Dr. Josefine Lühe (wissenschaftliche Mitarbeiterin am DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Abteilung „Struktur und Steuerung des Bildungswesens“, wissenschaftliche Gesamtkoordination sowie Mitglied der Autor:innengruppe des nationalen Bildungsberichts) und Prof. Dr. Kai Maaz (Geschäftsführender Direktor des DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Leiter der Abteilung „Struktur und Steuerung des Bildungswesens“ und Professor für Soziologie mit dem Schwerpunkt Bildungssysteme und Gesellschaft an der Goethe-Universität Frankfurt)
Fotos: © DIPF
Leistungsrückgänge, Ungleichheiten – warum längsschnittliche Daten wichtig sind
Angesichts tiefgreifender gesellschaftlicher Transformationen und Herausforderungen – Digitalisierung, Globalisierung, Migration und ökologische Krisen – rückt Bildung zunehmend in den Fokus. Bildung ist nicht nur Voraussetzung für individuelle Teilhabe, sondern entfaltet zudem gesamtgesellschaftliche Wirkungen: Sie trägt wesentlich zur Qualifikation von Fachkräften und damit zur ökonomischen Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit bei und stärkt zugleich die soziale Kohäsion. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse der verschiedenen Schulleistungsstudien wie IGLU, PISA oder die IQB-Bildungstrends in den letzten Jahren jedoch immer wieder, dass die Kompetenzen der Kinder im Grundschulalter sowie in der Sekundarstufe I rückläufig sind und dass der Bildungserfolg in Deutschland besonders stark von der sozialen Herkunft abhängt (McElvany et al. 2023; Lewalter et al. 2023; Stanat et al. 2025).
Zentrale Fragen zu Leistungsentwicklung und Bildungsungleichheiten lassen sich jedoch nicht allein auf der Grundlage punktueller Messungen beantworten. Zwar liefern große Schulleistungsstudien wichtige Hinweise auf Niveauunterschiede und Trends, sie erfassen Bildungsentwicklungen jedoch in Form von „Momentaufnahmen“, etwa durch den Vergleich von Leistungsständen 15-Jähriger in unterschiedlichen Erhebungsjahren. Um Bildungsprozesse im Sinne eines „Films“ nachvollziehen zu können, der individuelle Bildungsbiografien über längere Zeiträume hinweg abbildet, sind längsschnittliche Daten erforderlich. Daten zu Bildungsverläufen und -prozessen sind daher von zentraler Bedeutung, da erst ihre Analyse über verschiedene Bildungsabschnitte und -institutionen hinweg ermöglicht, kritische Übergänge, Problemlagen und sowie die Wirkung bildungspolitischer Maßnahmen systematisch zu erfassen.
Einen besseren Zugang zu solchen Daten könnte ein Bildungsverlaufsregister bieten. Das Konzept des nationalen Bildungsverlaufsregisters wird seit Längerem diskutiert und hat zuletzt durch den Koalitionsvertrag neuen politischen Auftrieb erhalten – dort wurde formuliert, dass Bund und Länder „relevante und messbare Bildungsziele für die nächste Dekade vereinbaren“ und „eine datengestützte Schulentwicklung und das Bildungsverlaufsregister“ schaffen wollen (CDU et al. 2025, S. 72).
Der vorliegende Beitrag zeigt auf, welche Perspektiven sich aus der Einführung eines Bildungsverlaufsregisters (BVR) für die nationale Bildungsberichterstattung ergeben könnten.
Der nationale Bildungsbericht: Aufgaben, Datengrundlagen und Herausforderungen
Der nationale Bildungsbericht erschien erstmals im Jahr 2006. Mit der Föderalismusreform im selben Jahr erhielt die Bildungsberichterstattung eine besondere rechtliche Grundlage: Sie wurde im Grundgesetz als gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern verankert (Art. 91b Abs. 2 GG) und gehört damit zu den wenigen Bereichen, in denen eine solche Kooperation strukturell vorgesehen ist.
