giar et al.: 54; Martini et al. 2026).

Über die rein organisatorische Ausgestaltung einer Bildungs-ID hinaus ist die technische Interoperabilität des Systems zur Datenhaltung und -verarbeitung von zentraler Bedeutung. Um die digitale Souveränität über die Bildungsverlaufsdaten zu wahren, darf die Einführung der Bildungs-ID nicht zu einer Abhängigkeit von einzelnen großen IT-Dienstleistern oder proprietären Ökosystemen führen. Nur durch offene Standards und interoperable Schnittstellen kann die Anschlussfähigkeit der Daten für verschiedene Akteure und künftige technische Entwicklungen sichergestellt werden, ohne die Kontrolle über die sensiblen Datenbestände an externe „Big Player“ zu verlieren.

Neben diesen regulatorischen und technischen Fragen stellen sich hinsichtlich der Einführung einer Bildungs-ID als Grundlage für ein Bildungsverlaufsregister auch weitere inhaltlich-organisatorische Fragen. So ist angesichts der zwischen Bund und Ländern verteilten Zuständigkeiten im Bildungsbereich noch nicht geklärt, in welchen Bildungsbereichen eine Bildungs-ID zur Anwendung kommen könnte (Kuhn et al. 2025: 10–11). Kann diese für die gesamte Bildungskarriere oder beispielsweise ausschließlich für den schulischen Teil der Bildungskarriere genutzt werden? Es ist zwar unstrittig, dass das Gesamtpotential einer Bildungs-ID dann zum Tragen kommt, wenn sie in möglichst vielen Bildungsbereichen Anwendung findet. Gleichwohl ist bei der Beantwortung dieser Frage sorgfältig zwischen Datenoffenheit und Datensparsamkeit abzuwägen und letztlich zu klären, welche Daten für welchen Zweck verarbeitet werden. Diese Frage stellt sich in gleicher Weise auch für den Datenumfang innerhalb eines Bildungsbereichs (Kuhn et al. 2025: 11). So ist beispielsweise die Nutzung einer Bildungs-ID zur individuellen Förderung ohne den Einbezug von Kompetenz- und Leistungsdaten kaum vorstellbar. Indes scheint es nicht zwingend erforderlich, derartige Daten zur evidenzbasierten Bildungssteuerung auf Basis einer Bildungsverlaufsstatistik zu nutzen. Je nach Ausgestaltung sind auch unterschiedliche Zugriffsrechte denkbar. Konkret wäre ein Zugriff von Lehrpersonen auf die Bildungsverlaufsdaten dann erforderlich, wenn diese Datengrundlage zur individuellen Förderung mitgenutzt werden soll. Sollen die Daten jedoch genutzt werden, um evidenzbasierte Bildungssteuerung zu stärken, wäre ein Zugriff von Lehrpersonen auf die Bildungsverlaufsdaten verzichtbar. Die gestalterische Grundfrage lautet demnach: Welches Ziel soll mit einer Bildungs-ID erreicht werden?

Die Antwort auf diese Frage ist nicht nur im Hinblick auf die Klärung datenschutzrechtlicher Fragestellungen und die anhängige regulatorische Ausgestaltung einer Bildungs-ID ausschlaggebend. Vielmehr ist Klarheit im Hinblick auf Sinn und Zweck von Bildungsverlaufsdaten auch erforderlich um ein „gesamtgesellschaftliches Zielbild für  […] [deren] Nutzung“ (Kuhn et al. 2025: 20) zu definieren. Dieses erfordert nicht nur Einigkeit zwischen Bund und Ländern, sondern zusätzlich auch zwischen weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren. So würde der Einzug von Bildungsverlaufsdaten in den pädagogischen Alltag in Bildungseinrichtungen dann von besonderem Erfolg gekrönt, wenn auch Gewerkschaften, Lehrkräfteverbände und Arbeitgeberverbände (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: 6–7) diese Integration mittragen. Dies wird nur dann gelingen, wenn der Mehrwert von Bildungsverlaufsdaten transparent und nachvollziehbar dargestellt werden kann und die Etablierung von Bildungsverlaufsdaten vor allem als bildungskulturelles Veränderungsprojekt und nicht nur als technischer Prozess verstanden wird (Kuhn et al. 2025: 20).

