Dr. Sandra Garbade (Geschäftsführerin des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB)) und Dirk Flegel (Leiter des Referats „Jugendberufsagentur“ im Hamburger Institut für Berufliche Bildung)
Fotos: © Jörg Müller, HIBB

Hintergrund:

Die Idee, mit einem Datenaustausch dafür zu sorgen, dass am Übergang Schule-Beruf möglichst kein junger Mensch mehr verloren geht, ist nicht neu. Mit § 31a SGB III gibt es seit dem Jahr 2020 die gesetzliche Grundlage dafür, dass die Agenturen für Arbeit von den Schulen gezielt Informationen darüber erhalten, wenn bei Schülerinnen und Schülern der Übergang nach der Schule unsicher ist. Wer keine konkrete Anschlussperspektive hat, soll frühzeitig von der Bundesagentur für Arbeit beraten und unterstützt werden. Kann die Agentur für Arbeit junge Menschen nicht erreichen, übermittelt sie die entsprechenden Daten an eine nach Landesrecht bestimmte Stelle, im Falle von Hamburg ist dies das Hamburger Institut für Berufliche Bildung.

Frage: Hamburg hat sich unter den Bundesländern schon früh daran gemacht, die gesetzlichen Regelungen umzusetzen. Wie blicken Sie auf die Umsetzung in den letzten Jahren zurück?

Dr. Sandra Garbade: Hamburg hat bereits im Jahr 2011 mit der Jugendberufsagentur die Grundlagen dafür gelegt, dass junge Menschen eine Begleitung erhalten, die sie ausgehend von ihrer jeweiligen Ausgangslage in Ausbildung oder Beschäftigung führt. Unsere Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den fünf Partnern der Jugendberufsagentur haben gezeigt, dass die Übergaben zwischen den Rechtskreisen aufgrund des Datenschutzes erschwert waren. Das führte dazu, dass wir immer wieder Brüche in der Begleitstruktur festgestellt haben und wir in unserer Arbeit nicht so erfolgreich waren, wie das möglich gewesen wäre. Wir hatten aus der Schule heraus – und Hamburg zeichnet sich durch die schulische Basis in der Jugendberufsagentur aus – jahrelange Kenntnis über den Bildungsweg von jungen Menschen sowie sachdienliche Informationen, die wir anderen Partnern gern zur Verfügung gestellt hätten, damit sie diese für die Unterstützung der Jugendlichen weiterverwenden können. Wenn sich aber der Jugendliche immer wieder neu erklären muss, immer wieder befragt wird, „dürfen wir Dich weiter beraten“, immer wieder grundlegende Daten geben muss, dann ist eine Vertrauensbasis mit den Jugendlichen und eine qualifizierte Begleitstruktur nur schwer herzustellen. Das hat uns dazu bewogen, uns auf der Bundesebene für die gesetzliche Regelung in § 31 SGB III einzusetzen. Landesseitig wurde für Anpassungen im Schulgesetz gesorgt.

Frage: Welche Herausforderungen gab es bei der Datenerfassung und Übermittlung und wie wurden sie bewältigt? Wie funktioniert der Datenaustausch aktuell? Inwiefern hat sich die Datenqualität für die Gestaltung des Übergangs Schule-Beruf in Hamburg verbessert?

Dirk Flegel: Als die rechtliche Möglichkeit zur Datenübergabe geschaffen wurde, hatte es schon seit vielen Jahren eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit gegeben. Die gute Datenlage über unversorgte Jugendliche, die wir im Rechtskreis Schule über Schulabgänger*innen haben und mit den Daten abbilden können, konnten wir dann für Meldungen an die Bundesagentur für Arbeit nutzen. Wir mussten an den Schnittstellen der Rechtskreise dazulernen, denn wir arbeiten mit unterschiedlichen Datensystemen wie der zentralen Schulverwaltungssoftware in der Schulverwaltung oder mit VerBIS bei der Bundesagentur für Arbeit, so dass der Austausch in einem Listenformat notwendig war, sozusagen mit dem Hineinlegen der Daten in einen Container und dem Abholen aus dem Container. All das musste erst einmal operationalisiert werden und anfangs konnte auch nicht alles vollständig automatisch umgesetzt werden, so dass manches händisch zu erledigen war. Aber über die Jahre hinweg haben wir das alles gut weiterentwickelt. Mit dem Rücktransport von Daten der Bundesagentur für Arbeit zu Jugendlichen, die das Angebot der Bundesagentur für Arbeit nicht nutzten, war eine weitere Grundlage geschaffen für unser zusätzliches Angebot zur Ansprache der Jugendlichen in Form der aufsuchenden Beratung.