Seitdem wird der Bericht alle zwei Jahre veröffentlicht und liefert systematisch aufbereitete Informationen zu Rahmenbedingungen, Bildungsverläufen und -prozessen sowie deren Ergebnissen und Erträgen. Hierzu werden Daten aus unterschiedlichen Quellen herangezogen, insbesondere aus der amtlichen Statistik, aber auch aus sozialwissenschaftlichen Surveys und anderen Erhebungen. Neben der Bündelung und Analyse statistischer Informationen bezieht der Bericht auch rechtliche und politische Entwicklungen mit ein, um ein möglichst vollständiges und differenziertes Bild des Bildungswesens zu zeichnen. Damit unterstützt der nationale Bildungsbericht Politik und Verwaltung bei Steuerungsaufgaben und trägt zur Transparenz aktueller Entwicklungen bei. Zugleich bildet er eine fundierte Grundlage für bildungspolitische Diskussionen in Fachöffentlichkeit und Gesellschaft.
Dabei folgt der nationale Bildungsbericht der Leitidee von Bildung im Lebensverlauf und nimmt damit als einziges Monitoringinstrument alle Phasen des Bildungsverlaufs mit den jeweiligen Bildungseinrichtungen in den Blick – von frühen Bildungsprozessen im Kindesalter, über die Schule, die berufliche Ausbildung und die Hochschule bis hin zur Weiterbildung im Erwachsenenalter. Ziel ist es, die Entwicklungen in den einzelnen Bildungsbereichen zu analysieren und zugleich deren Voraussetzungen und Wirkungen in anderen Bereichen sichtbar zu machen, um wechselseitige Abhängigkeiten und Übergänge im Bildungssystem zu erfassen. Die Perspektive der Bildung im Lebensverlauf erfordert Datengrundlagen, die individuelle Bildungsbiografien über längere Zeiträume hinweg nachzeichnen können. Wenngleich zunehmend längsschnittliche Erhebungen wie das Nationale Bildungspanel (NEPS) differenzierte Analysen im Rahmen der Bildungsberichterstattung ermöglichen, bleibt die Mehrzahl der im Bericht genutzten Daten – vor allem der amtlichen – querschnittlich.
Somit richtet die Bildungsberichterstattung den Blick derzeit vor allem auf Zustände und Momentaufnahmen – etwa darauf, wie viele Jugendliche die Schule mit dem Mittleren Schulabschluss (MSA) verlassen. Ein Bildungsverlaufsregister würde es hingegen ermöglichen, nicht nur die anschließenden Entwicklungen und Übergänge nachzuzeichnen und beispielsweise die Frage beantworten, welche dieser Jugendlichen später noch das Abitur oder sogar einen Hochschulabschluss erwerben und welche Faktoren dies begünstigen, sondern auch die Verläufe erkennbar machen, die zum Erwerb des MSA führen.
Bildungsverlaufsregister: Grundidee und strukturelle Herausforderungen
Das Konzept des Bildungsverlaufsregisters zielt darauf ab, Daten aus den verschiedenen amtlichen Bildungsstatistiken (z. B. Schul-, Hochschul- und Berufsbildungsstatistik) auf Individualebene miteinander zu verknüpfen. Dies soll mithilfe einer pseudonymisierten Bildungs-ID geschehen, die es ermöglicht, die Bildungswege einzelner Personen anonymisiert und über verschiedene Institutionen und Lebensphasen hinweg nachzuzeichnen.
Die Diskussion um ein Bildungsverlaufsregister ist nicht neu – Ende der 2010er Jahre stellten das Statistische Bundesamt und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer registergestützten Volkszählung entsprechende Überlegungen an. Für den Schulbereich reichen entsprechende Vorhaben sogar noch weiter zurück: Anfang der 2000er Jahre beschloss die Kultusministerkonferenz (KMK) die Einführung des sogenannten Kerndatensatzes, der ein Bündel an Merkmalen von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften enthalten und länderübergreifend einheitlich erhoben werden sollte. Das Vorhaben scheiterte jedoch insbesondere aufgrund datenschutzrechtlicher Vorbehalte – nicht zuletzt deshalb, weil ein noch unausgereifter Arbeitsentwurf an die Öffentlichkeit gelangte (Mundelius 2019; Bertelsmann Stiftung 2025).