Risiken, ethische Implikationen und die Notwendigkeit von Leitplanken

Ein bildungskulturelles Veränderungsprojekt dieser Tragweite erfordert auch, die damit einhergehenden Risiken und Herausforderungen klar zu benennen. Auf der Hand liegen hier datenschutzrechtliche Risiken wie der unbefugte Zugriff auf die besonders sensiblen Bildungsverlaufsdaten, die unzulässige Re-Identifikation einzelner Personen – insbesondere bei einer unzureichenden Pseudonymisierung von Datensätzen. Risikoethische Implikationen sind zwar weniger offensichtlich, aber dennoch genauso bedeutungsvoll. Hierzu zählen unter anderem die Gefahr einer algorithmischen Voreingenommenheit, die zu einer potenziellen stigmatisierenden Vorhersage (Prädetermination) von Bildungswegen und entsprechender Diskriminierung führen kann. Auch könnte die Sorge vor negativen Konsequenzen unkonventioneller Bildungswege zu potenziellen Abkühlungseffekten führen.

Die Abwägung dieser Risiken mit den Vorteilen einer evidenzbasierten Bildungssteuerung ist herausfordernd und nahezu dilemmatisch. Letztlich müssen daher die gesamtgesellschaftlichen Vorteile der Bildungs-ID und das sich daraus ergebende Allgemeininteresse das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und mögliche Sorgen im Umgang mit Bildungsverlaufsdaten deutlich überwiegen, um die Einführung einer Bildungs-ID rechtfertigen zu können. Dieser Mehrwert steht dann außer Frage, wenn die Vorstellung geteilt wird, dass nur mit Bildungsverlaufsdaten ein zielgenauer Ressourceneinsatz, eine systematische Identifikation von Bildungshürden und eine Vermeidung von Bildungsabbrüchen möglich ist.

Bei der Vermeidung der Risiken spielen technische und organisatorische Maßnahmen sowie rechtliche Maßnahmen zwar wichtige Rollen, die Hauptrolle spielen jedoch ethische und gesellschaftliche Maßnahmen. Auf technisch-organisatorischer Ebene lassen sich durch Datensparsamkeit (Beschränkung auf das absolut Notwendige) und eine strikte Zweckbindung wirksame Schutzwälle errichten. Die Zweckbindung garantiert gesetzlich, dass Bildungsverlaufsdaten nicht für völlig andere Zwecke – etwa zur Selektion beim Arbeitsmarkteintritt oder zur Bewertung der Kreditwürdigkeit durch Banken – zweckentfremdet werden dürfen. Ergänzt durch Zugriffskontrollen, Verschlüsselung und Pseudonymisierung kann so eine unsachgemäße Verwendung von Bildungsverlaufsdaten nach Kräften ausgeschlossen werden.

Zusätzlich können mit der Schaffung des regulatorischen Rahmens klare Leitplanken gesetzt werden. Dies beinhaltet neben Kontrollrechten und datenschutzrechtlichen Aufsichtsbefugnissen insbesondere die Regulation prädiktiver Analysen. Kritisch wären hier automatisierte Verfahren, die aus Verlaufsdaten Prognosen über die Zukunft von Lernenden ableiten. Eine rechtliche Regulierung müsste sicherstellen, dass solche Urteile niemals pädagogische Entscheidungen ersetzen. Letztlich bleiben damit Technik und Daten nur ein Werkzeug. Entscheidend ist aber die Etablierung einer offenen und transparenten Datenkultur im Bildungsbereich. Diese zeichnet sich durch die Bereitschaft aus, sich mit Erfolgen und Misserfolgen im Bildungssystem vorbehaltlos auseinanderzusetzen und daraus datenbasierte, konstruktive Weiterentwicklungsvorschläge zu entwickeln.