Frage: Welche Daten werden auf der Grundlage des § 31a SGB III genau erfasst?

Dr. Sandra Garbade: Wir sprechen hier über eher rudimentäre Daten, über Grundinformationen, die für die Bildungsbiografie bedeutsam sind, wie Name, Vorname, Geschlecht, Wohnanschrift, voraussichtlich beendete Schulform oder Ersatzform. Und allein das hilft uns schon, um erfolgreicher für die Jugendlichen zu sein, Hürden abzubauen und besser in Kontakt mit ihnen treten zu können.

Können Sie uns einen Einblick dazu geben, wie groß der prozentuale Anteil der Schulabgänger*innen jährlich ist, die auf diese Weise der Agentur für Arbeit in Hamburg zu melden ist? In welchem Verhältnis steht dazu die Anzahl der jungen Menschen, die an das Hamburger Institut für Berufliche Bildung erneut zu melden sind, weil auch die Agentur für Arbeit sie nicht erreichen konnte?

Dr. Sandra Garbade: Das lässt sich nur ungefähr beziffern. Nach einer Stichtagsbetrachtung aus dem Jahr 2024, die noch nicht abschließend evaluiert ist, wurden rund 800 nicht mehr schulpflichtige Jugendliche, das sind rund 10% der Schulabgänger des entsprechenden Schulabgangsjahres, an die Bundesagentur für Arbeit gemeldet. Davon meldete die Bundesagentur für Arbeit rund 250 Jugendliche an die Landesstelle zurück, das war unsere Zielgruppe für die aufsuchende Beratung.

Sind Sie dem Ziel, dass möglichst kein junger Mensch nach dem Ende seiner Schulzeit „verloren geht“ durch den Datenaustausch nähergekommen?

Dr. Sandra Garbade: Gerade das Angebot der aufsuchenden Beratung ist bei der Zielgruppe erfolgversprechend. Nach unseren Erfahrungen ist es mitunter so, dass ein Teil der Jugendlichen erst durch die persönliche Kontaktaufnahme erreicht wird. Die aufsuchende Arbeit wird von zwei Mitarbeitenden des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung wahrgenommen. Sie übernehmen dann nicht unbedingt die Beratung, sondern sind Mittelspersonen, um die Jugendlichen gut anzusprechen. Sie müssen dabei aber mitunter ein Stück weit hartnäckig sein, auch wenn es ein freiwilliges Angebot ist. Wenn das Ergebnis ist, dass sie herausfinden, dass die Jugendlichen die Briefe der Bundesagentur für Arbeit zwar nicht beantwortet haben, aber dennoch Interesse an einem Termin dort haben, vermitteln sie vielleicht auch den Jugendlichen wieder zurück an die Berufsberatung. Jedenfalls finden sie den richtigen Ansprechpartner in der Jugendberufsagentur. Wir wollen das Angebot der aufsuchenden Beratung weiterentwickeln und unbedingt weiter nutzen. Nach unseren positiven Erfahrungen können auch andere Bundesländer im Sinne von best practice die Integration der aufsuchenden Arbeit für ihre Beratungsangebote prüfen. Letztlich können wir durch die gute rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der Partner die vorhandenen Ressourcen der beteiligten Stellen effizienter einsetzen und es besser schaffen, mit den Jugendlichen erfolgreich in den Kontakt zu treten.

Frage: Hat die Praxis des Datenaustauschs dazu geführt, dass die Angebote der Berufsberatung und Berufsorientierung der Bundesagentur für Arbeit angepasst wurden? Hier zeigt sich meines Erachtens etwa durch aktuelle Forschungsergebnisse des IAB Klärungs- und Entwicklungsbedarf.

Dirk Flegel: Das ist eher eine Frage, die an die Bundesagentur für Arbeit zu richten wäre. Aus unserer Sicht gibt es durch die verbesserte Datenqualität Vorteile für Jugendliche, weil sie von der Bundesagentur zum Beratungsangebot zwei Mal angeschrieben werden und das nutzen können, sie in dem weiter abgestimmten Prozess, im Falle, dass noch kein weiterer Übergang angebahnt wurde, mit der aufsuchenden Beratung aber noch ein zusätzliches Beratungsangebot von anderer Stelle bekommen.