Die Ursachen dafür, dass das Bildungsverlaufsregister bis heute nicht umgesetzt ist, sind vielfältig und reichen über die datenschutzrechtlichen Bedenken der 2000er-Jahre hinaus. Die Realisierung des Bildungsverlaufsregisters sieht sich mit einem Zusammenspiel komplexer Herausforderungen konfrontiert, die aus der föderalen Organisation des Bildungswesens, aber auch aus technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen erwachsen (vgl. Bertelsmann Stiftung 2025; Giar et al. 2023; Brändle 2025).
Herausforderungen aufgrund der föderalen Struktur: Die föderale Organisation des deutschen Bildungssystems stellt die größte Hürde für den Aufbau eines nationalen Bildungsverlaufsregisters dar. Während Hochschul- und Berufsbildungsdaten auf Bundesebene geregelt sind, liegt die Verantwortung für den schulischen Bereich vollständig bei den Ländern. Dadurch sind zentrale Informationen zu Schülerinnen und Schülern auf 16 verschiedene (technische) Systeme verteilt – ein wesentliches Hemmnis für konsistente Längsschnittdaten.
Technische Hürden: Die Qualität und Aussagekraft des Registers hängen von der Standardisierung und Zuverlässigkeit der zugrundeliegenden Individualdaten ab. Erfahrungen aus Hamburg zeigen Qualitätsunterschiede zwischen Daten der Meldeämter und schulischen Verwaltungsdaten (Brändle et al., 2025). Zudem müssen rechtlich tragfähige Identifikationsmechanismen geschaffen werden – zum Beispiel in Form einer Bildungs-ID oder Schüler-ID (RatSWD, 2022; Brändle et al., 2025). Aktuell eingesetzte „Record-Linkage“-Verfahren, die Datensätze über Merkmale wie Name, Geburtsdatum oder Geburtsort verknüpfen, sind fehleranfällig und erzeugen systematische Verzerrungen, insbesondere bei Personen mit Migrationshintergrund und in dicht besiedelten Gebieten (Brändle et al., 2025).
Rechtliche und datenschutzbezogene Hürden: Für die Umsetzung des Bildungsverlaufsregisters sind entsprechende organisatorische und rechtliche Strukturen erforderlich. Eine tragfähige Umsetzung erfordert verbindliche rechtliche Grundlagen – denkbar wäre hier etwa ein Bundesbildungsverlaufsregister-Gesetz (Giar et al., 2023; RatSWD, 2022). Mit Blick auf den Datenschutz wird vorgeschlagen, eine Vertrauensstelle für das technische Identitätsmanagement sowie eine weitere Vertrauensstelle einzurichten, die als Datentreuhänderin über Datenanfragen entscheidet (Trusted Third Party) (Giar et al., 2023; Brändle et al., 2025). Über die formalen und technischen Voraussetzungen hinaus wird in diesem Zusammenhang betont, dass der Erfolg eines Bildungsverlaufsregisters auch von gesellschaftlicher Akzeptanz abhängt. Eine zentrale Voraussetzung hierfür ist eine breite Vertrauensbasis sowie ein nachvollziehbares, gesamtgesellschaftlich getragenes „Warum“ für die Erhebung und Nutzung entsprechender Daten (Bertelsmann Stiftung 2025).
Darüber hinaus sind weitere konzeptionelle Fragen ungeklärt, etwa welche Bildungsphasen in ein Bildungsverlaufsregister einbezogen werden sollen. Dies betrifft insbesondere die frühe Bildung – so gibt es Vorschläge, schrittweise vorzugehen und zunächst nur die Schule einzubeziehen (Bertelsmann Stiftung 2025). Ebenso ist offen, ob und in welcher Form Leistungs- und Kompetenzdaten von Schülerinnen und Schülern Eingang in das Register finden können – aktuell ist deren Integration nicht vorgesehen (Bertelsmann Stiftung 2025).