Fazit und Ausblick

Dass eine solche Veränderung in Richtung einer Datenkultur, gestützt auf eine Bildungs-ID und die Erfassung von Bildungsverlaufsdaten, erfolgreich sein und nicht nur zu einer datengestützten Optimierung des Bildungssystems, sondern auch zur Sicherstellung des größtmöglichen Bildungserfolgs von Individuen beitragen kann, zeigen nicht nur internationale Beispiele, sondern auch der Blick in die Bundesländer. So wurde beispielsweise im vergangenen Jahr in Bremen eine gesetzliche Grundlage für die Verknüpfung und Auswertung von Bildungsverlaufsdaten im vorschulischen und schulischen Bereich, inklusive Daten zu Schulleistungen und soziodemografischen Merkmalen, geschaffen (Bremisches Schuldatenschutzgesetz 2025: §12a). Auch in Baden-Württemberg wurde unlängst eine Gesetzesreform beschlossen, welche die Betrachtung von Schülerindividualdaten im Längsschnitt inklusive der Einführung einer konstanten individuellen Identifikationsnummer für die gesamte Schullaufbahn und eines zugehörigen Pseudonyms für die Bildungsstatistik ermöglicht (Regierung des Landes Baden-Württemberg 2025: 9–14). Nicht zuletzt wurde in Hamburg bereits 2016 eine Rechtsnorm verabschiedet, die einer Vertrauensstelle ermöglicht, Daten verfahrensübergreifend und im Längsschnitt zum Zweck des Bildungsmonitorings und für wissenschaftliche Untersuchungen zu verknüpfen (Hamburgisches Schulgesetz 2024: §98a).

Insbesondere die im Vergleich zu den anderen Ländern längere Tradition von Datenverknüpfungen in Hamburg ist ein Zeugnis davon, dass verfahrensübergreifende Verknüpfungen von Bildungsdaten – sowohl im Quer- wie auch im Längsschnitt – einen Beitrag zu evidenzbasierter Bildungssteuerung leisten können. Ausgehend von einer Verwaltungs-ID, auf Personenmerkmalen basierender Schülercodes und einer Schlüsselbrücke zwischen beiden Identifikatoren werden dort Datenverknüpfungen erzeugt (Brändle/Pläschke 2024), die einen wichtigen Beitrag zum Hamburger Bildungsmonitoring leisten. Darauf basierende Analysen wurden und werden von der Bildungspolitik genutzt, um Wirkungen von Maßnahmen zu überprüfen und zielgerichtet Ressourcen einzusetzen (Kuhn 2024; Schneider 2025). All dies wäre ohne eine Bildungs-ID und Bildungsverlaufsdaten nicht denkbar.

Doch die Datennutzung in Hamburg ist nicht begrenzt auf evidenzbasierte Bildungssteuerung. Sie ist auch geprägt durch das Bestreben, Übergänge zwischen dem allgemeinbildenden und berufsbildenden System sowie den nachfolgenden Systemen der Übergangsbegleitung zu verbessern. Mit der Jugendberufsagentur (JBA) ist der Anspruch institutionalisiert, an diesem Übergang keine jungen Menschen zu verlieren. Ohne den systematischen Datenaustausch zwischen Schulen und der Jugendberufsagentur wäre dieses Ziel kaum zu erreichen (siehe das Interview mit Flegel und Garbade in dieser Ausgabe).

Doch all diese Beispiele helfen nicht, wenn grundsätzliche Bedenken gegenüber der Einführung einer Bildungs-ID bestehen und letztlich kulturelle Fragen als Gegenargumente angeführt werden. Ein möglicher Weg trotz unterschiedlicher Auffassungen an das Ziel der Einführung von Bildungsverlaufsdaten zu kommen wäre, die Datenbestände zu fokussieren, die ohnehin schon vorhanden sind. Die pragmatische Erschließung dieser Datenbestände für Längsschnittanalysen würde (technisch) ausschließlich erfordern, diese um eine geeignete ID zu ergänzen. Ein solches Vorgehen scheint gegenüber der zusätzlichen Etablierung neuer Datenerhebungen deutlich erfolgsversprechender und noch immer lohnenswert. Denn selbst auf diese Weise könnte die Bildungsverlaufsstatistik etabliert und damit auch evidenzbasierte Bildungssteuerung auf ein neues Niveau gehoben werden.