Wie sehen Sie das Vorhaben des Koalitionsvertrages zur Einführung einer „datenschutzkonformen, zwischen den Ländern kompatiblen Schüler-ID, mit der jeder Schüler ab der Anmeldung eine persönliche Schüler-ID erhalten könnte, um zentrale Informationen zu Stärken und Förderbedarfen zu speichern und den Bildungsweg gezielter zu begleiten“ (Koalitionsvertrag, S. 72).? Wie blicken Sie auf das Vorhaben vor dem Hintergrund Ihrer Erfahrungen mit der Umsetzung des § 31a SGB III?  

Dr. Sandra Garbade: Wir unterstützen tatsächlich den Gedanken der Schüler-ID und stehen dazu auch mit dem IfBQ in Verbindung [siehe dazu auch den Beitrag von Dr. Tobias Brändle, Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) in dieser Ausgabe]. Aus fachlicher Perspektive hilft uns die Schüler-ID dabei, Schüler*innen mit deutlich weniger Aufwand, als wir ihn derzeit einsetzen müssen, gut an der jeweiligen Stelle ihrer Bildungsbiographie begleiten zu können. Die Daten, die wir brauchen, bekommen wir, so dass wir die Zeit, die wir mit dem Jugendlichen verbringen, dazu nutzen können, um über seine Bildungsbiographie zu sprechen, und nicht mehr fragen müssen, „wo wohnst du“, „wie können wir Dich erreichen“ usw. Wir versprechen uns aber auch einen Nutzen für die Forschung am Übergang Schule-Beruf zur Zielgruppe und Hinweise für die Verbesserung unserer Begleitstruktur.

Frage: Um welche Daten sollte es bei der Schüler-ID gehen?

Dirk Flegel: Allein schon aus Datenschutzgründen wird es wohl darum gehen, sich auf grundlegende Daten zu beschränken; Datenschutz ist ein hohes Gut.

Dr. Sabrina Garbade: Ich würde auch nicht für ein komplettes Kompendium oder so etwas wie die Ansammlung in einer Schülerakte werben. Allerdings sollte derjenige, der mit dem/derjenigen Schüler*in arbeitet, schon eine Grundidee davon haben, was man dem/der Schüler*in schon angeboten hat, was schon zum Erfolg, aber auch zum Misserfolg geführt hat und man dem jungen Menschen nicht mehrfach zumutet, all das immer wieder zu erklären. Ich hoffe, dass auf dieser Grundlage mit dieser Zielgruppe leichter eine Vertrauensbasis geschaffen werden kann und an den Stärken der Jugendlichen angesetzt wird. Es ist nicht sicher, dass die Schüler-ID genau das bietet. Aber es ist das, was sich als erfolgversprechend herausgestellt hat und uns die Möglichkeit gibt, gezielter mit den Jugendlichen zu arbeiten.

Frage: Wie sollten die Erkenntnisse aus den gewonnenen Daten in der Beratung genutzt werden? Und welche Vorstellungen haben Sie dazu, wie sich die Schüler-ID konkret für eine bessere Begleitung der Jugendlichen konkret nutzen lässt?

Dirk Flegel: Die Stärkenbasierung ist eine wichtige Grundlage für die Beratung. Wir gewinnen Menschen für den nächsten Schritt, wenn deutlich wird, „was ist es, was Dich trägt“ und „womit hast Du positive Erfahrungen gesammelt? “? „Wo ist der nächste Schritt, den Du Dir mit all Deinen Voraussetzungen zutraust?“

Dr. Sandra Garbade: Es tun sich noch mehr Möglichkeiten auf. Wenn ich an die einjährige Ausbildungsvorbereitung denke, in der Jugendliche drei Praktika in unterschiedlichen Berufsfeldern machen, lassen sich die von ihnen gemachten Erfahrungen mit den jeweils unterschiedlichen Erfolgen besser nutzbar machen. Eine Schüler-ID könnte helfen, die Jugendlichen nach einer positiven Praktikumserfahrung, z.B. im handwerklich-technischen Bereich, darin zu unterstützen, in diesem Umfeld weiter zu suchen und auf den positiven Erfahrungen aufzubauen. Das langjährig gesammelte Negative, das viele dieser Schüler*innen in einer langen Schüler-Akte gesammelt haben, sollte man dann besser zurücklassen, denke ich.

Und über die Beratung hinaus könnte man Jugendliche und Ausbildungsbetriebe leichter zusammenbringen. Ich denke z.B. daran, in den einjährigen Bildungsgängen (BQ) daran anzusetzen, um mithilfe der Schüler-ID beruflich orientierte Jugendliche und Ausbildungsbetriebe, gerade im handwerklichen Umfeld, gezielter und schneller z.B. in Ausbildungsmessen und bei „Azubi-Speed-Datings“ zusammenzubringen.