Der Blick ins europäische Ausland zeigt, dass das Vorhaben trotz der aufgezeigten Hürden durchaus umsetzbar ist: in Dänemark, den Niederlanden und Österreich, tragen ähnliche Datensätze bereits zu exzellenter Bildungsforschung und wirksamer Bildungssteuerung bei (Bertelsmann Stiftung 2025).
Wie ein Bildungsverlaufsregister die Bildungsberichterstattung stärken könnte
Ein alle Bildungsphasen umfassendes Bildungsverlaufsregister würde der Bildungsberichterstattung einen deutlichen Qualitätssprung erlauben, etwa indem es Antworten auf bildungspolitisch relevante Fragestellungen ermöglich, z. B.: Wie häufig führen Personen mit mittlerem Schulabschluss ihren Bildungsweg bis zum Hochschulabschluss fort – und welche Faktoren begünstigen diesen Übergang? In welchem Maße gelingt Absolventinnen und Absolventen dualer Studiengänge der direkte Einstieg in den Arbeitsmarkt im Vergleich zu anderen Studienformen? Welche Weiterbildungsangebote nutzen Erwachsene ohne beruflichen Abschluss, und wie wirken sich diese auf ihre Beschäftigungs- und Aufstiegschancen aus? Wie unterscheiden sich Bildungsbeteiligung und -erfolg zwischen städtischen und ländlichen Regionen, und welche regionalen Entwicklungsbedarfe lassen sich daraus ableiten? Und: Wie wirken bildungspolitische Interventionen und Reformen tatsächlich?
Die Abbildung von Bildungsverläufen: Der nationale Bildungsbericht beschreibt bereits heute alle Phasen der Bildungsbiografie – von der frühen Bildung bis hin zur Weiterbildung im Erwachsenenalter –, stützt sich dabei jedoch überwiegend auf Querschnittsdaten. Ein Bildungsverlaufsregister würde es erstmals ermöglichen, Bildungsbiografien im Einklang mit der Struktur des nationalen Bildungsberichts längsschnittlich und bildungsbereichsübergreifend nachzuzeichnen – einschließlich Verweildauern und Wiederholungen innerhalb einzelner Bildungsbereiche sowie Umorientierungen und Brüchen zwischen Bildungsbereichen. Der nationale Bildungsbericht kann zwar schon jetzt auf längsschnittliche Surveydaten wie die des Nationalen Bildungspanels (NEPS) zurückgreifen, diese bilden Bildungsverläufe jedoch notwendigerweise rückblickend ab und können Entwicklungen nicht kontinuierlich „am aktuellen Rand“ erfassen. Zudem sind diese nicht-amtlichen Datengrundlagen mit Panelmortalität konfrontiert. Dabei handelt es sich um den schrittweisen Ausfall von Teilnehmenden im Zeitverlauf. Dieser Ausfall erfolgt nicht zufällig, sondern hängt häufig mit für Bildungswege relevanten Merkmalen – etwa der sozialen Herkunft oder der Migrationsgeschichte – zusammen. Dadurch entstehen Verzerrungen, die die Aussagekraft einschränken können. Registerbasierte Daten des Bildungsverlaufsregisters wären hingegen nicht auf freiwillige Teilnahme angewiesen und somit weitgehend frei von selektiven Ausfällen – ein zentraler Vorteil für die Qualität und Belastbarkeit längsschnittlicher Analysen zu Bildungsverläufen.