Ohne der Bildungsplanungsillusion der frühen Bundesrepublik (Jochimsen/Treuner 1974: 32–35) zu erliegen, bietet die Einführung einer Bildungs-ID eine Möglichkeit, einen wirksamen Beitrag zur Verbesserung des Bildungswesens, zur Verbesserung von Bildungsprozessen und zur Steigerung von Bildungsgerechtigkeit zu leisten. Insbesondere, wenn Heranwachsende systematisch durch das Bildungssystem begleitet und deren bestmögliche Bildung – frei von Zufällen und nicht nur dem Engagement des schulischen Personals überlassen – sichergestellt werden sollen, werden neue Ansatzpunkte benötigt. Die Nutzung der Bildungs-ID ist ein solcher Ansatzpunkt zur Ermöglichung besserer Bildung. Angesichts der jüngsten Ergebnisse des IQB-Bildungstrends (Stanat et al. 2025), sollte diese Chance nicht ungenutzt bleiben. Der Bildungs-ID kommt damit eine Schlüsselrolle zu – gleich für welche Datenbestände sie letztlich genutzt würde. Selbst bei einem eng begrenzten Datenumfang lassen sich mit ihrer Hilfe Erkenntnisse gewinnen, die ansonsten weiterhin im Verborgenen verbleiben würden.

Insofern wird es zwar wohl noch ein langer und steiniger jedoch lohnender Weg bis zu einer bildungsbereichsübergreifenden ID und zur Verfügbarkeit von Bildungsverlaufsdaten sein. Dabei braucht es klare Zielvorstellungen und Ausdauer, um ans Ziel zu gelangen. Die Bildungs-ID ist ein zentraler Baustein für bessere Übergänge und bessere Bildung. Damit dieser jedoch sein Versprechen einlöst, darf es keine digitalen Schattenzonen geben. Eine belastbare Bildungs-ID für alle ist Voraussetzung dafür, dass gerade jene Gruppen, die im bisherigen System oft durch das Raster fallen, durch evidenzbasierte Bildungssteuerung sicht- und förderbar werden. Interoperabilität und eine breite Beteiligung aller Akteure sind insofern keine rein technischen Details, sondern die ethische Grundlage für ein gerechteres Bildungswesen.

Gewiss entscheidet sich „bessere“ Bildung jedoch nicht in einer Datenbank oder an der Frage der Verfügbarkeit von Bildungsverlaufsdaten, sondern in Interaktionen in Bildungseinrichtungen. Die Rolle der Lehrpersonen wird durch eine Bildungs-ID demnach nicht ausgehöhlt, sondern um eine weitere Facette angereichert. Daraus folgt auch, dass Lehrpersonen befähigt werden müssen, mit diesen neuen Instrumenten umzugehen. Begleitende Maßnahmen zur Etablierung der Bildungs-ID in der Lehrkräftebildung und zur Verankerung einer Datenkultur in den Bildungseinrichtungen nehmen dabei eine zentrale Rolle ein.

 

Brändle, Tobias/Pläschke, Annemarie (2024): Beyond Matching Rates: Examining the Accuracy of Self-Generated ID Codes. OSF Preprints. https://osf.io/k98j6_v1/ [Zugriff: 6.1.2026]. DOI:10.31219/osf.io/k98j6.

Brändle, Tobias/Weiand, Severin V./Schnell, Rainer (2025): Perspektiven für ein bundesweites Bildungsverlaufsregister. Eine Analyse des Zentralen Schülerregisters Hamburg. In: DDS – Die Deutsche Schule 2025, 3, S. 178–190. DOI:10.31244/dds.2025.03.04.

Bremisches Schuldatenschutzgesetz (2025). BremSchulDSG. https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-schuldatenschutzgesetz-bremschuldsg-vom-27-februar-2007-270393?sl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d#jlr-SchulDSGBR2007V12P12a [Zugriff: 6.1.2026].

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: Mehr Bildungsgerechtigkeit durch bessere Schulqualität. Neun Punkte für eine datengestützte Schulentwicklung. https://arbeitgeber.de/wp-content/uploads/bda-arbeitgeber-positionspapier-neun_punkte_zur_datengestuetzten_schulentwicklung-2026_12_17.pdf [Zugriff: 6.1.2026].