Dirk Flegel: Wir denken auch an die Möglichkeit, mit umliegenden Ländern ins Gespräch zu kommen, um uns auf einen Grundkanon an gemeinsamen Daten für den Austausch zu Übergängen am Ende der Schulzeit zu verständigen. In Hamburg gibt es viele Jugendliche, die an Hamburger Schulen lernen, aber im Umland leben; teilweise ist es auch andersrum.

Dr. Sandra Garbade: Eine Überlegung ist, durch bessere Kooperation mit den benachbarten Bundesländern für die Jugendlichen ein noch breiteres Ausbildungsstellenangebot zugänglich zu machen. In Hamburg haben wir zwar rund 240 Ausbildungsberufe, bundesweit gibt es aber insgesamt 328 anerkannte Ausbildungsberufe nach Berufsbildungsgesetz.

Frage: Welchen zeitlichen Horizont sehen Sie für Umsetzung einer Schüler-ID von der Idee des Koalitionsvertrages bis zur Umsetzung, die Schulung der Fachkräfte und Anpassung der Software eingeschlossen?

Dirk Flegel: Das wird ein längerer Prozess sein, auch weil die Schüler-ID nur wirksam sein kann, wenn sie gesellschaftlich getragen wird und es einen breiten Dialog mit allen relevanten Stakeholdern gegeben hat. Es ist aber unbedingt lohnend, diese Verständigung und Planung jetzt zu starten.

Dr. Sandra Garbade: Eine präzise zeitliche Einschätzung will ich auch nicht geben und es wäre ein wirklich großer Schritt, um bundesweit alle Jugendlichen zu erreichen. Wir haben 2011 die Jugendberufsagentur gegründet und 2021 die Möglichkeit bekommen, den notwendigen Datenaustausch herzustellen. Das war auch ein recht langer Prozess und damit werden mittlerweile rund 8000 Schüler*innen in Hamburg erreicht. Die Schüler-ID wäre ein Bundesvorhaben, das bei der großen Vielfalt der Ausprägungen der Jugendberufsagenturen sicherlich längere Zeit als eine Legislaturperiode in Anspruch nehmen könnte. Im Interesse der jungen Menschen lohnt es sich aber unbedingt, dafür jetzt die Grundlagen zu schaffen. Die positiven Beispiele zur beruflichen Bildung in Hamburg und aus anderen Bundesländern sollte man heranzuziehen, um die Schüler-ID flächendeckend zu verankern.

Frage: Wie kann aus dem vollständigeren Blick auf die jungen Menschen mit Hilfe besserer Daten wirklich für bessere Chancen gerade am Ausbildungsstellenmarkt gesorgt werden? Und wie sieht die Situation am Ausbildungsstellenmarkt in Hamburg gerade aus?

Dr. Sandra Garbade: Tatsächlich wäre es mit Blick auf den Ausbildungsstellenmarkt in Hamburg sinnvoll, mehr Betriebe für die Ausbildung zu gewinnen, auch wenn wir darauf keinen direkten Einfluss nehmen können. Gemessen an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit liegt die Ausbildungsbetriebsquote in Hamburg leicht unter dem Bundesdurchschnitt und hier wäre gemessen an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Hamburg sicher mehr möglich. Ein breiteres Angebot an Ausbildungsplätzen insbesondere außerhalb des Dienstleistungssektors zu haben, könnte zudem die Chancen von Jugendlichen mit niedrigeren Bildungsabschlüssen verbessern.

Das Interview führte Tina Hofmann, Bereich Bildungspolitik in der ver.di Bundesverwaltung.

Autoren

  • ist seit 2017 Geschäftsführerin des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB), das direkt an die politische Leitung der Bildungs- und Familienbehörde in Hamburg angebunden ist. Dass mehr Menschen durch berufliche Bildung an Arbeit und Gesellschaft teilhaben, ist für sie das übergeordnete Ziel ihrer Arbeit.

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  • ist Leiter des Referats „Jugendberufsagentur“ im Hamburger Institut für Berufliche Bildung. Das Referat stellt ein zentrales Bindeglied zwischen den Schulen und der Jugendberufsagentur mit seinen sieben bezirklichen Standorten dar. Im Referat erfolgt die Koordination und das Übergangsmanagement mit den Schulen und den regionalen Standorten, außerdem kümmert sich die Netzwerkstelle um die Schulpflichtüberwachung und Zuweisung in die Ausbildungsvorbereitung sowie die Datenaufbereitung im Übergangsmanagement, das Informationsmanagement und die aufsuchende Beratung.

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