Evaluation und Nachvollziehbarkeit bildungspolitischer Maßnahmen: Auf Grundlage der Daten eines Bildungsverlaufsregisters ließen sich die Wirkungen bildungspolitischer Maßnahmen, Programme und Reformen wie etwa frühe Sprachförderung, Startchancen, Digitalpakt oder Ganztagsförderung systematischer erfassen und in der Bildungsberichterstattung abbilden. Längsschnittliche, verknüpfbare Daten ermöglichen Analysen, die über punktuelle Vorher-Nachher-Vergleiche hinausgehen und auch mittel- und langfristige Effekte sichtbar machen. Dabei könnten sowohl intendierte Wirkungen als auch unbeabsichtigte Nebenfolgen in den Blick genommen werden. Zugleich würde ein Bildungsverlaufsregister die Transparenz und Nachvollziehbarkeit bildungspolitischer Entscheidungen stärken. So ließe sich differenziert analysieren, für welche Gruppen, Regionen oder Institutionstypen bestimmte Maßnahmen wirken – und wo Effekte ausbleiben, obwohl Ressourcen eingesetzt wurden. Für die nationale Bildungsberichterstattung bedeutet dies eine weitere Stärkung ihrer Rolle als unabhängiges Reflexions- und Einordnungsinstrument, das empirische Befunde zu Reformen und Programmen systematisch bündelt und für Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit zugänglich macht.
Analyse von Erfolgs- und Risikofaktoren: Die Daten des Bildungsverlaufsregister würden es ermöglichen, Risikogruppen frühzeitig zu identifizieren – etwa Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Risiko, die Schule ohne Abschluss zu verlassen. Gleichzeitig könnten Schutz- und Erfolgsfaktoren sichtbar gemacht werden, die Bildungsaufstiege begünstigen. Mit diesem Wissen ließe sich Prävention besser ausrichten und Fördermaßnahmen könnten zielgenauer gestaltet werden.
Präzisere Analyse kumulativer Ungleichheiten und Pfadabhängigkeiten:
Ein zentraler Mehrwert längsschnittlicher Registerdaten liegt in der Möglichkeit, kumulative Prozesse im Bildungsverlauf sichtbar zu machen. Bildungsentscheidungen und -ereignisse wirken nicht isoliert, sondern bauen häufig aufeinander auf und können sich im Lebensverlauf verstärken oder teilweise kompensieren. Ein Bildungsverlaufsregister würde es erlauben zu analysieren, in welchen Phasen sich Bildungsungleichheiten besonders verfestigen, aber auch, unter welchen Bedingungen spätere Bildungsentscheidungen frühere Nachteile ausgleichen können. Für die Bildungsberichterstattung bedeutet dies eine stärkere lebensverlaufsbezogene Perspektive auf Bildungsungleichheit, die über punktuelle Status- und Gruppenvergleiche hinausgeht.
Sichtbarmachung bislang unterbelichteter Übergänge und Randbereiche:
Ein Bildungsverlaufsregister könnte zudem solche Übergänge und Bildungswege systematischer erfassen, die bislang in der Bildungsberichterstattung nur eingeschränkt abgebildet werden. Dazu zählen etwa mehrfache Wechsel zwischen Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit und Weiterbildung, Bildungsabbrüche mit späterer Wiederaufnahme sowie insgesamt nicht-lineare oder „atypische“ Bildungsverläufe. Damit ließe sich die Vielfalt moderner Bildungsbiografien realistischer darstellen und der Blick über normativ angenommene Idealverläufe hinaus erweitern.
Analyse regionaler und schulformspezifischer Unterschiede: Das Bildungsverlaufsregister würde es erlauben, regionale und schulformspezifische Unterschiede systematisch zu erfassen – sowohl auf kommunaler als auch auf regionaler und Landesebene und daraus Implikationen für Steuerungshandeln abzuleiten – etwa im Hinblick auf Ressourcenplanung.
Prognosen und Szenarien: Registerbasierte Verlaufsdaten würden es der Bildungsberichterstattung ermöglichen, über eine rein deskriptive und rückblickende Darstellung hinauszugehen und stärker auch vorausschauende Perspektiven einzunehmen. Auf dieser Grundlage ließen sich etwa Entwicklungen der Bildungsbeteiligung, Abschlussquoten oder Übergangswahrscheinlichkeiten modellieren sowie potenzielle Fachkräftepotenziale entlang unterschiedlicher Bildungspfade abschätzen. Zudem könnten Wirkungen alternativer bildungspolitischer Optionen, wie etwa der Ausbau bestimmter Schulformen oder Weiterbildungsangebote, simuliert werden. Der nationale Bildungsbericht könnte damit perspektivisch stärker prospektiv statt nur deskriptiv-rückblickend wirken.