Gailberger, Steffen/Pohlmann, Britta/Reichenbach, Laura/Thonke, Franziska/Wolters, Jonna (2021): Zum nachhaltigen Einfluss von Lautleseverfahren auf Leseflüssigkeit, Leseverstehen, Rechtschreibung sowie Kompetenzen jenseits des Deutschunterrichts. In: Gailberger, Steffen/Sappok, Christopher (Hrsg.): Weiterführende Grundlagenforschung in Lesedidaktik und Leseförderung: Theorie – Empirie – Anwendung. Bochum: Universitätsbibliothek der Ruhr-Universität Bochum.

Giar, Katharina/Hohlstein, Franziska/Wipke, Mirco/Scharnagl, Alexander: Konzeption eines Statistischen Bildungsverlaufsregisters in Deutschland – Entwicklungen bis 2023 und Ausgestaltungsoptionen. In: WISTA – Wirtschaft und Statistik 2023, 3, S. 51–62.

Hamburgisches Schulgesetz (2024). HmbSG. https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SchulGHAV43IVZ [Zugriff: 6.1.2026].

Hertweck, Friederike/Isphording, Ingo E./Matthewes, Sönke H./Schneider, Kerstin/Katharina Spieß, C. (2023): Bildungsdaten: Datenlücken durch ein Bildungsverlaufsregister schließen. In: Wirtschaftsdienst 103, 11, S. 733–736. DOI:10.2478/wd-2023-0204.

Jochimsen, Reimut/Treuner, Peter (1974): Staatliche Planung in der Bundesrepublik. In: Aus Politik und Zeitgeschichte 9, S. 29–45.

Kuhn, Annette (2024): Vorbild Hamburg: Mit Vergleichsarbeiten und Statistiken beendete Ties Rabe die Bildungsmisere in der Hansestadt. Table.Briefings. https://table.media/bildung/analyse/vorbild-hamburg-mit-vergleichsarbeiten-und-statistiken-beendete-ties-rabe-die-bildungsmisere-in-der-hansestadt [Zugriff: 6.1.2026].

Kuhn, Annette/Schleper, Holger/Pfafferott, Martin/Zorn, Dirk (2025): Bildungsverlaufsregister und Schüler-ID in Deutschland: Status quo und Gelingensbedingungen. DOI:10.11586/2025054.

Martini, Mario/Kienle, Thomas/Wagner, David/Weinzierl, Quirin (2026): Rechtliche Rahmenbedingungen für ein nationales Bildungsregister. Baden-Baden: Nomos. Schriften zum Bildungs- und Wissenschaftsrecht.

RatSWD (Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten) (2022): Aufbau eines Bildungsverlaufsregisters: Datenschutzkonform und forschungsfreundlich.

Regierung des Landes Baden-Württemberg (2025): Gesetz zur Änderung schulgesetzlicher Regelungen. In: Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2025, 148.

Schneider, Mirko (2025): Ein Jahr im Amt: Schulsenatorin Ksenija Bekeris zieht Bilanz. SZENE HAMBURG. https://szene-hamburg.com/schulsenatorin-ksenija-bekeris-interview/ [Zugriff: 6.1.2026].

Stanat, Petra/Schipolowski, Stefan/Gentrup, Sarah/Sachse, Karoline A./Weirich, Sebastian/Henschel, Sofie (Hrsg.) (2025): IQB-Bildungstrend 2024. Mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenzen am Ende der 9. Jahrgangsstufe im dritten Ländervergleich. Waxmann. DOI:10.31244/9783818851002.

SWK (Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz) (2022): Entwicklung von Leitlinien für das Monitoring und die Evaluation von Förderprogrammen im Bildungsbereich.

Autor

  • Tobias Brändle ist habilitierter Soziologe. Er leitet die Abteilung „Datenmanagement und -service“ am Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) sowie die „Vertrauensstelle“ für die Verknüpfung von Individualdaten an der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung in Hamburg. Neben konzeptionellen Überlegungen zu Bildungsverlaufsdaten publiziert er auch wissenschaftliche Analysen zur Verknüpfbarkeit derartiger Daten sowie zu Fragen der Bildungsgerechtigkeit.

    Alle Beiträge ansehen