Grenzen und Limitationen – ein realistischer Blick nach vorn
Trotz des erheblichen Potenzials ist auch das Bildungsverlaufsregister mit klaren Grenzen verbunden, die für eine realistische Einordnung seiner Leistungsfähigkeit von Beginn an mitzudenken sind. Ein zentrales offenes Feld betrifft die Frage, wie und ob Leistungs- und Kompetenzdaten Eingang in ein Bildungsverlaufsregister finden können. Gerade für die Analyse von Bildungsentscheidungen, Übergängen und Erträgen spielen solche Informationen eine zentrale Rolle. Zugleich sind sie bislang nur punktuell, nicht flächendeckend und unter sehr unterschiedlichen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen verfügbar. Auch perspektivisch ist daher nicht davon auszugehen, dass ein Bildungsverlaufsregister Leistungs- und Kompetenzentwicklung umfassend und kontinuierlich abbilden kann.
Darüber hinaus kann selbst ein umfassend konzipiertes Bildungsverlaufsregister Bildungsprozesse grundsätzlich nur in Teilen erfassen. Non-formale und informelle Lernprozesse – etwa in der Familie, im sozialen Umfeld oder am Arbeitsplatz – entziehen sich einer registerbasierten Dokumentation ebenso wie zentrale personale und sozio-emotionale Voraussetzungen des Bildungserfolgs, etwa Motivation, Interessen, Selbstkonzepte oder Bildungsaspirationen. Diese Dimensionen sind für das Verständnis von Bildungsbiografien von hoher Relevanz, lassen sich jedoch nicht über administrative Daten erfassen.
Vor diesem Hintergrund ist das Bildungsverlaufsregister weder als Allzweckinstrument noch als Ersatz bestehender Erhebungen zu verstehen. Sein Mehrwert liegt vielmehr in der systematischen, vollständigen und längsschnittlichen Abbildung formaler Bildungsstationen und Übergänge über den Lebensverlauf hinweg. Registerdaten würden damit den Blick der nationalen Bildungsberichterstattung substanziell erweitern, zugleich aber weiterhin auf die Ergänzung durch weitere Datenquellen – insbesondere durch Surveys und Kompetenzmessungen – angewiesen bleiben. In dieser arbeitsteiligen Perspektive liegt gerade die Stärke eines Bildungsverlaufsregisters: Es ermöglicht einen empirisch fundierteren, konsistenteren und langfristig angelegten Zugang zu Bildungsbiografien, ohne Erwartungen zu erzeugen, die über seine strukturellen Möglichkeiten hinausgehen.
Fazit: Potenziale eines Bildungsverlaufsregisters im Kontext der nationalen Bildungsberichterstattung
Ein nationales Bildungsverlaufsregister wäre ein wesentlicher Fortschritt für die nationale Bildungsberichterstattung. Es würde die empirische Grundlage deutlich verbreitern und ermöglichen, Bildungswege, Reformwirkungen sowie Erfolgs- und Risikofaktoren sehr viel präziser, konsistenter und lebensverlaufsbezogen zu analysieren. Damit könnte der nationale Bildungsbericht seine Funktion als zentrale Informations- und Orientierungsgrundlage für Bildungspolitik und Bildungsverwaltung in Bund und Ländern substanziell stärken – insbesondere mit Blick auf frühzeitiges, zielgerichtetes und evidenzbasiertes Handeln.
Gleichzeitig ist festzuhalten, dass weder ein Bildungsverlaufsregister noch ein weiter verfeinerter Bildungsbericht für sich genommen Veränderungen im Bildungssystem bewirken. Empirische Befunde entfalten ihre Wirkung nur dann, wenn es Resonanz- und Verarbeitungsräume gibt, in denen Ergebnisse der Bildungsberichterstattung aus unterschiedlichen Perspektiven – wissenschaftlich, politisch, administrativ und gesellschaftlich – aufgegriffen, eingeordnet und diskutiert werden. Erst auf dieser Grundlage können Strategien politischen und administrativen Handelns entwickelt, priorisiert und umgesetzt werden. Bildungsberichte und registerbasierte Analysen sind damit stets Ausgangspunkt, nicht Endpunkt von Veränderungsprozessen.
Zugleich eröffnet ein Bildungsverlaufsregister die Möglichkeit, eingeleitete Maßnahmen und Reformen systematisch daraufhin zu prüfen, ob sie tatsächlich die intendierten Wirkungen entfalten. Datenbasierte Bildungsberichterstattung kann so nicht nur Problemlagen sichtbar machen, sondern auch zur Rückkopplung und Überprüfung von Steuerungsentscheidungen beitragen. Versteht man datenorientierte Steuerung in diesem Sinne als einen reflexiven und iterativen Zirkel, entsteht die Perspektive eines lernenden Bildungssystems, in dem auch Politik und Verwaltung Teil der Lernenden sind. Steuerungshandeln wird dabei nicht als einmalige Intervention verstanden, sondern als fortlaufender Prozess, der auf empirischer Evidenz beruht, regelmäßig hinterfragt und bei Bedarf neu justiert wird. In dieser Perspektive liegt das eigentliche Potenzial eines Bildungsverlaufsregisters: nicht in der Illusion unmittelbarer Steuerbarkeit, sondern in der nachhaltigen Stärkung einer lernenden, evidenzsensiblen Bildungsgovernance.
Literatur:
Bertelsmann Stiftung (Hrsg.). (2025). Bildungsverlaufsregister und Schüler-ID in Deutschland: Status quo und Gelingensbedingungen. https://doi.org/10.11586/2025054
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Giar, K., Hohlstein, F., Wipke, M., & Scharnagl, A. (2023). Konzeption eines Statistischen Bildungsverlaufsregisters in Deutschland – Entwicklungen bis 2023 und Ausgestaltungsoptionen. WISTA – Wirtschaft und Statistik, 2023(3), 51–62.
Lewalter, D., Diedrich, J., Goldhammer, F., Köller, O., & Reiss, K. (Hrsg.). (2023). PISA 2022: Analyse der Bildungsergebnisse in Deutschland – Nationaler Bericht. Münster/New York: Waxmann Verlag.
McElvany, N., Lorenz, R., Frey, A., Goldhammer, F., Schilcher, A., & Stubbe, T. C. (Hrsg.). (2023). IGLU 2021: Lesekompetenz von Grundschulkindern im internationalen Vergleich und im Trend über 20 Jahre. Waxmann. https://doi.org/10.25656/01:28075
Mundelius, M. (2019). Der Kerndatensatz auf der Basis von Individualdatenerhebungen in der Schulstatistik. Von Summendaten zu Einzeldaten. In D. Fickermann & H. Weishaupt (Hrsg.), Bildungsforschung mit Daten der amtlichen Statistik (DDS – Die Deutsche Schule, 14. Beiheft, S. 38–48). Waxmann. https://doi.org/10.31244/dds.bh.2019.14.03
RatSWD (Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten). (2022). Aufbau eines Bildungsverlaufsregisters: Datenschutzkonform und forschungsfreundlich [RatSWD Positionspapier]. Verfügbar unter: https://www.konsortswd.de/wp-content/uploads/Positionspapier-RatSWD-Aufbau-eines-Bildungsverlaufsregisters.pdf
Stanat, P., Schipolowski, S., Gentrup, S., Sachse, K. A., Weirich, S., & Henschel, S. (Hrsg.). (2025). IQB-Bildungstrend 2024: Mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenzen am Ende der 9. Jahrgangsstufe im dritten Ländervergleich. Münster/New York: Waxmann Verlag.



